Unter Buchpreisbindung versteht man die vertikale Preisbindung im Bereich des deutschsprachigen Buchhandels, in der Printmedien im Gegensatz zu den meisten anderen Produkten nur zu einem vom Verlag festgelegten Preis abgegeben werden dürfen. Die Verlage sind aufgrund des Buchpreisbindungsgesetzes rechtlich verpflichtet, die Preise ihrer Bücher festzusetzen. Wer mit Büchern geschäftsmäßig handelt ist verpflichtet, die gebundenen Ladenpreise einzuhalten. Geschäftsmäßig handelt nach einem Urteil bereits derjenige, der Bücher in einem Umfang verkauft, wie dies für Privatleute unüblich ist (OLG Frankfurt a.M., NJW 2004, 2098 ff.). Die Einhaltung der Buchpreisbindung wird durch sogenannte Preisbindungstreuhänder überwacht, Rechtsanwälte, die im Auftrag der Verlage tätig werden. Die Buchpreisbindung kann nach Ablauf von 18 Monaten für einzelne Titel durch eine öffentliche Erklärung des Verlags aufgehoben werden. Dies geschieht in der Regel in den Gelben Seiten des Börsenblatts. Auch die Preise für jährlich in aktualisierter Auflage erscheinende Bücher können bei Erscheinen der Neuauflage aufgehoben werden. Von der Preisbindung ausgenommen sind Mängelexemplare, gebrauchte Bücher oder Altauflagen, die länger als 18 Monate am Markt sind und für die der Verlag die Preisbindung aufgehoben hat. Sogenannte Remittenden unterliegen nur dann nicht der Preisbindung, wenn die Bücher auch tatsächlich beschädigt oder verschmutzt sind. Bei Büchern mit einer deutschsprachigen ISBN gilt eine Kennzeichnungspflicht des Reduzierungsgrundes.
Da nach europäischem Recht Wettbewerbsbeschränkungen, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten betreffen, unzulässig sind, musste die im deutschen Sprachraum lange bestehende Regelung geändert werden: Zum 1. Juli 2000 wurde das bis zu diesem Zeitpunkt gültige freiwillige Preisbindungssystem („Preisbindungsrevers“) in Österreich gesetzlich geregelt, zum 1. Oktober 2002 wurde eine entsprechende Regelung auch in Deutschland gesetzlich verankert (siehe Weblinks).
Von Befürwortern der Preisbindung wird angeführt, dass diese ein flächendeckendes Angebot von Büchern als Kulturgut sicherstellt und hierdurch für die Verlage eine Quersubvention anspruchsvoller Titel (Literatur) und Fachliteratur mit kleiner Auflage ermöglicht. Bei Abschaffung der Buchpreisbindung, so befürchten einige, würden Romanbestseller im Taschenbuchformat zwar billiger werden, wissenschaftliche Literatur dagegen unbezahlbar teuer. Da es für wissenschaftliche Literatur auf Englisch einen wesentlich größeren Markt gibt, als für deutsche, lässt sich die Situation nicht mit der in anderssprachigen Ländern vergleichen. Eine Aufhebung der Buchpreisbindung könnte vor allem für wissenschaftliche Literatur zu Spezialthemen schlimme Folgen haben, zumal in diesem Bereich schon jetzt der Absatz schwierig ist und die Preise relativ hoch liegen.
Letztendlich fragt sich, ob ein Buch ein Produkt wie jedes andere ist oder ein Kulturgut, das nicht vollständig den Gesetzen des Marktes ausgeliefert sein soll, weil es auch eine nicht-ökonomische Funktion für die Gesellschaft besitzt. Der Autor Dirk Kurbjuweit vertritt die Auffassung, dass inzwischen manche Autoren und Verlage selbst den Status des Buches als Kulturgut untergraben, indem sie sich etwa dem Marktgebaren von Literaturagenten freiwillig unterwerfen und damit die Interessen des Profits über die der Gesellschaft stellen. Außerdem kommen ausgesprochen unkultivierte Buchinhalte vor.
Ein weiteres Argument für die Buchpreisbindung ist die Erhaltung kleiner, regionaler und unabhängiger Buchhandlungen, die preisgebundene Bücher zu gleichen Preisen wie große Buchhandelsketten/Buchversandhäuser anbieten können und nicht so leicht durch hohen Wettbewerbsdruck vom Markt gedrängt werden.
Gegner der Buchpreisbindung betrachten diese als eine illegitime Einschränkung des Wettbewerbs, wodurch die Bücher teurer werden.
Häufig wird als Argument für die Buchpreisbindung angeführt, sie fördere die Anzahl der Neuerscheinungen von Büchern. Dieses Argument lässt sich nicht halten, wenn man die Entwicklung der Neuerscheinungen in Ländern betrachtet, die die Buchpreisbindung bereits vor längerer Zeit aufgehoben haben *.
Gegen die Buchpreisbindung spricht zudem, dass die Verlage durch die Buchpreisbindung nicht besser stehen als ohne sie. Es würde den Verlagen auch weiterhin freistehen, ihre Bücher zu einem von ihnen festzusetzenden Preis an den (Zwischen-)buchhandel abzugeben.
Implizit wird gefordert, dass sich der Büchermarkt dem Wettbewerb stellen soll. Befürworter der Buchpreisbindung argumentieren, dass diese die Existenz kleiner Buchhandlungen sichere. Gegner sind der Meinung, dass die Verbraucher nicht an jeder Ecke eine Buchhandlung bräuchten. Mittlerweile hätten viele Supermärkte auch Bücher im Sortiment. Zudem wird angeführt, dass die Verbraucher über das Internet jederzeit Zugriff auf unzählige Buchhändler hätten.
Deutschland
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