Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ist die Dachorganisation der 27 regionalen Rechtsanwaltskammern und der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof (BGH). Mitglieder sind daher nur die genannten Kammern und nicht die einzelnen Rechtsanwälte. Die Bundesrechtsanwaltskammer ist eine gem. §§ 175 ff. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) errichtete Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Berlin. Die Rechtsaufsicht obliegt dem Bundesministerium der Justiz.
Die Bundesrechtsanwaltskammer vertritt auf Bundesebene die berufspolitischen Interessen der derzeit (März 2004) ca. 126.800 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Siehe auch: Entstehungsgeschichte der BRAK
Die Beschlüsse der Satzungsversammlung werden an das Bundesministerium der Justiz übermittelt. Dieses prüft die beschlossene Satzung und kann diese oder Teile der Satzung aufheben. Geschieht dies nicht, tritt die beschlossene Satzung drei Monate nach Übermittlung an das Bundesministerium der Justiz in Kraft.
Berufsrecht der Rechtsanwälte | Berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts
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