Bundespolitik bezeichnet im föderativen System der Bundesrepublik Deutschland alle Politikbereiche, die die Bundesrepublik als Ganzes betreffen, oder einheitlich geregelt werden sollen.
Dies ist in Artikel 70 des Grundgesetzes ausgedrückt:
Die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes wird in Artikel 71 und 73 Grundgesetz geregelt und definiert damit die Bereiche der Bundespolitik.
Die konkurrierende Gesetzgebung (Landespolitik) ist in Artikel 72, 74, 74a und 75 Grundgesetz geregelt und gibt den Ländern die Möglichkeit der eigenen Gesetzgebung, „solange und soweit der ´Bund´ von seinem Gesetzgebungsrechte keinen Gebrauch macht“.
Zu den klassischen Gebieten der Bundespolitik gehört zum Beispiel die Außenpolitik und die Verteidigungspolitik.
Siehe auch: Kommunalpolitik, Politik, Föderalismus
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