article

Bundesminister heißen in Deutschland und Österreich die Mitglieder der Bundesregierung.

Deutschland


Die Minister bilden - zusammen mit dem Bundeskanzler - die Bundesregierung (Artikel 62 GG). Sie werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt (oder entlassen) und auf die Verfassung (Grundgesetz) vereidigt. Minister leiten ein Fachressort (Geschäftsbereich) in eigener Verantwortung, jedoch im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers. Sonderstellungen haben der
  • Bundesminister der Verteidigung, der die Befehlsgewalt über die Streitkräfte ausübt (Artikel 65a GG) und der
  • Bundesminister der Finanzen, der den Vollzug der Haushaltspläne auch der übrigen Ministerien kontrolliert und außerplanmäßigen Ausgaben oder Überschreitungen des Haushaltsansatzes zustimmen muss (Artikel 112 GG).
Bundesminister können, müssen aber nicht Mitglied des Bundestages sein. Sie dürfen während ihrer Amtszeit keine weiteren beruflichen Tätigkeiten ausüben. Ihr Amt endet durch Entlassung auf Vorschlag des Bundeskanzlers oder mit jeder Beendigung des Amtes des Bundeskanzlers. "Ein Minister ist ein Staatsdiener mit eintägiger Kündigungsfrist." (Dr. h.c. Georg Leber, Bundesminister für Verkehr (1967 - 1969) und Verteidigung (1972 - 1978), SPD)

1961 wurde Elisabeth Schwarzhaupt (CDU) als erste Bundesministerin vereidigt.

Laut Bundesministergesetz erhalten Mitglieder der Bundesregierung ein Amtsgehalt, „und zwar der Bundeskanzler in Höhe von einzweidrittel, die Bundesminister in Höhe von eineindrittel des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11 einschließlich zum Grundgehalt allgemein gewährter Zulagen”.

Österreich


Die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung sind gleichberechtigt, der Bundeskanzler ist als Vorsitzender der Bundesregierung lediglich primus inter pares, er besitzt, anders als sein deutscher Kollege, keine Richtlinienkompetenz und ist den Ministern gegenüber nicht weisungsberechtigt.

Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt. Die Minister werden vom Nationalrat (dem österreichischen Parlament) weder gewählt noch bestätigt, sie können jedoch sowohl gemeinsam als auch einzeln durch ein Misstrauensvotum gestürzt werden. Der Bundeskanzler kann dem Bundespräsidenten einzelne Bundesminister zur Abberufung vorschlagen.

Den Bundesministern werden Staatssekretäre zur Unterstützung beigegeben; sie sind dem Minister gegenüber weisungsgebunden und keine Mitglieder der Regierung, nehmen jedoch an den Ministerratssitzungen mit beratender Stimme teil.

Siehe auch


Politik (Deutschland) Bundesministerium (Deutschland) | Politik (Österreich) Bundesministerium (Österreich) | Minister

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Bundesminister".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld