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Eine Bundespolizeidirektion (BPD) ist eine österreichische Sicherheitsbehörde 1. Instanz. Es bestehen derzeit 14 Bundespolizeidirektionen in Österreich, nämlich in den Städten Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Leoben, Linz, Salzburg, Schwechat, Steyr, St. Pölten, Villach, Wels, Wien und Wiener Neustadt.

An der Spitze einer Bundespolizeidirektion steht der Polizeidirektor, der Leiter der Bundespolizeidirektion Wien wird Polizeipräsident genannt. Der Wiener Polizeipräsident ist gleichzeitig Sicherheitsdirektor der Sicherheitsdirektion Wien. Zur Zeit hat Dr. Peter Stiedl das Amt des Wiener Polizeipräsidenten inne.

Die Stadtpolizeikommanden und deren Polizeiinspektionen sind den Bundespolizeidirektionen, außer in Wien, bei der Besorgung der Sicherheitsverwaltung unterstellt. Den Exekutivdienst versehen der Polizeidirektor, bzw. Polizeipräsident und die ihm beigegebenen, zugeteilten oder unmittelbar unterstellten Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Dies sind neben den Polizeijuristen vor allem und in erster Linie die Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei.

Die Angelegenheiten des inneren Dienstes der Bundespolizeidirektionen werden mit Ausnahme der Besorgung der personellen und dienstrechtlichen Angelegenheiten von diesen selbst besorgt. In diesen Angelegenheiten liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Landespolizeikommando (LPK).

Polizei (Österreich)

 

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