Mh postbriefkasten.jpeg]] Ein Briefkasten ist eine Einrichtung, in der Postsendungen aufbewahrt werden. Er kann die Funktion des Absendens von Post haben, aber auch die der Annahme von Post, teilweise auch kombiniert.
Der erste schriftlich dokumentierte Briefkasten war 1633 am Haynischen Tor in Liegnitz (Legnica). Die Stadt Breslau unterhielt ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts einen Botendienst nach Leipzig. Die an der Route liegende Stadt Liegnitz wollte sich die Vorteile dieses Botendienstes nicht entgehen lassen. In einer fürstlichen Verordnung vom 16. März 1633 wurde die Anbringung dieses Postkästleins angeordnet. Laut Botenverordnung von 1596 hatten die Breslauer Boten die Briefe „ohne Lohn“ mitzunehmen und abzugeben, so dass eine Gebührenerhebung entfiel. Zwar ist dieser Briefkasten nur eine Begleiterscheinung des städtischen Botendienstes Breslau – Leipzig und damit noch nicht Bestandteil eines regulären Postdienstes, dürfte trotzdem der erste dokumentierte Briefkasten sein.
In Hamburg bestand seit 1590 ein „Freistädtischer Botendienst“. 1641 ließ die Stadtverwaltung im „Posthause“ eine Anzahl hölzerner Briefkästen aufstellen. Diese waren nach Bestimmungsort sortiert und damit die ersten „Richtungsbriefkästen“.
Im Jahre 1653 erteilte Ludwig XIV. dem Unternehmer und Hofrat Jean-Jacques Renouard de Villayer in Paris das Vorrecht, eine Stadtpost einzurichten. Hierzu wurden etwa 15 Briefkästen in den Straßen eingerichtet. Ab dem 8. August 1653 konnte man in Vorverkaufsstellen sogenannte „billets de port payé“ für einen Sou kaufen. Die Papierstreifen mussten „am Brief befestigt oder um ihn herumgeschlungen oder in denselben hineingesteckt oder auf irgendeine andere Art angebracht werden, so dass der Beamte es sehen und leicht entnehmen kann“, wie es in der Vorschrift hieß. Die Briefkästen wurden dreimal täglich geleert. Allerdings hatte dieser Postdienst nur etwa acht Jahr bestand. Über die Pariser Briefkästen entstand wohl auch das erste Gedicht über Briefkästen:
Er ist in der Regel regensicher angebracht und kann die unterschiedlichsten Formen haben, die weltweit bei Touristen zur Verwirrung durch Verwechslung mit anderen öffentlichen Behältern, wie Mülleimern führen können.
Eine gesetzliche Regelung zu den Qualitätsanforderungen öffentlicher Briefkästen in Deutschland findet sich in § 2 Nr. 2 der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Gemäß der Vorschrift sind (öffentliche) Briefkästen "zur Einlieferung von Briefsendungen geeignete Vorrichtungen". Sie müssen so ausreichend vorhanden sein, dass die Kunden in zusammenhängend bebauten Wohngebieten in der Regel nicht mehr als 1.000 Meter zurückzulegen haben, um zu einem Briefkasten zu gelangen. Briefkästen müssen nach der Verordnung zudem jeden Werktag sowie bedarfsgerecht jeden Sonn- und Feiertag geleert werden, wobei auf ihnen die Leerungszeiten und die nächste Leerung angegeben sein muss.
Die Briefkästen in Deutschland und der Schweiz zum Beispiel sind gelb gehalten. Ein roter Punkt auf einem Briefkasten zeigt an, dass der Briefkasten auch Sonntags geleert wird. Durch den Schlitz passen bis zu 34 mm dicke Sendungen. In anderen Länder, wie zum Beispiel England, Dänemark und Polen haben die Briefkästen einen rötlichen Ton. In Ländern ohne Briefmonopol wie den USA werden oft verschiedene, in den Hausfarben des jeweiligen Postunternehmens gehaltene Briefkästen in direkter Nachbarschaft zueinander aufgestellt.
Die Hausfarbe der ehemals Kaiserlichen Post war blau. Die entsprechenden Briefkästen zeigten mehr Verzierungen und Schnörkel. Briefkästen waren zunächst im künstlerischen Stil der Zeit ihrer Aufstellung gestaltet, einmal eingeführte Formen wurden jedoch oft zu flächendeckendem Standard nationaler Postverwaltungen und hielten sich dann so lange, dass sie verschnörkelt und altmodisch wirkten. Heute findet man zumindest in Deutschland meist nur noch schlichte, rein funktionale Briefkästen ohne kunsthandwerklichen Wert.
Briefkästen sind in der Norm DIN EN 13724 geregelt. Die Mindestgröße ist unter anderem durch einen Prüfumschlag im Papierformat C4 bestimmt. Dieser muss ohne falten, problemlos und unbeschädigt eingeworfen werden können. Es gibt bereits eine Reihe von Verfahren, in denen eine Mietminderung wegen Nichteinhaltung der Norm (Mindestgröße) vor Gericht bestätigt wurde (z.B. LG Berlin Az: 29520190).
Ab dem 1. März 1958 ließ die Deutsche Bundespost durch die Deutsche Briefkasten-Gesellschaft in Mehrfamilienhäusern kostenfrei Hausbriefkästen anbringen, um ihren Zustellern das mühsame Treppensteigen zu ersparen.
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