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Bundesrechnungshof Bonn.jpg und Auswärtiges Amt|thumb|400px|right]] Der Bundesrechnungshof (BRH) wurde auf Grund von Art. 114 GG als unabhängige, selbstständige und weisungsfreie Rechnungsprüfungsstelle (vgl. Rechnungshof) des Bundes errichtet. Die Bundesländer haben eigene Landesrechnungshöfe.

Der Bundesrechnungshof überprüft nach den Maßstäben von Effizienz, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit die Durchführung der Haushaltsgesetze und Haushaltspläne, der Sondervermögen und der Betriebe des Bundes. Vorlagepflichtig sind sämtliche Bundesbehörden. Die Mitglieder des Rechnungshofes genießen richterliche Unabhängigkeit und sind damit lediglich an Gesetz und Recht gebunden. Einziges Instrument des Bundesrechnungshofes ist ein jährlicher Bericht. Weitergehende Sanktionen sind ihm verwehrt.

Organisation


Bundesadler Bundesorgane.svgDer Bundesrechnungshof besteht aus neun Prüfungsabteilungen mit zur Zeit 50 Prüfungsgebieten. Verwaltungsaufgaben werden von einer Präsidialabteilung wahrgenommen. Im BRH sind rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

Entscheidungen des BRH werden kollegial getroffen. Im Regelfall entscheidet das zuständige Zweierkollegium (Abteilungsleiter und Prüfungsgebietsleiter). In bestimmten Fällen treten der Präsident oder der Vizepräsident hinzu (Dreierkollegium). Entscheidungen im Zweier- und Dreierkollegium kommen nur einstimmig zustande. Dem Großen Senat des BRH sind u.a. Entscheidungen in abteilungsübergreifenden oder besonders bedeutenden Angelegenheiten – wie der Verabschiedung der Jahresberichte (die sogenannten Bemerkungen) – vorbehalten. Der Große Senat entscheidet mit Stimmenmehrheit.

Mit dem Berlin-Bonn-Gesetz ist der Sitz des BRH von Frankfurt am Main in die Bundesstadt Bonn verlegt worden. Daneben gibt es eine Außenstelle in Potsdam.

Seit dem 1. Januar 1998 wird der BRH bei seiner Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes durch neun Prüfungsämter des Bundes (PÄB) unterstützt. Die PÄB führen ihre Prüfungsaufgaben in entsprechender Anwendung der für den BRH geltenden Bestimmungen nach den Weisungen des BRH aus. Sie haben gegenüber den geprüften Stellen dieselben Befugnisse wie der BRH. PÄB befinden sich in Hamburg, Hannover, Berlin, Magdeburg, Köln, Koblenz, Frankfurt, Stuttgart und München. Die PÄB verfügen über knapp 900 Personalstellen.

Präsidenten


Weblinks


Bundesbehörde in Bonn | Bundesviertel | Potsdam | Haushaltsrecht

Bundesrechnungshof | Cour fédérale des comptes

 

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