Unter der Bundesübung bezeichnet man in der Schweiz Schiessübungen welche vom Bund aktiv mit Munition und Finanzen unterstützt werden. Diese Bundesübungen dienen dazu den Wehrmann in seiner Schiessfertigkeit zu trainieren. Im WK werden vor allem die Gefechtsmäsigen Schiessen geübt. Die Bundesübungen bezwecken den gezielten Schuss respektive das Scharfschiessen zu üben.
Als Bundesübungen gelten in der Schweiz:
Diese Übungen müssen mit Ordonanzwaffen geschossen werden. Als Ordonanzwaffen gelten:
Schiesspflichtig sind alle eingeteilten Soldaten, Unteroffiziere und Subalternoffiziere. Der Wehrmann hat das Obligatorische Bundesprogramm mit seine persönlichen Waffe zu schiessen. Die Subalternoffiziere können wählen ob sie das Obligatorische Programm mit der Pistole oder dem Sturmgewehr schiessen wollen.
Schiessprogramm Obligatorische Bundesübung 25m für Pistole 75
Schiessprogramm Obligatorische Bundesübung 50m für Pistole 49
Mindestanforderungen
Schiessprogramm Feldschiessen 300m
Schiessprogramm Feldschiessen 25m
Schiessprogramm Feldschiessen 50m
http://www.feldschiessen-sense.ch
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"Bundesübung".
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