Die seit 1945 als Bundesministerium für Justiz (kurz "BMJ" oder "Justizministerium") bezeichnete österreichische Verwaltungseinrichtung des Bundes ist als höchste Justizbehörde zuständig vor für Angelegenheiten des Zivilrechts (Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Urheberrecht, Vertragsversicherungsrecht, Kartellrecht, Konkurs- und Ausgleichsrecht), des gerichtlichen Strafrechts, die Organisation der Gerichtsbarkeit, die Staatsanwaltlichen Behörden, die Justizverwaltung und das Strafvollzugswesen.
In der derzeitig amtierenden Bundesregierung Schüssel II ist Mag. Karin Gastinger (FPÖ, seit 5. Mai 2005 BZÖ) Bundesministerin für Justiz.
Als solche ist sie grundsätzlich Vorgesetzte und somit Weisungsbefugte aller untergeordneten Stellen, Richter sind freilich in der Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig (Art. 87 B-VG).
Das BMJ ist zuständig für:
Das BMJ ist in Sektionen und Abteilungen gegliedert:
Ausbildungsmäßig sind in den Sektionen jeweils ein beträchtlicher Anteil von Richtern und Staatsanwälten tätig, im Zentralausschuss für die Bediensteten der Justizwache Dienstführende Justizwachebeamten.
Siehe auch: Justizminister der Republik Österreich und wichtige Gesetze/Gesetzesänderungen in ihrer Amtszeit
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"Bundesministerium für Justiz".
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