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Der Buchwert (auch book value) ist ein Wertansatz im Rahmen der Bewertung von Unternehmen oder einzelnen Wirtschaftsgütern.

Handels- und steuerrechtlich bezeichnet der Buchwert die Anschaffungskosten eines einzelnen Wirtschaftsgutes. Angesetzt werden in der Regel die Anschaffungskosten abzüglich der (handelsrechtlichen) Abschreibungen bzw. der (steuerrechtlichen) AfA. Dieser Ansatz ist weitgehend willkürlich bzw. rechtlich vorgegeben und weicht vom "tatsächlichen" Wert (der im Steuerrecht als Teilwert bzw. gemeiner Wert bezeichnet wird) eines Wirtschaftsgutes daher in aller Regel ab. Im Umwandlungssteuergesetz ist der Buchwert der niedrigstmögliche Wertansatz, daneben sind Teilwert und Zwischenwert zulässig.

Mit Blick auf ein gesamtes Unternehmen bezeichnet der Buchwert den Wert des Eigenkapital. Hierzu erfolgt die Verminderung aller Aktiva um die Verbindlichkeiten. In einem alternativen Verfahren werden auch die immateriellen Wirtschaftsgüter noch abgezogen. Die Unternehmenskennziffer Buchwert/Aktie gibt die Höhe des Eigenkapitals pro Aktie an.

Siehe auch


Steuern und Abgaben | Steuerrecht | Unternehmensbewertung

 

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