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Der Bundesbrief, datiert auf Anfang August 1291, gilt als Gründungsurkunde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Dieser Bund wurde von den Gebieten Uri, Schwyz und Unterwalden aufgestellt, womit diese nach die ersten drei Kantone der Schweiz bildeten. Er ist erhalten und im Bundesbriefmuseum in der Gemeinde Schwyz ausgestellt. Der Bundesbrief liegt als Pergamentblatt im Format 320 x 200 mm vor und umfasst 17 Zeilen in lateinischer Sprache.

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Es wird oft übersehen, dass nur Nidwalden, nicht aber Obwalden im Text erwähnt wird. Die Urkunde ist aber mit dem Siegel von Unterwalden versehen, welches sowohl für Nidwalden als auch für Obwalden galt. Es könnte sein, dass Obwalden zu einem späteren Datum diesem Bund beitrat.

Ebenfalls weniger bekannt ist, dass die Urkunde kein genaues Datum trägt: sie sei "Anfangs August" 1291 verfasst worden, was aber nicht unbedingt bedeutet, dass dies gerade am 1. August gewesen sein muss. Vielmehr wurde dieses Datum erst im Zuge des neuerwachten Interesses am Bundesbrief im 19. Jahrhundert auf diesen Tag gelegt, welcher seitdem als Schweizerischer Nationalfeiertag begangen wird. Auch ist hervorzuheben, dass der Bundesbrief nicht die Gründung eines Verteidigungsbündnisses darstellt, sondern sie ist eher ein Rechtsdokument, das die Sicherheit in den Vordergrund stellte und Landfrieden sichern sollte. Nur zwei von sieben Absätzen sind für den Beistand im Kriegsfall relevant; andere beschäftigen sich mit Themen wie Streitbeilegung sowie Straf- und Zivilrecht. Dafür spricht auch, dass sich die habsburgischen Herrscher nicht um die Orte der alten Eidgenossen kümmerten; Habsburgische Befestigungsanlagen sind in der Innerschweiz nicht bekannt. Entgegen weitverbreiteter Ansichten steht der Bundesbrief für die Sicherung der bestehenden Verhältnisse und ist nicht als Auflehnung gegen Habsburg zu verstehen.

Erst im 19. Jahrhundert, insbesondere beim 600-jährigen Jubiläum 1891, schenkte man diesem Bundesbrief die Beachtung, die er heute geniesst. Zuvor wurde als Gründung der Schweiz meist der Bund von Brunnen angesehen, welcher am 9. Dezember 1315 nach der Schlacht bei Morgarten geschlossen wurde. Für den Rütli-Schwur existiert auch das überlieferte Datum 8. November 1307. Zudem wird im Bundesbrief von 1291 auf ein früheres Abkommen Bezug genommen, dessen Text jedoch nicht erhalten geblieben ist. Somit kann man die Gründung nicht auf ein einzelnes Ereignis (die Unterzeichnung des Bundesbriefes) reduzieren, sondern muss sie als lange andauernden geschichtlichen Prozess verstehen.

Bis 1966 erachtete man den Bundesbrief als echt und Erneuerung eines früheren Schreibens. Viele weisen nach 1966 dann darauf hin, dass der Bundesbrief mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Fälschung aus dem 14. Jahrhundert oder um 1400 darstellt, wie sie im Mittelalter gang und gäbe waren.Kritiker dieser Haltung betonen hingegen, man habe das Alter des Bundesbriefes mit der C14-Methode mit einer Wahrscheinlichkeit von 85 Prozent auf den Zeitraum zwischen 1252 und 1312 festlegen können *. Dabei ist allerdings zu beachten, dass auch die Zuverlässigkeit der Radiometrie teilweise umstritten ist und letztlich nur über das Alter des verwendeten Pergamentpapiers, nicht aber über dessen Inhalt Auskunft geben kann. Unbestritten ist hingegen, dass der Bundesbrief im Kontext von unzähligen anderen Landfrieden der damaligen Zeit gesehen werden muss und sich keine direkte Verbindung zum modernen Schweizer Bundesstaat von 1848 herleiten lässt. Vielmehr endete die alte Ordnung des Staatenbundes, welche durch unzählige Bundesbriefe geschaffen wurde, mit der Gründung des Bundesstaates.

Siehe auch


Weblinks


Schweizerische Geschichte | 1291

Bundesbrief | Federal Charter of 1291 | Pacte fédéral | Foedus Pactum Helveticum | Bondsbrief van 1291 | Patg Federal | Večný spolok

 

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