Bundesfestungen des Deutschen Bundes waren seit 1815 die befestigten Orte Luxemburg, Mainz und Landau. Später erhielten Ulm und Rastatt ebenfalls diesen Status. Sie unterstanden direkt der Bundesversammlung bzw. der von ihr eingesetzten Bundesmilitärkommission.
Doch die Übernahme der Bundesfestungen durch den Bund geschah erst mit erheblicher Verzögerung. Erst am 15. Dezember 1825 wurde die Festung Mainz, am 13. März 1826 Luxemburg und am 27. Januar 1831 Landau übernommen. Zu diesen älteren Bundesfestungen kamen später, ab 1841 und 1842, noch die Neubauten bei Rastatt und Ulm hinzu. Außerdem war nach der Gasteiner Konvention von 1865 Rendsburg als Bundesfestung vorgesehen. Wegen der 1866 erfolgten Auflösung des Deutschen Bundes kam es aber nicht mehr zur Ausführung dieses Beschlusses.
Die Bundesfestungen bildeten zumindest in der Anfangsphase des Deutschen Bundes den wohl einzigen Bereich wirksamer militärischer Kompetenznahme durch zentrale Bundesbehörden. Und so ist es durchaus von symbolischen Wert, dass der doppelköpfige Bundesadler alle Geschützrohre auf den Bundesfestungen zierte.
Aufgrund ihrer vielfach ungünstigen, exponierten Lage gewannen die Bundesfestungen aber erst im Zusammenwirken mit den übrigen Befestigungen der einzelnen deutschen Staaten, besonders dem preußischen Festungssystem am Rhein, an Bedeutung.
Für die Instandhaltung der Bundesfestungen war ein spezieller Fonds eingerichtet worden, der sich vorrangig aus Matrikularbeiträgen der Einzelstaaten bildete. Darüber hinaus wurden aus der französischen Kriegskostenentschädigung von 1815, die zunächst auf 700 Millionen Francs festgelegt worden war, 60 Millionen für den Aus- oder Neubau von Rheinfestungen ausgegeben.
Im Kriegsfall war vorgesehen, die Besatzung bis auf ca. 21.000 Mann aufzustocken. Neben den Österreichern und Preußen sollte laut Beschluss der Bundesversammlung vom 3. März 1831 das letzte Drittel aus den Truppen der Kleinstaatenkontingente der Reservedivision des Bundesheeres, deren Wert mehr als zweifelhaft war, gebildet werden. Die Unterbringung eines solchen Kontingents innerhalb der Kernfestung und der Stadtumwallung war jedoch völlig ausgeschlossen. Deshalb wurden die auf umliegenden Höhen geplanten, weit vorgeschobenen detachierten Forts der Festung Mainz auch nach 1815 planmäßig ausgebaut, so das schließlich neben der alten Zitadelle und der Stadtumwallung vier Außengürtel miteinander verbundener detachierter Werke entstanden, deren Innenbezirke einer ganzen Armee Aufnahme bieten konnte.
Die Stärke der Kriegsbesatzung von Luxemburg war somit auf insgesamt 7.000 Mann und 200 Pferde festgelegt worden. Diese Anzahl war dringend notwendig, da sich der Festungsgürtel aus 22 Forts, davon 15 im Mittelgürtel und 7 im Außengürtel, zusammensetzte. In den Fels waren zusätzlich großräumige Kasematten und Stollen von insgesamt 22 km Länge gearbeitet worden. Aus diesem Grunde nannte man Luxemburg auch das „Gibraltar des Nordens“. Im Jahre 1867 wies der Gesamtkomplex dieser Festung mit den umliegenden Höhenbefestigungen 24 Forts auf.
Gouverneur und Kommandant der Bundesfestung Landau wurden von Bayern bestimmt, da sie 1816 von österreichischer in bayerische Zuständigkeit überführt worden war.
Der Festungsbau von Landau hatte schon 1688, nach Plänen von Vauban, begonnen und wurde vor allem seit dem 18. Jahrhundert ständig weitergeführt. Die kleine und im 19. Jahrhundert bereits veraltete Festung bestand aus einem durch kasemattierte Türme flankierten polygonalen System. Zur Zeit des Deutschen Bundes wurden in bedeutenden Erweiterungsarbeiten vor allem zahlreiche detachierte Vorwerke erbaut, die die alte Stadtumwallung dem Wirkungsbereich der feindlichen Artillerie entzogen.
In dieser festgefahrenen Situation schlug im Oktober 1836 der württembergische König Wilhelm I. die Befestigung beider Orte vor. Diese Position übernahm auch der preußische Bevollmächtigte bei der Bundesmilitärkommission. Nach langwierigen Verhandlungen gelang es ihm, im August 1838 den bayerischen König und ein Jahr später auch den österreichischen Bevollmächtigten bei der Bundesmilitärkommission, für den Plan zu gewinnen. Eine definitive Beschlussfassung über den Bau der Festungen Rastatt und Ulm kam aber erst unter dem Eindruck der Rheinkrise zustande. Am 26.März 1841 beschloss die Bundesversammlung den Bau beider Festungen.
Die Hauptfestung umschloss die Stadt Rastatt und bestand aus drei Forts (Leopold-, Ludwig- und Friedrichfeste), die unabhängig voneinander verteidigt werden konnten. Angelegt nach dem „neudeutschen“ Festungssystem, passt sich Rastatt bei Verzicht auf einen streng geometrischen Grundriss dem Gelände an. Die Schwerpunkte der Verteidigungsfront lagen im westlichen, südlichen und östlichen Bereich, während der Nordabschnitt durch das Gelände gedeckt war.
Der Bau der Festungen Rastatt und Ulm stellte einen militärischen Kompromiss dar. Er glich die offensivere militärstrategische Konzeption Preußens und der süddeutschen Staaten einerseits sowie die defensivere Österreichs andererseits aus. Beide Festungen stellten darüber hinaus, mit ihren im zeitgenössischem Urteil für nahezu uneinnehmbar gehaltenen Bollwerken, eine beachtliche ingenieurtechnische Leistung dar.
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