Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde am 1. Mai 2002 als Nachfolgerinstitution des BAKred (ehemaliges Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen), des BAWe (Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel) und des BAV (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) auf der Grundlage des "Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht" (FinDAG) vom 22. April 2002 gegründet.
Mit der Gründung der BaFin gibt es in Deutschland erstmals eine einheitliche staatliche Aufsicht für alle Bereiche des Finanzwesens (Allfinanzaufsicht), dazu zählen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierhandelsunternehmen.
Die Verflechtungen auf den Kapitalmärkten und die damit verbundenen Risiken sollen dadurch besser erfassbar und handhabbar werden. Die Bundesanstalt soll so einen Beitrag zur Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland leisten.
Die BaFin unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Sie ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit ihrem Hauptsitz in der Bundesstadt Bonn und einem weiteren Dienstsitz in Frankfurt am Main.
Die BaFin beschäftigt rund 1.500 Mitarbeiter und wird vollständig durch Gebühren und Umlagen der beaufsichtigten Institute und Unternehmen finanziert; sie ist damit unabhängig vom Bundesetat.
Von der BaFin werden etwa 2.400 Kreditinstitute, ca. 800 Finanzdienstleistungsinstitute und ca. 700 Versicherungen sowie der gesamte Wertpapierhandel beaufsichtigt. (Stand: April 2004).
Seit Mitte 2003 ist die BaFin darüberhinaus für das Kontenabrufverfahren also die Abfragemöglichkeit von Kontenstammdaten für Strafverfolgungsbehörden (Kontenevidenzzentrale) zuständig.
Die BaFin wird von einem fünfköpfigen Gremium geleitet. Der Präsident, derzeit Jochen Sanio, wird von einem Vizepräsidenten, derzeit Karl-Burkhard Caspari, vertreten. Diesen sind drei Erste Direktoren für die Bereiche Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht unterstellt. Den Mitgliedern des Leitungsgremiums sind die einzelnen Fachabteilungen nachgelagert.
Es gibt drei Querschnittsabteilungen und eine Zentralverwaltung.
Unterziele sind dabei:
Die Aufgaben der BaFin liegen in den folgenden Bereichen (Drei-Säulen-Struktur):
Neben eigenen Prüfungen werden durch die Deutsche Bundesbank, §7 KWG und außerdem durch Wirtschaftsprüfer weitere Prüfungen durchgeführt.
Ziele der Aufsicht sind:
Neben monatlichen Kurzbilanzen (Monatsausweisen) sind von den Kreditinstituten Meldungen zu Groß- und Millionenkredite zu bestimmten Terminen abzugeben. Diese werden von der BaFin in enger Zusammenarbeit mit der Bundesbank ausgewertet.
Hier wird die Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen auf Grundlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) überwacht. Gegenstand der Aufsicht sind:
Erstversicherungsunternehmen sind auch Pensionskassen und Sterbekassen.
Die Aufsicht erfolgt insbesondere durch Überwachung der Bedeckung des Sicherungsvermögens, der Solvabilität und der Gesetze, die im übrigen für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts gelten.
Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) ist eine der Institutionen, die im BaFin aufgegangen sind. Das BaWe wurde 1995 gegründet, als Insiderhandel und Front-Running auch gesetzlich untersagt wurden. Banken meldeten seit 1995 dem BaWe (und der Nachfolgeorganisation BaFin) alle Wertpapierkäufe sowie -verkäufe. Das Amt erhält außerdem jede Ad-hoc Meldung. Aufgrund der vorliegenden Daten versuchen Mitarbeiter des BaFin alle Mißbrauchsfälle im Wertpapierhandel aufzudecken (Insiderüberwachung).
Ziel ist es die Funktionsfähigkeit der deutschen Märkte fü Wertpapiere und Derivate nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zu gewährleisten.
Dies erfolgt durch:
Versicherungswesen | Wertpapiere und Börse | Deutsches Bankwesen | Besonderes Verwaltungsrecht | Wertpapierrecht | Finanzbehörde (Deutschland) | Bundesbehörde in Bonn | Bundesbehörde in Frankfurt am Main
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