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Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist die deutsche Bundesbehörde, die für den Strahlenschutz zuständig ist. Das Amt wurde im November 1989 gegründet und hat seinen Sitz in Salzgitter.

Strukturen


Das Amt ist dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unterstellt. Das BfS wird durch einen Präsidenten (seit 1999 Wolfram König) geleitet, der in Abwesenheit von einem Vizepräsidenten vertreten wird. Das BfS wird in den Präsidalbereich, der direkt dem Präsidenten unterstellt ist, die Zentralabteilung und vier Fachbereiche unterteilt.

  • Fachbereich SK - Sicherheit in der Kerntechnik
  • Fachbereich SE - Sicherheit nuklearer Entsorgung
  • Fachbereich SG - Strahlenschutz und Gesundheit
  • Fachbereich SW - Strahlenschutz und Umwelt

Rechtliche Grundlage


Sonde Bundesamt fuer Strahlenschutz.jpg Das Amt nimmt die Vollzugsaufgaben des Bundes wahr. Es erfüllt Aufgaben auf den Gebieten des Strahlenschutzes, der kerntechnischen Sicherheit, der Beförderung radioaktiver Stoffe und der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Die folgenden Gesetze und Verordnungen bilden die Grundlage der Arbeit des BfS.

Aufgaben


Das Amt kümmert sich vor allem um den Schutz vor ionisierenden Strahlen, beschäftigt sich zunehmend aber auch mit dem Schutz vor elektromagnetischen Strahlen. Zu den Hauptaufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz gehört es, Menschen und Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung zu bewahren, über mögliche Gefahren aufzuklären und die wissenschaftliche Forschung zu verfolgen und neue Erkenntnisse praktisch umzusetzen. Daraus ergeben sich weitere Aufgaben in den folgenden Bereichen:

Weblinks


Behörde (Deutschland) | Umweltpolitik | Bundesbehörde in Bonn

 

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