Die Bundespolizei (BPOL) ist eine Polizei der Bundesrepublik Deutschland, die der Abteilung B im Bundesministerium des Innern untersteht. Im Sicherheitssystem des Bundes nimmt die BPOL umfangreiche und vielfältige polizeiliche Aufgaben wahr, die im Gesetz über die Bundespolizei (BPolG), aber auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie z.B. im Aufenthaltsgesetz, im Asylverfahrensgesetz und im Luftsicherheitsgesetz geregelt sind. Sie trug bis zum 30. Juni 2005 die Bezeichnung Bundesgrenzschutz (BGS). ÄABPOL.jpg
bgcolor="#FFFFFF" |
|||||||||||||||
| Beschäftigte | bgcolor="#FFFFFF" | Beamte ca. 30.700 | bgcolor="#FFFFFF" | Angestellte ca. 4.200 | bgcolor="#FFFFFF" | Arbeiter ca. 2.500 | bgcolor="#FFFFFF" | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kontakt | bgcolor="#FFFFFF" | Bundespolizeidirektion | Roonstraße 13 56068 Koblenz Telefon: 0261/399-0 Fax: 0261/399-218 E-Mail:bpold@polizei.bund.de Service-Telefon: 0180/5234566bgcolor="#FFFFFF" | Bundespolizeiakademie | Ratzeburger Landstraße 4 23562 Lübeck Telefon: 0451/203-0 Fax: 0451/203-1179 E-Mail:bpolak@polizei.bund.debgcolor="#FFFFFF" | Bundespolizeipräsidium Nord | Raaberg 6 24576 Bad Bramstedt Telefon: 04192/502-0 Fax: 04192/896-698 E-Mail:bpolp.nord@polizei.bund.debgcolor="#FFFFFF" | Bundespolizeipräsidium Ost | Schnellerstraße 139 A / 140 12439 Berlin Telefon: 030/91144-0 Fax: 030/91144-2220 E-Mail:bpolp.ost@polizei.bund.debgcolor="#FFFFFF" | Bundespolizeipräsidium Mitte | Niedervellmarsche Straße 50 34233 Fuldatal Telefon: 0561/9367-0 Fax: 0561/9367-1163 E-Mail:bpolp.mitte@polizei.bund.debgcolor="#FFFFFF" valign="top" | Bundespolizeipräsidium Süd | Infanteriestraße 6 80797 München Telefon: 089/12149-0 Fax: 089/12149-163 E-Mail:bpolp.sued@polizei.bund.debgcolor="#FFFFFF" | Bundespolizeipräsidium West | Bundesgrenzschutzstraße 100 53757 Sankt Augustin Telefon: 02241/238-0 Fax: 02241/238-1149 E-Mail:bpolp.west@polizei.bund.debgcolor="#FFFFFF" |
Den Bundespolizeipräsidien sind je ein Aus- und Fortbildungszentrum (BPOLAFZ) und eine Fliegerstaffel (BPOLFLS) sowie mehrere Bundespolizeiabteilungen (BPOLABT) und Bundespolizeiämter (BPOLAMT) nachgeordnet, den Ämtern dann Bundespolizeiinspektionen (BPOLI).
Die Bundespolizeidirektion hat seit 1953 ihren Sitz in Koblenz. Weitere Dienststellen der BPOLD befinden sich in Sankt Augustin bei Bonn (Fachinformations- und Medienstelle der BPOL und Ärztlicher Dienst), in Hundstadt (Bundespolizei-Versorgungslager) und in Berlin (Informationsstelle Bahnsicherheit gemeinsam mit der DB AG). Sie untersteht unmittelbar dem Bundesministerium des Innern (Abteilung B)Organigramm der Abteilung B im BMI und erfüllt zentral wahrzunehmende Aufgaben der Bundespolizei, darunter die internationale Kooperation, Entsendung von Bundespolizeibeamten an die deutschen Vertretungen im Ausland und die Betreuung der im Ausland eingesetzten grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten. Sie ist auch Sitz der ausländischen Verbindungsbeamten aus den Niederlanden, Frankreich, der Schweiz und Italien.
Dem Direktor der Bundespolizeidirektion unterstehen vier Stabsstellen und drei Dezernate:
Die Bundespolizeiakademie, früher Grenzschutzschule, in Lübeck ist die zentrale Aus- und Fortbildungsstätte der BPOL. Sie gilt als die Wiege der Bundespolizei, da nach Gründung des damaligen Bundesgrenzschutzes am 16. März 1951 im Mai 1951 die ersten Beamten als sogenanntes Rahmenpersonal die Unterkunft bezogen.
Dem Bundespolizeipräsidium Nord mit Sitz in Bad Bramstedt sind die Bundespolizeiabteilungen Ratzeburg und Uelzen, das AFZ Walsrode, die Bundespolizei-Fliegerstaffel Nord in Fuhlendorf mit dem Stützpunkt Gifhorn und der dort ansässigen Einsatzhundertschaft, die Bundespolizeiämter Flensburg, Hamburg, Hannover und Rostock sowie das Bundespolizeiamt See, das mit 6 Schiffen in der Nord- und Ostsee die polizeilichen Aufgaben im Küstenmeer und auf Hoher See wahrnimmt und im Verbund mit dem Zoll, der Fischereiaufsicht und weiteren Behörden die deutsche Küstenwache darstellt, nachgeordnet. Im Bereich der Bundespolizeiämter existieren 26 Bundespolizeiinspektionen (BPOLI), davon vier BPOLIKB zur Kriminalitätsbekämpfung. Die Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten (MKÜ) unterstehen formal dem Bundespolizeiamt Rostock. Als organisatorische Maßnahme zur wirksamen Beteiligung der Bundespolizei an Einsätzen zur Friedenssicherung im Rahmen von Missionen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union wird seit 2005 wieder eine Einsatzhundertschaft in der ehemalig aufgelösten Bundespolizeiabteilung Gifhorn aufgebaut. Des Weiteren besitzt das Bundespolizeipräsidium Nord zum Zwecke der Repräsentation das Bundespolizeiorchester Hannover.
Dem Bundespolizeipräsidium Ost mit Sitz in Berlin sind die Bundespolizeiämter Berlin, Chemnitz, Frankfurt (Oder) und Pirna sowie die Bundespolizeiabteilungen Bad Düben und Blumberg (Barnim), das AFZ Neustrelitz und die Bundespolizei-Fliegerstaffel Ost in Blumberg nachgeordnet. In Cottbus ist das Bundespolizei-Leistungssportprojekt angesiedelt und in der Bundespolizeiabteilung Blumberg ist das Bundespolizei-Orchester Berlin beheimatet. Besondere Bedeutung kommt dem Bundespolizeiamt Berlin zu, dessen Inspektionen auch der Schutz von Bundesorganen (Bundespräsidialamt, Bundeskanzleramt und Auswärtiges Amt sowie das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium des Innern) obliegt. Seit dem 29. Oktober 2002 existiert im Bereich des Bundespolizeiamtes Berlin die BPOLI Polizeiliche Sonderdienste, zu der die einzige Reiterstaffel der BPOL gehört. Im Bereich der Bundespolizeiämter existieren 35 Bundespolizeiinspektionen, davon vier BPOLIKB zur Kriminalitätsbekämpfung. Die Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten (MKÜ) unterstehen den Bundespolizeiämtern Chemnitz, Frankfurt (Oder) und Pirna.
Dem Bundespolizeipräsidium Mitte mit Sitz in Fuldatal bei Kassel sind die Bundespolizeiämter Halle, Frankfurt am Main und Flughafen Frankfurt am Main sowie die Bundespolizeiabteilungen Duderstadt und Hünfeld, das AFZ Eschwege und die Bundespolizei-Fliegerstaffel Mitte in Fuldatal nachgeordnet. Im Bereich der Bundespolizeiämter existieren 18 Bundespolizeiinspektionen, davon drei BPOLIKB zur Kriminalitätsbekämpfung. Die Flächeninspektionen sind in 16 Einsatzabschnitte (EA) gegliedert.
Dem Bundespolizeipräsidium Süd mit Sitz in München sind die Bundespolizeiämter München, Schwandorf, Stuttgart und Weil am Rhein sowie die Bundespolizeiabteilungen Bayreuth, Deggendorf und Rosenheim, das AFZ Oerlenbach, die Bundespolizei-Fliegerstaffel Süd in Oberschleißheim, die Bundespolizei Sportschule in Bad Endorf und das Bundespolizei-Orchester München nachgeordnet. Im Bereich der Bundespolizeiämter existieren 30 Bundespolizeiinspektionen, davon vier BPOLIKB zur Kriminalitätsbekämpfung. Die vier Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten (MKÜ) unterstehen den Bundespolizeiämtern Schwandorf (MKÜ Nabburg) und Weil am Rhein (MKÜ Freiburg im Breisgau, MKÜ Kehl, MKÜ Konstanz). Die BPOLI Karlsruhe gewährleistet den Schutz des Bundesverfassungsgerichtes.
Dem Bundespolizeipräsidium West mit Sitz in Sankt Augustin-Hangelar sind die Bundespolizeiämter Kleve, Köln und Saarbrücken sowie die Bundespolizeiabteilungen Bad Bergzabern und Sankt Augustin, das Bundespolizei Aus- und -fortbildungszentrum West (BPOLAFZW)und die Bundespolizei Zentralstelle für Information und Kommunikation (BPOLZSIUK) in Swisttal, die Bundespolizei-Fliegergruppe, die Bundespolizei Fliegerstaffel West, darüber hinaus, die GSG 9 (alle Sankt Augustin). Im Bereich der Bundespolizeiämter des Bundespolizeipräsidiums West existieren 19 Bundespolizeiinspektionen, davon drei BPOLIKB zur Kriminalitätsbekämpfung.
Die Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei sind im Bundespolizeigesetz (BPolG) geregelt. Gesetzesgrundlage ist das zum 1. Juli 2005 durch Artikel 1 des „Gesetzes zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei“ vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) umbenannte „Bundesgrenzschutzgesetz“ vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979).
Zu den Aufgaben der Bundespolizei gehören:
Die Bundespolizei unterhält drei Spezialkräfte. Die Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften (BFHu), die GSG 9 der Bundespolizei (eine Spezialeinheit zur Bekämpfung des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität) sowie die Bundespolizei Zentralstelle für Information und Kommunikation (BPOLZSIUK) – eine Dienststelle, die im wesentlichen als Dienstleister der BPOL die ermittlungsführenden Dienststellen durch technische Aufklärungsmaßnahmen in der Kriminalitätsbekämpfung unterstützt, besondere Funkübertragungstechniken bereithält und weiterentwickelt sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz gem. § 10 BPOLG auf dem Gebiet der Funktechnik unterstützt.
Eine weitere Fachdienststelle der Bundespolizei ist Bundespolizei-Fliegergruppe mit mehr als 100 Hubschraubern unterschiedlichster Typen.
Ein wichtiges Betätigungsfeld der Bundespolizei ist die Bekämpfung der organisierten und/oder überörtlich tätigen Kriminalität insbesondere im Deliktsbereich des Schleusungswesens (Verstöße gg. §§ 96, 97 AufenthG) durch die sog. Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung (BPOLIKB).
Diese Dienststellen sind unterteilt in eine Führungsgruppe, einen Ermittlungsdienst und eine operative Komponente für größtenteils verdeckte operative Maßnahmen, wie Observationen (insb. nach § 163f StPO) oder verdeckte technische Überwachungen (insb. nach § 100c StPO).
Dieser operative Teil nennt sich Mobile Fahndungseinheit (MFE) und ist in der Öffentlichkeit bisher so gut wie unbekannt. Die hier ursprünglich angesprochene Umbenennung in "Einsatzeinheit KRIMB" (EE KRIMB) ist vorerst vom Tisch. Von den 16 verschiedenen MFEen, die es bundesweit gibt, operieren die meisten sehr unterschiedlich. Manche ähneln stark den Mobilen Einsatzkommandos (MEKs) der Länderpolizeien und führen auch Festnahmen grundsätzlich selber durch, andere wieder arbeiten nur im absoluten Ausnahmefall offen und überlassen die eigentlichen Festnahmen uniformierten Polizeibeamten (zum Beispiel den o.g. Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften), um ihre Tarnung bei öffentlich sichtbaren Einsätzen nicht zu gefährden.
Die Bundespolizei ging aus dem am 16. März 1951 gegründeten Bundesgrenzschutz (BGS) hervor, als sich das Einsatzspektrum des BGS beginnend mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 radikal änderte. So verloren Angehörige des BGS 1994 den Kombattantenstatus und gaben ihre schweren Waffen größtenteils ab.
Bereits im Bundesgrenzschutzgesetz von 1972 heißt es, der BGS sei „eine Polizei des Bundes“. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus dem Jahre 1998 festgestellt. Die Aufgaben der heutigen Bundespolizei sind nicht mehr nur auf den Schutz der Grenzen beschränkt.
Nachdem die Amtsbezeichnungen bereits 1976 geändert wurden, wurde der Bundesgrenzschutz zum 1. Juli 2005 in „Bundespolizei“ umbenannt. Eine Aufgabenerweiterung war damit nicht verbunden.
Die Fahrzeuge der Bundespolizei führen noch fast alle das alte Kfz-Kennzeichen „BG“ (für Bundesgrenzschutz). Seit dem 30. April 2006 wird für Neuzulassungen nur noch das Unterscheidungszeichen „BP“ (für Bundespolizei; ehemaliges Kfz-Kennzeichen der Bundespost) ausgegeben.
Die Kennzeichen sind alle nach dem System BP XX-YYY (bzw. früher BG XX-YYY) aufgebaut.
XX steht dafür für die Fahrzeugart:
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Bundespolizei (Deutschland)".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world