Der Buß- und Bettag ist in Deutschland ein Feiertag der evangelischen Kirche, der auf Notzeiten zurückgeht. Er wurde im Lauf der Geschichte für besondere Anliegen angesetzt, aber oft nicht am selben Datum.
Im 20. Jahrhundert wurde er wie auch heute meist am Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag (der letzte Sonntag des Kirchenjahres) begangen, also am Mittwoch vor dem 23. November bzw. 11 Tage vor dem ersten Adventssonntag.
Das Wort Buße lässt allerdings unrichtige Assoziationen aufkommen. Es geht bei diesem Tag nicht um „Buße“ für begangene Vergehen, sondern um eine Haltungsänderung, eine Umkehr zu Gott hin.
In der Bibel steht die Geschichte von Jona, der von Gott nach Ninive geschickt wird, um der Stadt ihren Untergang zu verkünden (Jona 3, 4-10):
Gemeinsame Bußzeiten waren schon in der Antike bekannt. Theologisch sind sie dreifach begründet. Zunächst als Tage des fürbittenden Eintretens der Kirche für die Schuld der Gläubigen vor Gott. Dann soll die Kirche an den Bußtagen ihre Wächterfunktion den Sünden der Zeit gegenüber ausüben. Und schließlich sollten Bußtage dem einzelnen dazu dienen, sein Gewissen vor Gott zu prüfen. In Rom gab es zum Beispiel die "feriae piaculares", die Not und Kriegsgefahr abwenden sollten.
Im Mittelalter gab es zweierlei Bußtage: Die einen wurden bei Bedarf von der Obrigkeit angeordnet, die anderen, die Quatembertage etwa, ergaben sich aus der kirchlichen Ordnung. Beide wurden von der evangelischen Kirche aufgenommen und fortgeführt. Den ersten Bettag feierte sie, auf kaiserliche Anordnung hin und wegen der Türkengefahr, im Jahr 1532 in Straßburg.
Weil allerdings jede Obrigkeit andere Termine bestimmte, konnte man im Jahr 1878 in 28 deutschen Ländern insgesamt 47 Bußtage an vier unterschiedlichen Tagen zählen. Diese Vielfalt wurde um der Einheitlichkeit willen 1893 in Preußen auf Initiative der zuständigen staatlichen Stellen zugunsten des Mittwochs vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr aufgegeben.
Der Sinn des Buß- und Bettages wird öfter anders interpretiert. Mal soll das Volk büßen und beten, mal wird die Obrigkeit aufgefordert, ihr Denken zu prüfen und zu ändern.
Während des 2. Weltkrieges wurde der Buß- und Bettag auf einen Sonntag gelegt und damit als separater Feiertag abgeschafft - zur Aufbietung aller Kräfte im Krieg.
1945 wurde er wieder eingeführt.
In der DDR war der Buß- und Bettag von der Staatgründung bis 1966 gesetzlicher Feiertag, in der Bundesrepublik von 1981 bis zur Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1994. Er wurde als arbeitsfreier Tag ab 1995 abgeschafft, um die Mehrbelastung für die Arbeitgeber durch das anteilige Tragen der Pflegeversicherungsbeiträge durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer auszugleichen. Lediglich im Land Sachsen besteht er als gesetzlicher Feiertag weiter, dafür bezahlen in Sachsen abhängig Beschäftigte (nicht jedoch deren Arbeitgeber) einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als im restlichen Bundesgebiet. Durch das Feiertagsgesetz ist es in den anderen Bundesländern aber jedem Arbeitnehmer möglich, sich unter Hinweis auf religiöse Pflichten an diesem Tag frei zu nehmen. Hierfür muss kein Urlaubstag genommen, allerdings auf Lohn verzichtet werden.
In der Schweiz gibt es einen ähnlichen Gedenktag als eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag.
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