article

Bucerius Law School

-

-
Präsident Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt
-
Art privat
-
gegründet 2000
-
Ort Hamburg
-
Studenten 480
-
Living Alumni http://www.bucerius-alumni.de/
-
Beschäftigte 121
-
jährl. Etat 9,5 Mio Euro (2004)
-
Internationale Partnerschaften
Die Bucerius Law School (BLS) in Hamburg ist Deutschlands erste private Hochschule für Rechtswissenschaften.

Gründung und Entwicklung


Die Bucerius Law School wurde 2000 von der Zeit-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius gegründet und trägt den Namen des Stifters der Zeit-Stiftung Gerd Bucerius. Organisiert ist sie als gemeinnützige GmbH. Die Hochschulleitung besteht aus dem Präsidenten, dem Vize-Präsidenten und einem Geschäftsführer.

Abschlüsse


Erstes Juristisches Staatsexamen mit dem zusätzlichen Abschluss Baccalaureus Legum (LL.B.).

Ferner sind Promotionen und Habilitationen möglich. Hh-Bucerius Law School.jpg

Studium und Lehre


Zur Zulassung ist das Bestehen eine mehrteiligen Aufnahmeprüfung erforderlich. Das Studium dauert einschließlich der Vorbereitung auf das Erstes Juristisches Staatsexamen vier Jahre und ist in zwölf Trimester unterteilt. Nach dem 6. Trimester befinden sich die Studenten regelmäßig bei einer der derzeit ca. 70 ausländischen Partneruniversitäten für ein Auslandsstudium. Die 15 Lehrstühle der Hochschule teilen sich auf die Bereiche Zivil- und Privatrecht (6), Öffentliches Recht (4), Strafrecht (3), Steuerrecht (1) und Grundlagen (1) auf. Neben der juristischen Ausbildung legt die Hochschule besonderen Wert auf das studium generale sowie eine fremdsprachliche und wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung.

Finanzierung


Der Etat der Hochschule belief sich im Jahr 2004 auf ca. 9,5 Mio Euro. Der Etat finanziert sich aus Studiengebühren und Zuwendungen Dritter, wobei hier vor allem die Zeit-Stiftung hervorzuheben ist, die 2004 zu 63 % zum Etat beitrug. Die Studiengebühren betragen 3.000,- Euro pro Trimester. Es besteht die Möglichkeit unter den allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen die staatliche Ausbildungsförderung (BAföG) zu nutzen. Mit dem BAföG-Bezug halbiert sich auch die Studiengebühr auf 1.500,- Euro pro Trimester. Alternativ dazu bietet die Hochschule verschiedene Finanzierungsmodelle an, insbesondere den umgekehrten Generationenvertrag welcher es dem Studierenden ermöglicht zunächst völlig ohne finanzielle Belastung zu studieren; er muss sich aber verpflichten nach dem Eintritt in das Berufsleben 15 Jahre lang jährlich 8 % des Einkommens (minus 20% Vorsorgepauschale) an die Bucerius Law School zu zahlen - bis maximal 75.000,- Euro insgesamt (BAföG-Berechtigte erhalten auch hier pro gefördertes Trimester 50% Erlass, d.h. maximal 37.500,- Euro). Wie auch an amerikanischen privaten Hochschulen legt die Bucerius Law School Wert darauf, dass das Auswahlverfahren strikt getrennt von der geplanten Finanzierung von statten geht - d.h. erst nach Angebot des Studienplatzes wird überhaupt nach dem Finanzierungswunsch gefragt. Aufgrund der Tatsache, dass die Hochschule sehr jung ist (mit der Folge, dass noch keine Alumni bisher einzahlen konnten) und sich dieses Finanzierungsmodell immer beliebter wird, soll der "Zahlungsausfall" bei 20 bis 23 Prozent des Jahrgangs gehalten werden, berechtigt sind demnach BAföG-Empfänger ohne Nachweis sowie weitere mit Bedürftigkeitsnachweis. Die Bucerius Law School verweist hier auf die weiteren Möglichkeiten wie den Studienkredit in Zusammenarbeit mit der Hamburger Sparkasse.

Weblinks


Hochschule (Deutschland) | Bildung und Forschung in Hamburg

Bucerius Law School

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Bucerius Law School".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld