Das Bundesblatt (BBl) der Schweiz ist gemäss Art. 14 des Bundesgesetzes über die Gesetzessammlungen und das Bundesblatt (Publikationsgesetz) vom 21. März 1986 (SR 170.512) * eine chronologische Sammlung von Erlassen und amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung.
Das BBl ist chronologisch gegliedert; Erlasse sind über die entsprechenden Jahres- und Seitenzahlen eindeutig auffindbar und zitierbar (beispielsweise steht BBl 2004 3269 für die Publikation der Botschaft zum Bundesbeschluss über den Friedensförderungseinsatz von Schweizer Armeeangehörigen in der multinationalen European Union Force (EUFOR) in Bosnien-Herzegowina *.
Im Bundesblatt werden veröffentlicht:
Ferner können Weisungen, Richtlinien, Anordnungen und Mitteilungen des Bundesrates, der Verwaltung oder von Stellen, die Bundesaufgaben zu erfüllen haben, veröffentlicht werden.
Das Bundesblatt erscheint jede Woche in den drei Amtssprachen. Es wird vom Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen (KAV) der Bundeskanzlei herausgegeben.
In einer Beilage zum Bundesblatt werden ferner Bundeserlasse von besonderer Tragweite in romanischer Sprache veröffentlicht. Der Bundesrat bestimmt diese Erlasse nach Rücksprache mit der Regierung des Kantons Graubünden.
Sämtliche Ausgaben des Bundesblatts sind seit Anfang 2005 über Internet abrufbar. Die Bände von 1849 bis 1999 wurden im Auftrag des Schweizerischen Bundesarchivs gescannt und OCR-erfasst.
Siehe auch: Amtliche Sammlung des Bundesrechts, Systematische Sammlung des Bundesrechts.
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