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Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist durch das Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) vom 27. Dezember 1993 als nicht rechtsfähiges Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung entstanden (Gesetz über die Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen).

Die Wirtschaftsführung (Wirtschaftsplanvolumen zurzeit rund 8 Mrd. €) unterliegt Genehmigungsvorbehalten des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.

Es wird von einem Präsidenten geleitet (derzeit Rolf Heine).

Gliederung


Das BEV ist zweistufig organisiert.

  1. Die Hauptverwaltung hat ihren Sitz in der Bundesstadt Bonn.
  2. Dienststellen
    1. Dienststelle Ost in Berlin
    2. Dienststelle Mitte in Frankfurt am Main mit der Außenstelle Saarbrücken
    3. Dienststelle Nord in Hannover mit Außenstelle Hamburg
    4. Dienststelle Südwest in Karlsruhe mit Außenstelle Stuttgart
    5. Dienststelle West in Köln mit Außenstelle Essen
    6. Dienststelle Süd in München mit Außenstelle Nürnberg

Aufgaben


Vereinfachte Darstellung:

  • Oberste Dienstbehörde der früheren Beamten der Bundesbahn
  • Beamtenversorgung
  • Verwaltung und Verwertung nicht bahnnotwendiger Liegenschaften
  • Ärztlicher Dienst / Medizinischer Dienst (Bahnärzte)
  • Weiterführung der betrieblichen Sozialeinrichtungen der Bundesbahn und Reichsbahn
  • Mit-Anteilseigner der Vivico Real Estate

Weblinks


Verkehrsbehörde (Deutschland) | Bundesbehörde in Bonn | Bundesviertel

 

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