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Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine Bundesoberbehörde und Einrichtung der Ressortforschung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin. Unter ihrer Leitlinie Sicherheit und Zuverlässigkeit in Chemie- und Materialtechnik ist sie zuständig für die öffentliche technische Sicherheit und für metrologische Aufgaben in der Chemie.

Historische Entwicklung


  • 1870: Gründungserlass über die Mechanisch-Technische Versuchsanstalt als erste der königlich preußischen Versuchsanstalten
  • 1904–1919: Königliches Materialprüfungsamt
  • 1919–1945: Staatliches Materialprüfungsamt (MPA)
  • 1920–1945: Chemisch-Technische Reichsanstalt (CTR)
  • 1945: Zusammenfassung von MPA und CTR unter Betreuung durch den Magistrat von Berlin
  • 1954: Übernahme der neu eingerichteten Bundesanstalt für mechanische und chemische Materialprüfung (BAM) von der Bundesrepublik Deutschland
  • 1956: neuer Name: Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM)
  • 1969: Bundesoberbehörde
  • 1986: Namenserweiterung zu Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Aufgaben


Die Aufgaben der BAM stehen im Aufgabenverbund "Material - Chemie - Umwelt - Sicherheit". Die BAM hat den gesetzlichen Auftrag (Sprengstoffgesetz u. a.) für:

  • Hoheitliche Funktionen für die öffentliche technische Sicherheit
  • Mitarbeit in der Regelsetzung (Gesetze, Verordnungen, nationale und internationale Normen)
  • Beratung der Bundesregierung, der Wirtschaft und von Organisationen in Fragen des Aufgabenverbunds
  • Entwicklung und Bereitstellung von Referenzverfahren, Referenzmaterialien
  • Weiterentwicklung von Sicherheit und Zuverlässigkeit in Chemie- und Materialtechnik

Eine der bekanntesten Aufgaben der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ist die Überprüfung von pyrotechnischen Gegenständen wie Feuerwerkskörpern. In Deutschland dürfen nur pyrotechnische Gegenstände verkauft werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassen sind. Weitere in der Öffentlichkeit stark beachtete Tätigkeiten der BAM sind die Zulassung von Gefahrgutumschließungen für den Gefahrguttransport, die Weiterentwicklung der Zerstörungsfreien Prüfung zur Früherkennung von Schädigungen und Vermeidung von Unfällen sowie die Entwicklung und Bereitstellung von Referenzmaterialien für die analytische Chemie z. B. in Umweltlaboratorien.

Siehe auch


Weblinks


Behörde (Deutschland) | Wissenschaft (Berlin)

 

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