Bundesminister heißen in Deutschland und Österreich die Mitglieder der Bundesregierung.
1961 wurde Elisabeth Schwarzhaupt (CDU) als erste Bundesministerin vereidigt.
Laut Bundesministergesetz erhalten Mitglieder der Bundesregierung ein Amtsgehalt, „und zwar der Bundeskanzler in Höhe von einzweidrittel, die Bundesminister in Höhe von eineindrittel des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11 einschließlich zum Grundgehalt allgemein gewährter Zulagen”.
Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt. Die Minister werden vom Nationalrat (dem österreichischen Parlament) weder gewählt noch bestätigt, sie können jedoch sowohl gemeinsam als auch einzeln durch ein Misstrauensvotum gestürzt werden. Der Bundeskanzler kann dem Bundespräsidenten einzelne Bundesminister zur Abberufung vorschlagen.
Den Bundesministern werden Staatssekretäre zur Unterstützung beigegeben; sie sind dem Minister gegenüber weisungsgebunden und keine Mitglieder der Regierung, nehmen jedoch an den Ministerratssitzungen mit beratender Stimme teil.
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