Das CDU-Bundespräsidium ist das oberste Führungsgremium der CDU Deutschlands. Das Präsidium führt die Beschlüsse des Bundesvorstandes aus. Es erledigt insbesondere die laufenden und dringlichen Geschäfte des Bundesvorstandes.
Dem CDU-Bundespräsidium gehören laut Statut
- der Vorsitzende,
- der Generalsekretär,
- die vier stellvertretenden Vorsitzenden,
- der Bundesschatzmeister,
- die Ehrenvorsitzenden
an, außerdem
- der Bundeskanzler,
- der Präsident oder der Vizepräsident des Deutschen Bundestages,
- der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages,
- der Präsident des Europäischen Parlamentes und
- der Vorsitzende der EVP-ED-Fraktion des Europäischen Parlamentes,
soweit sie der CDU angehören. Die Ministerpräsidenten der Länder, soweit sie der CDU angehören, nehmen an den Sitzungen des Präsidiums beratend teil.
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