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Ein Bundesamt in der Bundesrepublik Deutschland ist eine Bundesoberbehörde und damit Teil der bundeseigenen Verwaltung. Es untersteht dem jeweiligen Bundesministerium.

Das Grundgesetz sieht als Normalfall den Vollzug der Bundesgesetze durch die Verwaltungen der Bundesländer vor. Daher hat der Bund im Vergleich zu den Ländern einen vergleichsweise kleinen Verwaltungsapparat. Dementsprechend gibt es auch nur wenige Bundesämter. Siehe auch: Liste der deutschen Bundesbehörden.

Beispiele


Behörde (Deutschland)

 

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