- | - | Präsident | Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt | - | Art | privat | - | gegründet | 2000 | - | Ort | Hamburg | - | Studenten | 480 | - | Living Alumni | http://www.bucerius-alumni.de/ | - | Beschäftigte | 121 | - | jährl. Etat | 9,5 Mio Euro (2004) | - | Internationale Partnerschaften |
Erstes Juristisches Staatsexamen mit dem zusätzlichen Abschluss Baccalaureus Legum (LL.B.).
Ferner sind Promotionen und Habilitationen möglich. Hh-Bucerius Law School.jpg
Zur Zulassung ist das Bestehen eine mehrteiligen Aufnahmeprüfung erforderlich. Das Studium dauert einschließlich der Vorbereitung auf das Erstes Juristisches Staatsexamen vier Jahre und ist in zwölf Trimester unterteilt. Nach dem 6. Trimester befinden sich die Studenten regelmäßig bei einer der derzeit ca. 70 ausländischen Partneruniversitäten für ein Auslandsstudium. Die 15 Lehrstühle der Hochschule teilen sich auf die Bereiche Zivil- und Privatrecht (6), Öffentliches Recht (4), Strafrecht (3), Steuerrecht (1) und Grundlagen (1) auf. Neben der juristischen Ausbildung legt die Hochschule besonderen Wert auf das studium generale sowie eine fremdsprachliche und wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung.
Der Etat der Hochschule belief sich im Jahr 2004 auf ca. 9,5 Mio Euro. Der Etat finanziert sich aus Studiengebühren und Zuwendungen Dritter, wobei hier vor allem die Zeit-Stiftung hervorzuheben ist, die 2004 zu 63 % zum Etat beitrug. Die Studiengebühren betragen 3.000,- Euro pro Trimester. Es besteht die Möglichkeit unter den allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen die staatliche Ausbildungsförderung (BAföG) zu nutzen. Mit dem BAföG-Bezug halbiert sich auch die Studiengebühr auf 1.500,- Euro pro Trimester. Alternativ dazu bietet die Hochschule verschiedene Finanzierungsmodelle an, insbesondere den umgekehrten Generationenvertrag welcher es dem Studierenden ermöglicht zunächst völlig ohne finanzielle Belastung zu studieren; er muss sich aber verpflichten nach dem Eintritt in das Berufsleben 15 Jahre lang jährlich 8 % des Einkommens (minus 20% Vorsorgepauschale) an die Bucerius Law School zu zahlen - bis maximal 75.000,- Euro insgesamt (BAföG-Berechtigte erhalten auch hier pro gefördertes Trimester 50% Erlass, d.h. maximal 37.500,- Euro). Wie auch an amerikanischen privaten Hochschulen legt die Bucerius Law School Wert darauf, dass das Auswahlverfahren strikt getrennt von der geplanten Finanzierung von statten geht - d.h. erst nach Angebot des Studienplatzes wird überhaupt nach dem Finanzierungswunsch gefragt. Aufgrund der Tatsache, dass die Hochschule sehr jung ist (mit der Folge, dass noch keine Alumni bisher einzahlen konnten) und sich dieses Finanzierungsmodell immer beliebter wird, soll der "Zahlungsausfall" bei 20 bis 23 Prozent des Jahrgangs gehalten werden, berechtigt sind demnach BAföG-Empfänger ohne Nachweis sowie weitere mit Bedürftigkeitsnachweis. Die Bucerius Law School verweist hier auf die weiteren Möglichkeiten wie den Studienkredit in Zusammenarbeit mit der Hamburger Sparkasse.
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