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Die Bundesberufungsgerichte der Vereinigten Staaten (amtl. United States Court of Appeals), manchmal auch als Kreisgericht (engl. circuit courts) bezeichnet, befinden sich im amerikanischen Bundesgerichtsaufbau zwischen den Bundesbezirksgerichten und dem Obersten Gerichtshof. Sie entscheiden über Rechtsmittel, die gegen Urteile eines Bundesbezirksgericht im selben Bundesgerichtskreis oder Entscheidungen bestimmter Bundesbehörden oder anderer Bundesgerichte eingelegt werden.

Es existieren zur Zeit dreizehn allgemeine und eine Reihe weiterer spezialisierter Berufungsgerichte. Letztere sind zum Beispiel für Militärfragen zuständig. Die elf nummerierten Gerichte und das Gericht für den Regierungsbezirk sind geographisch zugeteilt. Das dreizehnte Gericht ist das Bundesberufungsgericht für die Bundesregierung, welches über Rechtsmittel gegen Urteile des Internationalen Handelsgerichts, des Gerichts für Bundesansprüche und der Bundesbezirksgerichte in Patentfällen und anderen Sachgebieten entscheidet.

Verfahrensweise


Gerichtsverfahren, in denen einem Richter oder einer Jury Zeugen und andere Beweismittel zur Tatsachenfeststellung vorgelegt werden, finden so nur an erstinstanzlichen Gerichten statt. Solche Gerichte bestimmen auch, sofern nötig, welches Strafmaß (in Strafverfahren) oder Schadensersatz (in Zivilverfahren) zu verhängen ist. In den Berufungsgerichten wird stattdessen wird nur darüber entschieden, ob das untergeordnete Gericht bei der Urteilsfindung die geltenden gesetzlichen Bestimmungen befolgt und die Recht beider Parteien gewahrt hat. Entsprechend finden auch nur selten mündliche Verhandlungen statt, die Richter berufen sich hier vielmehr auf das Gerichtsprotokoll und die schriftlichen Argumente beider Parteien.

Die Bundesberufungsgerichte entscheiden nicht über Schuld oder Unschuld, da sie über den Fall und nicht über den Angeklagten richten. Wenn ein Angeklagter erstinstanzlich schuldig befunden wird, so bedeutet ein Sieg vor dem Berufungsgericht nicht unbedingt, dass er nun als unschuldig gilt. Vielmehr bedeutet das Berufungsurteil nur, dass das ursprüngliche Verfahren aus rechtlichen Gründen ungültig und damit das Urteil hinfällig ist. In Straffällen obliegt es dann der Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren wiederholt wird.

Das Berufungsverfahren wird durch die Federal Rules of Appellate Procedure bestimmt, ein gemeinsam vom Kongress und dem Obersten Gerichtshof erstelltes Regelwerk. Am Verfahren sind gewöhnlich drei Berufungsrichter beteiligt, in einigen Fällen findet die Verhandlung auch vor allen Richtern des Gerichts gemeinsam statt. In der Regel gibt es kein Berufungsrecht vom Berufungsgericht zum Obersten Gerichtshof. Beide Parteien haben aber die Möglichkeit, gegen das erstinstanzliche Urteil das Rechtsmittel writ of certiorari direkt beim letzterem einlegen. In außergewöhnlichen Fällen kann das Berufungsgericht den Fall auch direkt und ohne Verhandlung an den Obersten Gerichtshof verweisen.

Siehe auch


Weblinks


Judikative (Vereinigte Staaten)

United States Court of Appeals

 

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