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Zollabzeichen.png Die Bundeszollverwaltung ist neben der Bundesforst- und Bundesvermögensverwaltung sowie der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein Bestandteil der Bundesfinanzverwaltung und dem Bundesfinanzministerium unterstellt. Sie umfasst sowohl die Vollzugsdienste als auch die fiskalische Verwaltung. Die Vollzugsdienste haben gefahrenabwehrende (polizeiliche) und strafverfolgende Aufgaben, während die fiskalische Verwaltung für die Erhebung der Zölle und Verbrauchsteuern zuständig ist.

Aufgaben der deutschen Zollverwaltung


Zeichen 392.svg Die deutsche Bundeszollverwaltung stellt als Teil der Bundesfinanzverwaltung die Einnahmen von Bundessteuern sicher (sämtliche Verbrauchsteuern – Branntweinsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer, usw., inklusive der Biersteuer, die aber dann an die Bundesländer abgeführt wird), sowie Einnahmen der Europäischen Union (75 % aller Zölle werden an die EU abgeführt, 25 % verbleiben als Aufwandsentschädigung und gehen an den Bund).

Der Zoll ist für die Überwachung sämtlicher Einfuhren, Durchfuhren und Ausfuhren zuständig und überwacht die Einhaltung des Washingtoner Artenschutzabkommens. Zu seinen Kernbereichen zählt die Verhinderung verbotener Im- und Exporte von Waffen, Drogen und anderen gesundheitsschädlichen Substanzen sowie sonstigen verbotenen Gegenständen.

Siehe auch: *

Der Zoll als Vollzugsbehörde

Zu den Aufgaben der Vollzugsbereiche der Zollverwaltung gehören die zollrechtliche Überwachung des Warenverkehrs in, durch und aus der EU, grenzpolizeiliche Aufgaben, allgemeinpolizeiliche Aufgaben im Straßenverkehr, Schutz des deutschen Festlandsockels in Nord- und Ostsee (d. h. die Überwachung von unterseeischen Bergbau- und Schürfrechten) sowie die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Geldwäsche. Der Wasserzoll bildet zusammen mit anderen Behörden die Küstenwache. Die Vollzugsbereiche der Zollverwaltung arbeiten in vielen Bereichen eng mit den Polizeien der Länder und der Bundespolizei zusammen. Sie sind Strafverfolgungsbehörden und werden auch zur Terrorbekämpfung eingesetzt.

Im Vollzugsbereich sind

den Oberfinanzdirektionen untergeordnet:dem Zollkriminalamt (Zollfahndungsdienst) untergeordnet:
die Mobilen Kontrollgruppen (MKG, zugehörig einem Hauptzollamt) die Zollfahndungsämter
die Zollkommissariate mit den Grenzaufsichtsstellen (zugehörig einem Hauptzollamt)die Observationseinheiten Zoll (OEZ, zugehörig einem Zollfahndungsamt)
die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS, zugehörig einem Hauptzollamt)die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG, zum Zollfahndungsamt)
der Wasserzoll (zugehörig einem Zollkommissariat)die Spezialeinsatzkommandos Unterstützungsgruppe Zoll (UGZ, Zollfahndung)
die Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Arbeit (zur FKS) das Spezialeinsatzkommando Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ, direkt beim ZKA angesiedelt)

Der Zoll als Vollstreckungsbehörde

Die Bundeszollverwaltung vollstreckt öffentlich-rechtlichen Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie z. B. der Bundesagentur für Arbeit, den Berufsgenossenschaften und anderen. Die ausführenden Beamten sind Vollziehungsbeamte und haben genauso wie Gerichtsvollzieher das Recht, Sachen, Grundstücke und Forderungen zu pfänden und später ggf. zu verwerten.

Der Zoll als Auktionator

Es finden regelmäßig Auktionen bei Hauptzollämtern statt, welche über ein Sachgebiet Vollstreckung verfügen. Dort werden Gegenstände versteigert, die gepfändet oder von Behörden zur Verwertung bestimmt worden sind. Es gibt unter www.zoll-auktion.de ein Internet-Auktionsportal, über das ebenfalls auf solche Waren geboten werden kann. Neben dem Zoll nutzen auch andere Behörden und Verwaltungen dieses Angebot und versteigern mit. Von den Versteigerungen ausgenommen sind beschlagnahmte Waren wie:

  • Zigaretten und andere Tabakwaren, da diese nur in Verkehr gebracht werden können, wenn sie den Bestimmungen nach dem Tabaksteuergesetz entsprechen,
  • Waffen – Sofern sie an Erwerbsberechtigte abgegeben werden dürfen (und dem nicht z. B. das Kriegswaffenkontrollgesetz entgegensteht), geschieht eine Verwertung über das Beschaffungsamt der Bundeszollverwaltung in Offenbach am Main, (*)
  • Betäubungsmittel (Drogen) und
  • Tiere und Pflanzen: wenn sie in Ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht sind, stehen unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen. Tote Tiere und Pflanzen werden auf Nachfrage an öffentliche Einrichtungen für Lehr- und Anschauungszwecke überlassen (z. B. an Schulen, Museen, Universitäten); lebende werden an zoologische bzw. botanische Gärten abgegeben.

(Siehe auch Zollauktion)

Finanz- oder Polizeibehörde?


Die Vollzugsbereiche der Bundeszollverwaltung werden aufgrund ihrer klassischen Filterfunktion und ihren polizeilichen Aufgaben seit jeher immer wieder mit der Bundespolizei verwechselt oder dieser gedanklich zugeordnet (auch andersherum) und auch stets in die Richtung der Polizei gerückt. Hierzu lässt sich sagen: bestimmte Bereiche der Zollverwaltung haben ähnliche Kompetenzen wie bestimmte Bereiche der Landes-/Bundespolizei. Diese nehmen eine Vielzahl von polizeilichen und strafverfolgenden Vollzugsaufgaben wahr. Beispielsweise kann man die Zollfahndung als „Kriminalpolizei der Zollverwaltung“ bezeichnen. Nach der Forderung der EU-Kommission vom 28. Juli 2003, den Zoll in eine „Warenpolizei“ umzustrukturieren, kommt es regelmäßig zu Diskussionen, ob die Vollzugsbereiche des Zolls in eine „Bundesfinanzpolizei“ umstrukturiert werden sollen (siehe weiter unten).

Die fiskalischen Bereiche, die als Einnahmeverwaltung fungieren, kann man als „Finanzamt des Bundes“ vereinfachend darstellen, da sie die Steuereinnahmen des Bundes (Zölle und Verbrauchsteuern) sicherstellen.

Zollbeamte sind formell-rechtlich als Angehörige der Bundesfinanzverwaltung Finanzbeamte. Einige haben allerdings materiell-rechtlich den Status von Polizeivollzugsbeamten. Zollbeamte aus den den Vollzugsbereichen (wozu aber nicht nur die Beamten zählen, sondern auch die von den Arbeitsmarktinspektionen und aus anderen Bereichen übernommene Angestellte, die z. B. bei der FKS eingesetzt sind) sind darüber hinaus Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

Aufbau und Struktur der Bundeszollverwaltung


Gliederung nach Verwaltungsstufen

Die deutsche Zollverwaltung ist dreistufig organisiert:

Oberste Verwaltungsstufe

Oberste Bundesbehörde ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Innerhalb des Bundesministeriums der Finanzen ist die Abteilung III für alle fachlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten der Zollverwaltung zuständig.

Mittlere Verwaltungsstufe

Bundes-Mittelbehörden sind die Oberfinanzdirektionen und das Zollkriminalamt. Die Oberfinanzdirektionen verwalten zugleich als Landes-Mittelbehörden auch die Ländersteuern (Besitz- und Verkehrsteuern). Die jeweilige Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung der Oberfinanzdirektionen koordiniert und beaufsichtigt die Tätigkeit der nachgeordneten örtlichen Zollbehörden.

Örtliche Verwaltungsstufe

Die örtlichen Behörden sind die Hauptzollämter mit ihren Dienststellen (Zollämter, Zollkommissariate) und die Zollfahndungsämter (mit Außenstellen). Sie sind für die Durchführung der Zollaufgaben zuständig. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist bei den Haupzollämtern angesiedelt (Sachgebiet E).

Hierarchische Verwaltungsstruktur

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Geschichte


1949 Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949. Errichtung der „Zentralen Zollnachrichtenstelle“ in Frankfurt am Main. Errichtung des „Zollkriminalwissenschaftlichen Laboratoriums“ bei der ZPLA (Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt) Köln
1951 Gründung der Europäischen Union mit den Kernländern Belgien, Westdeutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden (18. April 1951). Die „Zentralen Zollnachrichtenstelle“ und das „Zollkriminalwissenschaftlichen Laboratorium“ werden zur „Zollkriminalwissenschaftlichen Abteilung“ bei der ZPLA Köln zusammengefasst.
1952 Gründung des Zollkriminalinstitutes (ZKI) als Nachfolgerin der „Zollkriminalwissenschaftlichen Abteilung“
1957 Anschluss des Saarlandes an Westdeutschland
1958 Ausbau des ZKI nach Vorbild des Bundeskriminalamtes (BKA)
1973 Erste EU-Erweiterung (Erste Norderweiterung – Dänemark, Irland, Großbritannien)
1981 Zweite EU-Erweiterung (Erste Süderweiterung – Griechenland), Abschaffung der Zündwarensteuer
1983 Beendigung des Zündwarenmonopols
SchaeferhundZoll1984.jpgs an der Innerdeutschen Grenze 1984]]
1986 Dritte EU-Erweiterung (Zweite Süderweiterung – Portugal, Spanien)
1989 Rabta-Affäre (Affäre um die Lieferung von Giftgasproduktionsanlagen nach Libyen)
1990 Vierte EU-Erweiterung (Erste Osterweiterung – Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 trat die DDR der Bundesrepublik Deutschland und damit der EG bei.). Auflösung der letzten berittenen Grenzaufsichtsstelle Gartow
1992 Gründung des deutschen Zollmuseums (21. Mai 1992), Im Juli 1992 Gründung des Zollkriminalamtes (ZKA) als Nachfolgerin des Zollkriminalinstitutes, Unterzeichnung des Vertrages über die Europäische Union in Maastricht
1994 Der Koordinierungsverbund Küstenwache wird ins Leben gerufen
1995 Fünfte EU-Erweiterung (Zweite Nord- und Osterweiterung – Schweden, Finnland, Österreich)
1997 Die Zentrale Unterstützungseinheit Zoll (ZUZ) wird gegründet.1997 wurde in der Reuter-Affäre ein bundesweiter Korruptionsskandal in der Zollverwaltung aufgedeckt. Zollfahnder hatten jahrelang gegen Gefälligkeiten im Wert von mehr als 100.000 Euro bei der Beschaffung von Abhörtechnik einen bestimmten Anbieter bevorzugt. In der Folge wurde bundesweit gegen mehr als 400 Personen wegen Vorteilnahme und Bestechlichkeit ermittelt (und [http://www.archiv.dill.de/1999/dez99/22/dz/Sieben/3T2.htm).
1998 Abschluss der Aufbauphase der ZUZ am 01. Januar 1998. Zweimal Todesschüsse am 10. Februar 1998: Wenige Stunden nachdem ein offenbar psychisch gestörter Kasache am deutsch-polnischen Grenzübergang Ludwigsdorf (bei Görlitz) zwei deutsche Zöllner erschossen hat, erschießt ein in der Schweiz wohnender Italiener, der Waffen schmuggeln wollte, an der deutsch-schweizerischen Grenze in Konstanz einen deutschen und einen schweizerischen Zollbeamten.
1999 Abschaffung der Duty-free-Shops innerhalb der EU zum 01. Juli 1999.
2001 Das Feinkonzept des Projektes zur Strukturentwicklung Bundesfinanzverwaltung wird abschließend gebilligt [http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/Dienstleistungen-fuer-die-Verwaltung-.923.7103/Artikel/Feinkonzept-zum-Projekt-8222-S...htm, was einschneidende Veränderungen in der gesamten Bundesfinanzverwaltung mit sich führt.
2004 Bekämpfung der Schwarzarbeit wird auf Bundesebene beim Zoll gebündelt. Insgesamt sollen 7.000 Beschäftigte bis 2005 in diesem Arbeitsbereich tätig werden; Fluppen-Affäre im März 2004, Sechste EU-Erweiterung (Dritte Osterweiterung – Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und der griechische Südteil der Insel Zypern). Seit Frühjahr 2004 kam es regelmäßig zu öffentlichen Auseinandersetzungen zwischen Zollbeamten des Hauptzollamts Frankfurt am Main-Flughafen und dem Amtsleiter Hartmut Neßler in der so genannten "Flughafen-Affäre", welche bundesweite Bedeutung erlangte.
2005 Nach langen, öffentlichen Querelen wird Hartmut Neßler als Leiter des Hauptzollamts Frankfurt am Main-Flughafen abgelöst und in den Ruhestand versetzt. Der sog. „Kaffeeerlass“ wird vom Bundesfinanzministerium herausgegeben und stößt allerorten auf Empörung und Verärgerung. Mit ihm werden die Vorgaben zur Korruptions-Bekämpfung so eng vorgegeben, dass man auch keine Höflichkeitsgebote wie z. B. ein Glas Wasser oder eine Tasse Kaffee mehr annehmen darf, ebenso sind Geldsammlungen unter den Beschäftigten selbst verboten worden (z. B. zur Pensionierung eines Beamten o. ä.).
2006 Rumänien ist zum 1. Januar 2006 dem Abkommen zum gemeinsamen Versandverfahren beigetreten und damit einem EFTA-Staat gleichgestellt *. Beim Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen liefern sich zwei rivalisierende Dienstgruppen öffentliche Auseinandersetzungen. Schichtweise werfen sich ca. 140 Zollbeamte wechselseitig vor, ankommende Reisende zu lasch zu überwachen und falsche Verdächtigungen in die Öffentlichkeit zu bringen.
2007 Siebte EU-Erweiterung geplant (Vierte Ost-Erweiterung – Bulgarien und Rumänien)
1949–2007

(Die Historie ist noch nicht komplett und wird im WikiProjekt Zoll weiter zusammengestellt)

Interessenvertretungen


Die Beschäftigten der Zollverwaltung werden von drei Gewerkschaften vertreten: von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di), der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) und von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Daneben werden sie von Mitgliedern der Freien/Unabhängigen Listen auf den verschiedenen Ebenen der Personalräte vertreten.

Gewerkschaftsprojekt "Bundesfinanzpolizei"


Die Bundesfinanzpolizei ist ein Projekt der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zur Reform der deutschen Bundeszollverwaltung. Bisher ist der Zoll eine so genannte Mischverwaltung, bei der allgemeine Verwaltung und Vollzugsdienst nicht voneinander getrennt sind. Ziel des Projektes ist es, die Vollzugsdienste der Zollverwaltung (Grenzaufsichtsdienst, Mobile Kontrollgruppen, Zollfahndungsdienst, Finanzkontrolle Schwarzarbeit) zu einer eigenständigen Bundesfinanzpolizei zu bündeln.

Innerhalb des GdP-Bezirks Bundespolizei besteht derzeit die "Kommission Bundesfinanzpolizei" (vormals "Lenkungsgruppe Bundesfinanzpolizei"). Diese ist, bis zur Bildung einer eigenen Bezirksgruppe, das derzeit höchste Gremium zwischen den Fachkonferenzen. Vorsitzender der Kommission ist der Essener Zollfahndungsbeamte Frank Buckenhofer.

Hintergründe des Projektes Bundesfinanzpolizei

Die Zollverwaltung lässt sich nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei in die zwei groben Bereiche Bundessteuerverwaltung und Bundesfinanzpolizei aufteilen. Bei der Wahrnehmung seiner unterschiedlichen Aufgaben steht der Zoll derzeit in einem Spannungsverhältnis zwischen Steuerverwaltung (als Finanzbehörde) und Vollzugsdienst, der Aufgaben der Inneren Sicherheit wahrnimmt (was dem Charakter einer Polizeibehörde entspricht). Die unterschiedlichen Aufgaben von Steuerverwaltung und Vollzugsdiensten sind bisher in einer gemeinsamen Verwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen verankert.

Die Rekrutierung von qualifiziertem Personal für die zunehmend eher polizeilichen Aufgaben (Vollzugsaufgaben) der Zollverwaltung wird zunehmend ein Problem. Zwischen dem Aufgaben der Steuerverwaltung und den Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung oder Gefahrenabwehr durch die Vollzugsdienstes gibt es nur wenige Berührungspunkte. Im Hinblick auf den zunehmenden Bedarf bei der Bekämpfung der international organisierten Kriminalität soll der polizeiliche Teil des bisherigen Zolls durch sinnvolle organisatorische Maßnahmen mit den übrigen mit dieser Aufgabe betrauten Behörden verzahnt werden.

Die Schmuggelbekämpfung beispielsweise ist zwar zum einen eine Maßnahme zur Sicherung des Steueraufkommens (Einfuhrabgaben), aber vor allem auch zur polizeilichen Gefahrenabwehr (Drogen, Waffen). Diesem Gedankengang folgend, zerfällt die bisherige Zollverwaltung in zwei Teile.

Inhalte und Ziele

Die durch die Zollverwaltung laufende strukturelle Trennlinie, begründet durch die unterschiedlichen Aufgaben, soll sich nach Vorstellungen der Gewerkschaft der Polizei zukünftig in der Aufbauorganisation der Zollverwaltung finden. Die Bereiche Steuerverwaltung und Vollzugsdienst sollen im Hinblick auf das unterschiedlich qualifizierte Personal, die unterschiedliche Sachmittelausrüstung, sowie die unterschiedlichen Partner in der Zusammenarbeit organisatorisch in zwei voneinander unabhängige Verwaltungsbereiche getrennt werden. Dabei würde das bisher vorhandene Personal ist den unterschiedlichen Bereichen entsprechend der bisherigen Aufgabenwahrnehmung zugeordnet werden:

Die in der Bundesfinanzpolizei aufgeführten Dienstzweige wären von ihrer Aufgabenstellung (Grenzsicherung, Waren- und Bargeldkontrollen, Gefahrenabwehr sowie Kriminalitätsbekämpfung/Strafverfolgung) vollständig Organe der inneren Sicherheit, blieben jedoch weiterhin dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt.

Politische Entwicklung

Das Projekt Bundesfinanzpolizei kommt der Forderung der EU-Kommission, die Bundeszollverwaltung zu einer "Polizei für den Warenverkehr" umzustrukturieren, sehr nahe. Dieser Forderung schloss sich im Februar 2004 auch die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag an.

Die ausführlichen Gründe für eine Bundesfinanzpolizei sind auf der Homepage der Gewerkschaft der Polizei zu finden *.

Kritik

In der Bundeszollverwaltung ist das Projekt umstritten. Gegner des Projektes führen aus, dass der Zoll schon immer eigenständig gewesen sei. Sie befürchten, dass der Zoll bei einer Abspaltung der Vollzugsdienste ohne Bindung zur fiskalischen Verwaltung nicht mehr in der Lage wäre, seine ureigenen Aufgaben wahrzunehmen. Dies käme einer Lähmung der Verwaltung gleich, da man im Vollzugsbereich des Zolls zwar auch auf polizeiliche Kenntnisse, Erfahrungen und Methoden angewiesen ist, aber eben nicht nur und diese Kräfte auf eine zöllnerische Ausbildung angewiesen sind. Der Vergleich zu Zollverwaltungen anderer Staaten wie Österreich oder Italien, die einen Teil der Zollverwaltung in einen polizeilichen oder sogar militärischen Bereich ausgegliedert haben, sei belanglos, da der deutsche Zoll über keine kasernierten Einheiten verfüge und eine Umwandlung auch aufgrund der geringen Personalstärke in den Vollzugsbereichen utopisch sei. Zudem dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass der Zollgrenzaufsichtsdienst (GAD) im Dritten Reich zum Zollgrenzschutz (ZGS), dann zum verstärkten Zollgrenzschutz (VGAD und "Zollgrenzschutz-Reserve") ausgebaut wurde, der in dieser Form (militärische Bewachung der Grenzen) als direkter Vorläufer des 1951 gegründeten Bundesgrenzschutzes (und damit der Bundespolizei) anzusehen ist. Die Forderung nach einer Bundespolizei, die u. a. die Grenzen sichert, käme nach Ansicht der Gegner einer Bundesfinanzpolizei über 50 Jahre zu spät.

Siehe auch


Liste der Zollthemen, Recht/Liste der Rechtsthemen und -quellen im Zollbereich, Dienstbezeichnungen der deutschen Zollverwaltung, Zollmuseum, Liste zöllnerischer Abkürzungen, Zollgrenzbezirk.

Weblinks


Offiziell

International

Nützliches

Inoffiziell und privat

Presse

Zoll | Polizei (Deutschland) | Außenwirtschaft | Steuerrecht | Finanzbehörde (Deutschland)

 

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