Eine Brandwand (auch Brandmauer oder Feuermauer) trennt oder begrenzt Brandabschnitte. Als elementarer Bestandteil des Brandschutzes ist sie dazu bestimmt, die Ausbreitung eines Feuers zu verhindern.
Eine Brandwand muss aus nicht brennbaren Material bestehen (= Baustoff der Klasse A nach DIN 4102-1). Außerdem muss sie dafür ausgelegt sein, dass sie mindestens 90 Minuten dem Feuer widersteht (= Feuerwiderstandsklasse F 90 nach DIN 4102-2). Schließlich muss sie einer normierten Stoßbeanspruchung widerstehen können, so dass sie selbst bei vollständiger Zerstörung eines angrenzenden Brandabschnittes noch ausreichend standsicher ist und nicht durch vom Feuer zerstörte und herunterfallende Bauteile ihre Funktion verliert. Daraus folgt die in den Bauordnungen geforderte Brandwandqualität von mindestens F 90-A+M.
Eine Brandwand wird in der Regel mindestens 30 cm über das Dach geführt, um einen Feuerüberschlag oberhalb der Dachhaut zu verhindern. Zu beachten ist außerdem, dass auch einspringende Winkel im Außenwand- und Inneneckbereich gegen Brandübertragung zu sichern sind.
Brandwände dürfen keine Öffnungen enthalten. Wenn es jedoch zur Nutzung des Gebäudes notwendig ist müssen entsprechende Feuerschutzabschlüsse eingebaut werden. So müsste ein Tür in "T-90" (mindestens 90 Minuten feuerhemmend) ausgeführt werden. Entsprechend müssen Abschlüsse für Fenster, Kanäle, Installationschächte usw. vorgesehen werden. Da eine Brandwand das Ziel hat, eine Feuerausbreitung für eine gewisse Zeit zu verhindern, würden falsch ausgeführte Öffnungen in der Brandwand die Brandabschnittstrennung erheblich schwächen.
Brandwände werden erforderlich, wenn
Bei großen Gebäuden, bei denen die Funktion durch innere Brandwände zu stark beeinträchtigt wird, ist es möglich das vollständige Abbrennen durch eine automatische Feuerlöschanlage zu verhindern. Dazu ist ein Brandschutzgutachten erforderlich, dass unter anderem die Brandlast ermittelt und so mit weiteren Maßnahmen den Wegfall von Brandwänden ermöglicht.
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