Die Bundeswertpapierverwaltung (BWpV) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums mit Sitz in Bad Homburg vor der Höhe. Bis 2002 hatte die Behörde die Bezeichnung Bundesschuldenverwaltung.
Die Bundeswertpapierverwaltung beurkundet und verwaltet die vom Bund aufgenommenen Kredite, Gewährleistungen und internationalen Beteiligungs- und Beitragsverpflichtungen. Zudem obliegen ihr bestimmte Aufgaben auf dem Gebiet des Münzwesens, so ist die Bundeswertpapierverwaltung zugleich Verkaufsstelle für die Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland. So entstand im numismatischen Jargon die Bezeichnung "oBH" für "Original Bad Homburg" als Synonym für solche Sammelmünzen, die sich noch in ungeöffneter Originalverpackung (meist Kunststoff-Noppenfolie) befinden. Diese Stücke erzielen im Handel einen höheren Preis.
Ferner bietet sie als Dienstleistungsbehörde die kostenlose Depot
Rechtsgrundlage für die Arbeit der Bundeswertpapierverwaltung ist das Gesetz zur Neuordnung des Schuldbuchrechts des Bundes und der Rechtsgrundlagen der Bundesschuldenverwaltung (Bundeswertpapierverwaltungsgesetz – BWpVerwG) vom 11. Dezember 2001.
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