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Karte
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Ekd-bremen.png
Basisdaten
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Leitung: Präsidentin Brigitte Boehme
und Schriftführer
Louis-Ferdinand von Zobeltitz

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Mitgliedschaft: UEK
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Kirchengemeinden: 69
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Gemeindeglieder: 246.852 (31. Dezember 2003)
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Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
ca. 55 %
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Anschrift: Franziuseck 2-3
28199 Bremen

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Offizielle Website: www.kirche-bremen.de/
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E-Mail-Adresse: kika.bek@kirche-bremen.de
Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Bremen.
Die Kirche hat ca. 250.000 Gemeindeglieder (Stand Dezember 2002) in 69 Kirchengemeinden und ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD.

Hauptkirche der Bremischen Evangelischen Kirche ist der Bremer Dom.

Gebiet der Landeskirche


Das Gebiet der "Bremischen Evangelischen Kirche" umfasst im Wesentlichen die Stadt Bremen. Ferner gehört die "Vereinigte Protestantische Gemeinde zur Bürgermeister Smidt-Gedächtniskirche" in Bremerhaven zur Bremischen Kirche. Die übrigen Kirchengemeinden der Stadt Bremerhaven, die ihrerseits zum Bundesland Bremen gehört, sind Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers, weil diese Gebiete erst 1939 mit der Stadt Bremerhaven vereinigt wurden, die kirchliche Vereinigung mit Bremen hingegen nicht vollzogen wurde. Die Grenzen der Kirchengemeinde in Mahndorf gehen über die Landesgrenze in das Gebiet des Landkreises Verden.

Geschichte


Am 9. November 1522 wurde in Bremen die erste reformatorische Predigt gehalten. Von da an war die Hansestadt Bremen über Jahrhunderte eine protestantische Stadt. 1534 wurde eine durch Luther genehmigte Kirchenordnung eingeführt. Danach gab es verschiedene Streitigkeiten zwischen Lutheranern und Anhängern Melanchthons, die 1561 zur Ausweisung des Dompredigers Albert Hardenberg führte. Danach blieb der Dom für 77 Jahre geschlossen. Er gehörte zum Erzstift Bremen und nicht zur Stadt Bremen. 1581 schloss sich Bremen der Genfer Reformation an. 1595 erhielt Bremen eine neue Kirchenordnung nach der deutsch-reformierten Form (Consensus Bremensis). Um 1600 wurde der Heidelberger Katechismus eingeführt. 1638 wurde der Dom durch Erzbischof Friedrich von Dänemark wieder für die lutherische Lehre geöffnet. Durch Zuzug wuchs die lutherische Domgemeinde. Ab 1648 unterstand der Dom der schwedischen, seit 1715 dem kur-hannoverschen Konsistorium in Stade. Außer dem Dom waren auch einige Landgemeinden Bremens lutherisch. 1802/03 kam der Dom zur Stadt Bremen, die vergeblich versuchte, die Domgemeinde zu zerschlagen. 1830 erhielt die Gemeinde eine neue Verfassung, die letztendlich von der Stadt Bremen anerkannt wurde. Erst mit der Einführung eines einheitlichen Gesangbuchs in Bremen im Jahre 1873 gab es eine Verwaltungsunion zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden, die den konfessionellen Streit der Gemeinden im Wesentlichen beilegen konnte. Mitte des 19. Jahrhunderts gründete die Stadt Bremen etwa 60 km nördlich auf einem angekauften Gebiet die Stadt Bremerhaven. Da diese Stadt durch Zuzug sowohl lutherische als auch reformierte Gemeindeglieder beherbergte, wurde die dortige Kirchengemeinde als unierte Gemeinde gegründet. Sie blieb bis heute die einzige Kirchengemeinde in Bremerhaven, die zur Bremischen Evangelischen Kirche gehört.

Leitung der Landeskirche


Da Bremen als Freie Reichsstadt unabhängig war und als solche quasi bis heute als eigenes Bundesland weiter besteht, konnte sie auch ihre kirchlichen Angelegenheiten alleine regeln. Ihre Kirchengemeinden waren und sind als überwiegend reformierte Gemeinden relativ autonom. Dies liegt am reformierten Amtsverständnis überhaupt. Daher gab es in Bremen im Grunde kein eigentliches Oberhaupt der Kirche. Die Kirche unterstand bis 1920 dem Bremischen Senat und wurde von diesem nach außen vertreten. Nach der Verfassung vom 14. Juni 1920 liegt die Leitung der Kirche nunmehr beim Kirchenausschuss, der von einem nicht-theologischen Präsidenten geführt wird, der dieses Amt jedoch nicht hauptamtlich wahrnimmt. Der Präsident des Kirchenausschusses vertritt die Kirche nach außen. Die Verfassung wurde im Laufe der letzten Jahrzehnte mehrmals geändert.

Präsidenten des Kirchenausschusses

Als "Geistlicher Leiter" der Bremischen Evangelischen Kirche fungiert der "Schriftführer des Kirchenausschusses". Dieser ist ein "normaler" Gemeindepfarrer, der dieses Amt für eine bestimmte Zeit ausübt (seit 1995 Pastor Louis-Ferdinand von Zobeltitz; Vorgänger waren u.a. Pastor Dr. Ernst Uhl und Pastor Wolf-Udo Smidt).

Ferner gibt es als weitere hervorgehobene Leitungsämter innerhalb der Bremischen Evangelischen Kirche noch den "Vizepräsidenten" des Kirchenausschusses sowie den "Schatzmeister", der für die Haushaltsfragen zuständig ist.

Kirchentag


Als "Parlament" hat die Bremische Evangelische Kirche einen Kirchentag (in anderen Landeskirchen heißt das Parlament "Landessynode"). Hier entsenden alle Kirchengemeinden ihre Vertreter. Der Kirchentag tagt 1 bis 2 mal im Jahr. Er wählt alle sechs Jahre aus seiner Mitte den aus 12 Mitgliedern bestehenden Kirchenausschuss als Leitungsgremium der Kirche. Vorsitzender des Kirchentags ist der Präsident des Kirchenausschusses, der gleichzeitig "Oberhaupt" der gesamten Landeskirche ist.

Verwaltung der Landeskirche


Kirchenkanzlei und Verwaltungshierarchie

Die "Kirchenkanzlei" ("Haus der Kirche") ist die Verwaltungsbehörde der Bremischen Evangelischen Kirche. Sie hat einen hauptamtlichen "Leiter der Kirchenkanzlei", derzeit Dr. Johann Daniel Noltenius.

Eine hierarchisch aufgebaute Kirche gibt es in Bremen nicht. Über den Einzelgemeinden gibt es keine sonstigen Gremien bzw. Institutionen wie in anderen Landeskirchen (z.B. Kirchenkreise).

Kirchengemeinden

  • Abraham-Gemeinde
  • Alt Hastedt
  • Andreas-Gemeinde
  • Arbergen
  • Arsten und Habenhausen
  • Auferstehungsgemeinde Bremen-Hastedt
  • Aumund lutherisch
  • Aumund reformiert
  • Blockdiek
  • Blumenthal lutherisch Martin-Luther-Gemeinde
  • Blumenthal reformiert
  • Bockhorn
  • Borgfeld
  • Christophorusgemeinde
  • Christusgemeinde in der Vahr
  • Christuskirche Woltmershausen
  • Dietrich-Bonhoeffer- Gemeinde
  • Dreifaltigkeits-Gemeinde
  • Ellener Brok
  • Epiphaniasgemeinde
  • Friedenskirche
  • Gemeinde des Guten Hirten
  • Grambke
  • Gröpelingen, Andreaskirche u. Philippus-Kirche
  • Grohn
  • Heilig-Geist-Gemeinde
  • Hemelingen
  • Hohentor
  • Horn I und Horn II (fusioniert zur Gemeinde Horn)
  • Immanuel-Gemeinde
  • Jona-Gemeinde
  • Lesum / St. Martini
  • Lüssum
  • Martin-Luther-Gemeinde Findorff
  • Matthias-Claudius-Gemeinde
  • Melanchthon-Gemeinde
  • Mittelsbüren
  • Oberneuland
  • Oslebshausen
  • Paul-Gerhardt-Gemeinde
  • Rablinghausen
  • Rönnebeck-Farge reformiert
  • Seehausen / Sankt Jacobi
  • Söderblomkirche
  • St. Ansgarii
  • St. Georg
  • St. Jakobi
  • St. Johannes-Sodenmatt
  • St. Lukas
  • St. Magni
  • St. Markus-Gemeinde
  • St. Martini
  • St. Matthäus
  • St. Michaelis
  • St. Nikolai
  • St. Pauli
  • St. Petri Dom
  • St. Remberti
  • St. Stephani
  • Tenever
  • Thomas-Gemeinde
  • Unser Lieben Frauen
  • Vereinigte Evangelisch-Protestantische Kirchengemeinde zu Bremen-Vegesack
  • Versöhnungsgemeinde
  • Vereinigte Protestantische Gemeinde zur Bürgermeister Smidt Gedächtniskirche Bremerhaven
  • Walle
  • Wasserhorst
  • Wilhadi
  • Zions-Gemeinde

Hobenhusen

Gesangbücher


Die Gemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

  • Gesangbuch der evangelisch-lutherischen Domgemeine zu Bremen, Bremen, ab 1779
  • Neues Bremisches Psalm- und Gesangbuch zur öffentlichen und besonderen Erbauung der Reformirten Stadt-und Landgemeinen, mit Hoch-Obrigkeitlicher Bewilligung, hrsg. von dem Bremischen Ministerio, Bremen, 1767 bzw. mit dem späteren Titel "Evangelisches Gesangbuch, hrsg. vom Predigerverein der fünf reformierten Gemeinden im Herzogtum Bremen", Vegesack, ab 1857
  • Bremisches Psalm- und Gesangbuch - Neue durch einen Anhang vermehrte Ausgabe, Bremen, 1864
  • Christliches Gesangbuch zur Beförderung öffentlicher und häuslicher Andacht, Bremen, 1812
  • Gesangbuch zu gemeinschaftlicher und einsamer Andacht, Zunächst für die vereinigte evangelische Gemeine zu Bremerhaven, Bremerhaven, eingeführt im Februar 1857
  • Evangelisches Gesangbuch der Bremischen Gemeinden, Bremen, eingeführt im März 1873
  • Bremer Gesangbuch, Gütersloh, eingeführt 1917
  • Evangelisches Gesangbuch - Einheitsgesangbuch der Evangelisch-lutherischen Landeskirchen in Schleswig-Holstein-Lauenburg, Mecklenburg, Hamburg, Lübeck, Eutin und der Bremischen Evangelischen Kirche, Hamburg, 1949
  • Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evangelische Kirche in Bremen, Hamburg, eingeführt im Advent 1950 auf Veranlassung des Kirchenausschusses der Bremischen Evangelischen Kirche
  • Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Niedersachsen und für die Bremische Evangelische Kirche, Hannover/Göttingen, eingeführt im Advent 1994

Weblinks


Kirchliche Organisation | Unierte Kirche | Körperschaft des öffentlichen Rechts (kirchenrechtlich) | EKD

 

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