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Mit Bundesbahn(en) bezeichnet man Eisenbahnunternehmen, die sich im Bundes-besitz befinden. Der Bund ist dabei nicht nur Eigentümer, sondern hat weitreichende Kontrollbefugnisse (z.B. in Form eines Ministeriums).

Bundesbahnen Alpenländer


Bundesbahn Deutschland


Bis Ende 1993 gab es auch die "Deutsche Bundesbahn" (DB). Sie ging zum 1. Januar 1994 zusammen mit der Deutschen Reichsbahn in der handelsrechtlich organisierten Kapitalgesellschaft Deutsche Bahn AG auf. Die obrigkeitsrechtlichen Teile der Bundesbahn, die nicht in die Bahn AG überführt wurden, sind das Bundeseisenbahnvermögen BEV (Sondervermögen des Bundes) und das Eisenbahnbundesamt EBA (Aufsichtsbehörde).

Bahngesellschaft

 

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