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Die Bundesratswahlen, also die Wahl der Mitglieder der schweizerischen Landesregierung, des Bundesrates, unterliegen einem komplizierten Geflecht von

die für den Beobachter nicht immer leicht zu durchschauen sind.

Gesetzliche Bestimmungen


Für den Wahlmodus ist wichtig:
  • Der Wahlkörper ist die Vereinigte Bundesversammlung, also die vereinigten 200 Nationalräte und die 46 Ständeräte.
  • Diese wählen den Bundesrat jeweils zu Beginn einer neuen Legislaturperiode, also alle vier Jahre neu.
  • Es gibt keine Amtszeitbeschränkung.
  • Es existiert kein Misstrauensvotum.
  • Die Bundesräte werden einzeln gewählt. Dies bedeutet, dass bei Mehrfachvakanzen die Parteien, die noch Kandidaten in der Wahl haben, bei den Wahlgängen davor alles tun müssen, um "Retourkutschen" zu vermeiden. Eine solche Kettenreaktion erfolgte 1973, als mit Willy Ritschard, Hans Hürlimann und Georges-André Chevallaz hintereinander gleich drei nichtoffizielle Kandidaten gewählt wurden.
  • Die Wahlreihenfolge ist:
    • Bisherige Bundesräte kandidieren in der Reihenfolge ihres Amtsalters; der längstdienende Bundesrat wird also als erster wiedergewählt.
    • Frei gewordene Stellen werden in der Reihenfolge besetzt, wie sie frei geworden sind; der Sitz, der also durch Rücktritt oder Tod zuerst frei geworden ist, wird zuerst besetzt usw.
  • Für eine gültige Wahl ist die absolute Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen erforderlich.
    • Wird diese im ersten Wahlgang von keinem Kandidaten erreicht, so werden solange weitere Wahlgänge durchgeführt, bis ein Kandidat mit absoluter Mehrheit gewählt ist.
    • Dabei dürfen vom dritten Wahlgang an keine neuen Kandidaten mehr aufgestellt werden.
    • In der weiteren Folge scheidet jeweils der Kandidat mit den wenigsten Stimmen aus.

Das gesetzlich vorgegebene Anforderungsprofil an die Kandidaten ist denkbar unbestimmt:

  • Wählbar ist jeder Schweizer Bürger, der auch zum Nationalrat wählbar ist.
  • Regionalklausel:
    • Nach der Bundesverfassung von 1999 sollen alle "Landesgegenden" und "Sprachregionen" angemessen vertreten sein.
    • Früher galt die "Kantonsklausel", nach der aus demselben Kanton nur ein Mitglied gewählt werden durfte. Maßgeblich für die Bestimmung des Kantons war zunächst der Bürgerort, später die Wohnsitzgemeinde.
  • Es werden Mitglieder eines Kollegiums gewählt, das dann die einzelnen Departemente ("Ministerien") unter sich aufteilt. Es werden also nicht von vornherein Fachminister mit bestimmten Fähigkeiten gesucht.

Gewohnheiten


  • Sprachen: Obwohl bis 1999 hierfür keine offiziellen Anforderungen bestanden, hat man stets auf eine ausgewogene Vertretung der drei Hauptsprachen Deutsch, Französisch und Italienisch geachtet. Das heißt:
    • Obwohl es von den Mehrheitsverhältnissen in der Bevölkerung her (ca. 70% sind deutschsprachig) ohne weiteres möglich wäre, gab es nie einen rein deutschsprachigen Bundesrat.
    • Andererseits hat die Deutschschweiz auch nie auf die Mehrheit im Bundesrat verzichtet.
    • Üblich waren und sind folgende Verhältnisse:
      • 4 Deutschsprachige : 2 Französischsprachige : 1 Italienischsprachiger
      • 5 Deutschsprachige : 2 Französischsprachige
    • Andere Konstellationen kamen nur ausnahmsweise vor, zum Beispiel
      • 5 Deutschsprachige : 1 Französischsprachiger : 1 Italienischsprachiger (1934-1947, 1967-1970)
      • 4 Deutschsprachige : 3 Französischsprachige (1960-1962, seit 1999)
    • Die Italienische Schweiz war seit 1911 nur jeweils für kurze Zeit nicht im Bundesrat vertreten (am längsten von 1974 bis 1987), obwohl ihr zahlenmäßiger Anspruch dies keinesfalls erfordern würde.
    • In Übereinstimmung mit ihrer schwachen zahlmäßigen Basis (unter 1% der Wohnbevölkerung) hatte die rätoromanische Bevölkerung bisher erst einen Bundesrat Felix Calonder (1913-1920).
  • Regionale Vertretung: Obwohl diese bis 1999 nicht in der Verfassung verankert war, wurde stets darauf geachtet, dass wenigstens mittelfristig alle Regionen der Schweiz regelmäßig vertreten waren.
    • Lange Zeit waren die drei größten Kantone (Zürich, Bern und auch Waadt praktisch zwingend im Bundesrat vertreten. Nicht vertreten waren diese Kantone meistens nur als Strafsanktion nach besonders kontroversen Bundesräten bzw. weil wirklich kein von ihnen vorgeschlagener Kandidat überzeugen konnte:
    • Die Ostschweiz hatte stets mindestens einen Vertreter im Bundesrat.
    • Dasselbe gilt üblicherweise auch für die Nordwestschweiz.
    • Weniger kontinuierlich ist die Vertretung der Zentralschweiz; sie wird meistens durch einen Bundesrat aus dem bevölkerungsstärksten Kanton Luzern gewährleistet, doch gab es hier immer wieder größere Lücken, die letzte besteht seit 2004.
  • Wichtig war von Anbeginn an eine einigermassen gleichmässige Verteilung der Konfessionen im Bundesrat. So achtete man bei der Gründung des Bundesstaates 1848 auf eine Beteiligung der unterlegenen Katholiken. Dem Bundesstaat war nämlich ein Bürgerkrieg, der sogenannte Sonderbundskrieg, vorausgegangen war, bei dem sich die eher katholisch-konservativen Kantone (Sonderbund) und die liberal-reformierten bekämpft hatten und letztere als Sieger und bestimmende Kraft bei der Staatsgründung hervorgetan hatten. Heute wird die Konfession eines Bundesrates nicht mehr beachtet.
  • Lange Zeit galt das Prinzip der "Stammlande", wonach nicht ein Bundesrat aus einem Kanton gewählt werden konnte, in dem seine Partei nur eine Minderheitenposition innehatte. Dieses Prinzip war letztmals deutlich 1989 spürbar, als der FDP-Vertreter Franz Steinegger von der in der Zentralschweiz mächtigen CVP nur wenig Unterstützung erhielt.
  • Die Konkordanz. Seit 1959 sind alle massgeblichen Parteien gemäß ihrer Stärke in der Bundesversammlung im Bundesrat vertreten. Diese Konkordanzdemokratie ist mit der Einführung der "Zauberformel" entstanden und ist nicht von der Verfassung vorgegeben.

  • Noch nicht zur Gewohnheit geworden ist die angemessene Vertretung der Frauen in der Landesregierung: Nachdem das Frauenstimmrecht auf eidgenössischer Ebene erst 1971 eingeführt worden war, dauerte es bis 1983, bis zum ersten Mal eine Frau (Lilian Uchtenhagen) als Kandidatin aufgestellt wurde, doch gewählt wurde Otto Stich. Erst im folgenden Jahr 1984 war der politische Druck stark genug, dass mit Elisabeth Kopp auch eine Frau tatsächlich gewählt wurde, doch ging ihrer Wahl eine mit Untergriffen geführte "Schlammschlacht" voraus. Nach Kopps erzwungenem Rücktritt bzw. Sturz 1989 wurde mit Kaspar Villiger wiederum ein Mann gewählt. Bei der nächsten Vakanz 1993 wurde von der SPS Christiane Brunner nominiert, doch gab es auch hier im Hintergrund wiederum eine mit frauenfeindlichen Argumenten (Konkubinat, angeblich existierende Nacktfotos) geführte Gegenkampagne. Gewählt wurde schließlich der als weniger links geltende Francis Matthey. Dieser wurde jedoch von seiner Partei gezwungen, auf die Annahme der Wahl zu verzichten, so dass das Parlament - auch unter starkem öffentlichen Druck - Ruth Dreifuss wählte. Seit 2004 sitzt wiederum nur noch eine Frau (Micheline Calmy-Rey) im Bundesrat, nachdem Ruth Metzler durch Christoph Blocher ersetzt worden war.

Politik (Schweiz)

 

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