Das Amt des Bundeskanzlers des Norddeutschen Bundes wurde mit dessen Gründung am 1. Juli 1867 begründet und dauerte nur bis zur Gründung des Deutschen Reiches am 1./18. Januar 1871 an. Mit der Krönung des Kaisers am 18. Januar endete der Norddeutsche Bund allerdings formell noch nicht direkt. Vielmehr bestand er bis zum Inkrafttreten der Verfassung am 16. April weiter. Da er nun um die süddeutschen Staaten erweitert war, wurde er auch Deutscher Bund genannt. Daher war Bismarck bis zum 16. April 1871 weiterhin Bundeskanzler.
Einziger Inhaber des Amtes war Otto von Bismarck.
Der Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes war dem preußischen König, der das Präsidium des Bundes innehatte, unterstellt und leitete die Exekutive. Im Übrigen waren seine Befugnisse denen des Reichskanzlers im Deutschen Reich (ab 1871) sehr ähnlich.
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"Bundeskanzler (Norddeutscher Bund)".
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