DPMA.JPG Das Deutsche Patent- und Markenamt (Abkürzung; DPMA, gelegentlich fälschlicherweise als Bundespatentamt bezeichnet) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium der Justiz mit Hauptsitz in München mit Außenstellen in Jena und Berlin.
Das Patentamt ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Die Behörde ist u. a. für die Erteilung von Patenten, die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Geschmacksmustern sowie die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte zuständig.
Das Kaiserliche Patentamt wurde als erste deutschen Patentbehörde mit dem Patentgesetz vom 25. Mai 1877 gegründet.
Am 2. Juli 1877 wurde das erste deutsche Patent für ein "Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe" erteilt. Die erste Marke wurde am 16. Oktober 1894 für einen Berliner Lampenproduzenten eingetragen.
Am 1. November 1998 wurde die Behörde in Deutsches Patent- und Markenamt umbenannt.
Ursprünglich wurden Beschwerdeverfahren vom Patentamt selber durchgeführt; seit 1961 besteht das Bundespatentgericht. Seit 1973 besteht mit dem Europäischen Patentamt ein weiteres Patentamt, das in Deutschland geltende Patente erteilt.
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"Deutsches Patent- und Markenamt".
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