Zollabzeichen.png Die Bundeszollverwaltung ist neben der Bundesforst- und Bundesvermögensverwaltung sowie der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein Bestandteil der Bundesfinanzverwaltung und dem Bundesfinanzministerium unterstellt. Sie umfasst sowohl die Vollzugsdienste als auch die fiskalische Verwaltung. Die Vollzugsdienste haben gefahrenabwehrende (polizeiliche) und strafverfolgende Aufgaben, während die fiskalische Verwaltung für die Erhebung der Zölle und Verbrauchsteuern zuständig ist.
Der Zoll ist für die Überwachung sämtlicher Einfuhren, Durchfuhren und Ausfuhren zuständig und überwacht die Einhaltung des Washingtoner Artenschutzabkommens. Zu seinen Kernbereichen zählt die Verhinderung verbotener Im- und Exporte von Waffen, Drogen und anderen gesundheitsschädlichen Substanzen sowie sonstigen verbotenen Gegenständen.
Siehe auch: *
Zu den Aufgaben der Vollzugsbereiche der Zollverwaltung gehören die zollrechtliche Überwachung des Warenverkehrs in, durch und aus der EU, grenzpolizeiliche Aufgaben, allgemeinpolizeiliche Aufgaben im Straßenverkehr, Schutz des deutschen Festlandsockels in Nord- und Ostsee (d. h. die Überwachung von unterseeischen Bergbau- und Schürfrechten) sowie die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Geldwäsche. Der Wasserzoll bildet zusammen mit anderen Behörden die Küstenwache. Die Vollzugsbereiche der Zollverwaltung arbeiten in vielen Bereichen eng mit den Polizeien der Länder und der Bundespolizei zusammen. Sie sind Strafverfolgungsbehörden und werden auch zur Terrorbekämpfung eingesetzt.
Im Vollzugsbereich sind
| den Oberfinanzdirektionen untergeordnet: | dem Zollkriminalamt (Zollfahndungsdienst) untergeordnet: |
|---|---|
| die Mobilen Kontrollgruppen (MKG, zugehörig einem Hauptzollamt) | die Zollfahndungsämter |
| die Zollkommissariate mit den Grenzaufsichtsstellen (zugehörig einem Hauptzollamt) | die Observationseinheiten Zoll (OEZ, zugehörig einem Zollfahndungsamt) |
| die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS, zugehörig einem Hauptzollamt) | die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG, zum Zollfahndungsamt) |
| der Wasserzoll (zugehörig einem Zollkommissariat) | die Spezialeinsatzkommandos Unterstützungsgruppe Zoll (UGZ, Zollfahndung) |
| die Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Arbeit (zur FKS) | das Spezialeinsatzkommando Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ, direkt beim ZKA angesiedelt) |
Die Bundeszollverwaltung vollstreckt öffentlich-rechtlichen Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie z. B. der Bundesagentur für Arbeit, den Berufsgenossenschaften und anderen. Die ausführenden Beamten sind Vollziehungsbeamte und haben genauso wie Gerichtsvollzieher das Recht, Sachen, Grundstücke und Forderungen zu pfänden und später ggf. zu verwerten.
Es finden regelmäßig Auktionen bei Hauptzollämtern statt, welche über ein Sachgebiet Vollstreckung verfügen. Dort werden Gegenstände versteigert, die gepfändet oder von Behörden zur Verwertung bestimmt worden sind. Es gibt unter www.zoll-auktion.de ein Internet-Auktionsportal, über das ebenfalls auf solche Waren geboten werden kann. Neben dem Zoll nutzen auch andere Behörden und Verwaltungen dieses Angebot und versteigern mit. Von den Versteigerungen ausgenommen sind beschlagnahmte Waren wie:
(Siehe auch Zollauktion)
Die Vollzugsbereiche der Bundeszollverwaltung werden aufgrund ihrer klassischen Filterfunktion und ihren polizeilichen Aufgaben seit jeher immer wieder mit der Bundespolizei verwechselt oder dieser gedanklich zugeordnet (auch andersherum) und auch stets in die Richtung der Polizei gerückt. Hierzu lässt sich sagen: bestimmte Bereiche der Zollverwaltung haben ähnliche Kompetenzen wie bestimmte Bereiche der Landes-/Bundespolizei. Diese nehmen eine Vielzahl von polizeilichen und strafverfolgenden Vollzugsaufgaben wahr. Beispielsweise kann man die Zollfahndung als „Kriminalpolizei der Zollverwaltung“ bezeichnen. Nach der Forderung der EU-Kommission vom 28. Juli 2003, den Zoll in eine „Warenpolizei“ umzustrukturieren, kommt es regelmäßig zu Diskussionen, ob die Vollzugsbereiche des Zolls in eine „Bundesfinanzpolizei“ umstrukturiert werden sollen (siehe weiter unten).
Die fiskalischen Bereiche, die als Einnahmeverwaltung fungieren, kann man als „Finanzamt des Bundes“ vereinfachend darstellen, da sie die Steuereinnahmen des Bundes (Zölle und Verbrauchsteuern) sicherstellen.
Zollbeamte sind formell-rechtlich als Angehörige der Bundesfinanzverwaltung Finanzbeamte. Einige haben allerdings materiell-rechtlich den Status von Polizeivollzugsbeamten. Zollbeamte aus den den Vollzugsbereichen (wozu aber nicht nur die Beamten zählen, sondern auch die von den Arbeitsmarktinspektionen und aus anderen Bereichen übernommene Angestellte, die z. B. bei der FKS eingesetzt sind) sind darüber hinaus Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.
Die deutsche Zollverwaltung ist dreistufig organisiert:
Oberste Verwaltungsstufe
Oberste Bundesbehörde ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Innerhalb des Bundesministeriums der Finanzen ist die Abteilung III für alle fachlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten der Zollverwaltung zuständig.
Mittlere Verwaltungsstufe
Bundes-Mittelbehörden sind die Oberfinanzdirektionen und das Zollkriminalamt. Die Oberfinanzdirektionen verwalten zugleich als Landes-Mittelbehörden auch die Ländersteuern (Besitz- und Verkehrsteuern). Die jeweilige Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der Oberfinanzdirektionen koordiniert und beaufsichtigt die Tätigkeit der nachgeordneten örtlichen Zollbehörden.
Örtliche Verwaltungsstufe
Die örtlichen Behörden sind die Hauptzollämter mit ihren Dienststellen (Zollämter, Zollkommissariate) und die Zollfahndungsämter (mit Außenstellen). Sie sind für die Durchführung der Zollaufgaben zuständig. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist bei den Haupzollämtern angesiedelt (Sachgebiet E).
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
| 1949–2007 |
(Die Historie ist noch nicht komplett und wird im WikiProjekt Zoll weiter zusammengestellt)
Die Beschäftigten der Zollverwaltung werden von drei Gewerkschaften vertreten: von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di), der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) und von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Daneben werden sie von Mitgliedern der Freien/Unabhängigen Listen auf den verschiedenen Ebenen der Personalräte vertreten.
Die Bundesfinanzpolizei ist ein Projekt der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zur Reform der deutschen Bundeszollverwaltung. Bisher ist der Zoll eine so genannte Mischverwaltung, bei der allgemeine Verwaltung und Vollzugsdienst nicht voneinander getrennt sind. Ziel des Projektes ist es, die Vollzugsdienste der Zollverwaltung (Grenzaufsichtsdienst, Mobile Kontrollgruppen, Zollfahndungsdienst, Finanzkontrolle Schwarzarbeit) zu einer eigenständigen Bundesfinanzpolizei zu bündeln.
Innerhalb des GdP-Bezirks Bundespolizei besteht derzeit die "Kommission Bundesfinanzpolizei" (vormals "Lenkungsgruppe Bundesfinanzpolizei"). Diese ist, bis zur Bildung einer eigenen Bezirksgruppe, das derzeit höchste Gremium zwischen den Fachkonferenzen. Vorsitzender der Kommission ist der Essener Zollfahndungsbeamte Frank Buckenhofer.
Die Zollverwaltung lässt sich nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei in die zwei groben Bereiche Bundessteuerverwaltung und Bundesfinanzpolizei aufteilen. Bei der Wahrnehmung seiner unterschiedlichen Aufgaben steht der Zoll derzeit in einem Spannungsverhältnis zwischen Steuerverwaltung (als Finanzbehörde) und Vollzugsdienst, der Aufgaben der Inneren Sicherheit wahrnimmt (was dem Charakter einer Polizeibehörde entspricht). Die unterschiedlichen Aufgaben von Steuerverwaltung und Vollzugsdiensten sind bisher in einer gemeinsamen Verwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen verankert.
Die Rekrutierung von qualifiziertem Personal für die zunehmend eher polizeilichen Aufgaben (Vollzugsaufgaben) der Zollverwaltung wird zunehmend ein Problem. Zwischen dem Aufgaben der Steuerverwaltung und den Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung oder Gefahrenabwehr durch die Vollzugsdienstes gibt es nur wenige Berührungspunkte. Im Hinblick auf den zunehmenden Bedarf bei der Bekämpfung der international organisierten Kriminalität soll der polizeiliche Teil des bisherigen Zolls durch sinnvolle organisatorische Maßnahmen mit den übrigen mit dieser Aufgabe betrauten Behörden verzahnt werden.
Die Schmuggelbekämpfung beispielsweise ist zwar zum einen eine Maßnahme zur Sicherung des Steueraufkommens (Einfuhrabgaben), aber vor allem auch zur polizeilichen Gefahrenabwehr (Drogen, Waffen). Diesem Gedankengang folgend, zerfällt die bisherige Zollverwaltung in zwei Teile.
Die durch die Zollverwaltung laufende strukturelle Trennlinie, begründet durch die unterschiedlichen Aufgaben, soll sich nach Vorstellungen der Gewerkschaft der Polizei zukünftig in der Aufbauorganisation der Zollverwaltung finden. Die Bereiche Steuerverwaltung und Vollzugsdienst sollen im Hinblick auf das unterschiedlich qualifizierte Personal, die unterschiedliche Sachmittelausrüstung, sowie die unterschiedlichen Partner in der Zusammenarbeit organisatorisch in zwei voneinander unabhängige Verwaltungsbereiche getrennt werden. Dabei würde das bisher vorhandene Personal ist den unterschiedlichen Bereichen entsprechend der bisherigen Aufgabenwahrnehmung zugeordnet werden:
Die in der Bundesfinanzpolizei aufgeführten Dienstzweige wären von ihrer Aufgabenstellung (Grenzsicherung, Waren- und Bargeldkontrollen, Gefahrenabwehr sowie Kriminalitätsbekämpfung/Strafverfolgung) vollständig Organe der inneren Sicherheit, blieben jedoch weiterhin dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt.
Das Projekt Bundesfinanzpolizei kommt der Forderung der EU-Kommission, die Bundeszollverwaltung zu einer "Polizei für den Warenverkehr" umzustrukturieren, sehr nahe. Dieser Forderung schloss sich im Februar 2004 auch die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag an.
Die ausführlichen Gründe für eine Bundesfinanzpolizei sind auf der Homepage der Gewerkschaft der Polizei zu finden *.
Zoll | Polizei (Deutschland) | Außenwirtschaft | Steuerrecht | Finanzbehörde (Deutschland)
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