Map-deutsches-kaiserreich-preussen.png | Flag of Preussen 1701-1918.jpg | Wappen Deutsches Reich - Königreich Preussen (Grosses).jpg | Flag_of_Preussen_1919-1935.jpg | Wappen preussen.png
Preußen (lat.: Borussia, Prussia oder Prutenia; poln. Prusy; russ. Prussija; lit. Prūsija) war ursprünglich das Gebiet des westbaltischen Volksstamms der Prußen, später eines der Länder des Deutschen Ordens und seit dem 16. Jahrhundert ein Herzogtum der Hohenzollern unter polnischer Lehnshoheit, das seit 1618 in Personalunion mit der Mark Brandenburg verbunden war. Nachdem Teile Preußens 1660 im Frieden von Oliva souverän geworden waren, bildeten sie ab 1701 ein selbständiges Königreich, dessen Name schließlich alle Herrschaftsgebiete der Hohenzollern bezeichnete. Das Königreich Preußen gehörte von 1815 bis 1866 mit Ausnahme der Provinzen Posen, Ost- und Westpreußen dem Deutschen Bund an. Von 1867 bis 1871 war ganz Preußen ein Bundesstaat des Norddeutschen Bundes und von 1871 bis 1945 des Deutschen Reiches. Mit dem Ende der Monarchie in Deutschland wurde aus dem Königreich 1918 der Freistaat Preußen. Faktisch hörte der preußische Staat 1945 auf zu bestehen; 1947 verfügte der Alliierte Kontrollrat auch de jure seine Auflösung.
Der Name Preußen bezog sich bis Anfang des 18. Jahrhunderts nur auf die außerhalb der deutschen Reichsgrenzen gelegenen Gebiete zwischen Hinterpommern und Kurland, die den späteren Provinzen West- und Ostpreußen entsprachen. Von 1466 bis 1772 waren diese Gebiete zwischen dem König von Polen einerseits und dem Deutschen Orden beziehungsweise den hohenzollernschen Herzögen und späteren Königen von Preußen andererseits aufgeteilt.
Im 18. Jahrhundert setzte sich allmählich der Gebrauch des Landesnamens Preußen für alle von den Hohenzollern regierten Territorien durch, also auch für jene, die innerhalb des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation lagen. Preußische Haupt- und Residenzstädte waren im Laufe der Zeit das ostpreußische Königsberg (heute: Kaliningrad), Potsdam und Berlin. Nach 1866 erstreckte sich das Königreich, seit 1918 der Freistaat, Preußen über nahezu ganz Norddeutschland. Einige kleinere Bundesstaaten waren vollständig von preußischem Gebiet umschlossen. Auch nach den Gebietsabtretungen infolge des Ersten Weltkrieges nahm das Land etwa zwei Drittel der Fläche des Deutschen Reiches ein. Vor dem Zweiten Weltkrieg erstreckte es sich über 297.007 km² und zählte 41.915.040 Einwohner (Mai 1939). Seine größte Bedeutung erlangte Preußen im 18. und 19. Jahrhundert, als es unter der Regierung Friedrichs II. des Großen (1740–1786) zunächst zur fünften europäischen Großmacht aufstieg und später unter Ministerpräsident Otto von Bismarck die so genannte „kleindeutsche Einigungslösung” betrieb und Österreich als führende Macht in Deutschland ablöste. Mit Preußen verbinden sich bis heute die von protestantischer Moral geprägten so genannten preußischen Tugenden, wie beispielsweise Zuverlässigkeit, Sparsamkeit, Bescheidenheit, Ehrlichkeit, Fleiß und Toleranz. Nach dem Selbstverständnis vieler Preußen trugen sie maßgeblich zum Aufstieg ihres Landes zur europäischen Großmacht bei. Allerdings war die Betonung dieser sogenannten Sekundär-Tugenden selbst innerhalb Preußens nicht unumstritten.
Die Landesfarben Preußens, schwarz und weiß, leiteten sich von dem mit einem schwarzen Kreuz bestickten weißen Mantel der Ritter des Deutschen Ordens her. Ihre Kombination mit den hanseatischen Farben Weiß-Rot der freien Städte Bremen, Hamburg und Lübeck ergab die schwarz-weiß-rote Handelsflagge des 1867 gegründeten Norddeutschen Bundes, die 1871 als Flagge des Deutschen Reiches übernommen wurde. Der Wappenspruch Preußens lautete seit der Reformation Suum cuique – Jedem das Seine.
Zur Vor- und Frühgeschichte sowie zur Geschichte des Ordensstaates siehe unter Ostpreußen.
Brandenburg-Preußen, das spätere Königreich Preußen, entstand im Wesentlichen aus zwei Landesteilen:
Das Kurfürstentum Brandenburg hatte Kaiser Sigismund (1368–1437) 1415 dem Burggrafen von Nürnberg, Friedrich von Hohenzollern (1371–1440), zu Lehen gegeben, nachdem das zuvor regierende Fürstenhaus der Askanier ausgestorben war. Auch das Herzogtum Preußen wurde seit dem 16. Jahrhundert von einer Linie des Hauses Hohenzollern regiert, nachdem der letzte Hochmeister des Deutschen Ordens, Albrecht von Brandenburg-Ansbach (1490–1568), sich auf Anraten Martin Luthers (1483–1546) und mit Billigung des polnischen Königs Sigismund I. des Alten der Reformation angeschlossen und den Ordensstaat in ein erbliches Herzogtum umgewandelt hatte. Wie dessen Herrscher wurde auch die Bevölkerung evangelisch. Der Ordensstaat war bereits seit 1466 nicht mehr souverän gewesen, sondern unterstand der Lehnshoheit der polnischen Krone. Daher leistete Albrecht für das neue Herzogtum dem polnischen König Sigismund I. dem Alten (1467–1548) am 8. April 1525 in Krakau den Lehnseid.
Nach dem Erlöschen der herzoglich-preußischen Linie der Hohenzollern fiel ihr Herzogtum 1618 an ihre nächsten Verwandten, die Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg. Diese regierten von da an beide Länder in Personalunion. Bis zum Vertrag von Wehlau (1657) sollte ihr Herrschaftsgebiet jedoch politisch zweigeteilt bleiben: Brandenburg war Teil des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, Preußen weiterhin ein polnisches Lehen. Die Herrscher von Brandenburg-Preußen waren also sowohl dem deutschen Kaiser als auch der polnischen Krone lehnspflichtig.
Im Dreißigjährigen Krieg stand Brandenburg auf der Seite der evangelischen Union. Weite Teile des Landes wurden damals verwüstet und entvölkert. Kurfürst Friedrich Wilhelm (1620–1688), später der „Große Kurfürst“ genannt, betrieb nach dem Krieg eine vorsichtige Schaukelpolitik zwischen den Großmächten, um sein wirtschaftlich und militärisch schwaches Land zu entwickeln. Er führte wirtschaftliche Reformen durch, baute ein schlagkräftiges Heer auf, entmachtete die Stände zugunsten einer absolutistischen Zentralverwaltung und holte Tausende aus Frankreich vertriebener Hugenotten ins Land. Er erwarb 1648 Hinterpommern, das restliche Ravensberger Land um Minden und Halberstadt sowie 1680 Magdeburg.
Friedrich Wilhelm betrieb zudem den Aufbau einer eigenen Kurbrandenburgischen Marine und verfolgte Kolonialprojekte in Westafrika und Westindien. Diese Pläne zeigten aber erst gegen Ende seiner Regentschaft Erfolge. So kam es 1683 zur Gründung der Festung Groß Friedrichsburg im heutigen Ghana, die aber bereits 1718 an die Niederlande verkauft wurde. 1685–1721 war die Insel Arguim vor der Küste des heutigen Mauretanien unter dem Namen Arguin brandenburg-preußische Kolonie. In der Karibik wurde ein Teil der dänischen Besitzung St. Thomas zum brandenburgischen Handelsstützpunkt. Um einen geeigneten Stützpunkt in Deutschland zu besitzen, schloss Friedrich Wilhelm am 2. Mai 1683 einen Vertrag mit der Stadt Emden und machte sie zum Sitz seiner Afrikanischen Handelskompanie.
Unter Kurfürst Friedrich Wilhelm wurde Brandenburg das nach Österreich mächtigste Land im Reich. Als infolge schwedisch-polnischer Auseinandersetzungen Polen geschwächt war, konnte er 1657 im Vertrag von Wehlau das Herzogtum Preußen aus der polnischen Oberhoheit lösen. Im Frieden von Oliva von 1660 wurde die Souveränität des Herzogtums endgültig anerkannt. Dies war eine entscheidende Voraussetzung für seine Erhebung zum Königreich unter dem Sohn des Großen Kurfürsten. Durch den Sieg im Schwedisch-Brandenburgischen Krieg (1674-1679) konnte das Land seine Machtstellung trotz fehlender Landgewinne weiter ausbauen.
Rang, Reputation und Prestige eines Fürsten waren in der Zeit des Absolutismus wichtige politische Faktoren. Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg (1657-1713) kam daher die Tatsache sehr gelegen, dass das Herzogtum Preußen seit 1660 keiner anderen Krone mehr unterstand, also souverän war. Das ermöglichte es ihm, dessen Erhebung zum Königreich und seine eigene zum König anzustreben. Damit versuchte er vor allem, die Ranggleichheit mit dem Kurfürsten von Sachsen, der zugleich König von Polen war, und mit dem Kurfürsten von Hannover, der Anwärter auf den englischen Thron war, zu wahren. Kaiser Leopold I. stimmte daher zu, dass er als Herrscher seiner außerhalb des Reichs gelegenen Territorien, also für das bisherige Herzogtum Preußen, den Königstitel führen dürfe. So krönte sich der Kurfürst am 18. Januar 1701 als Friedrich I. in Königsberg eigenhändig zum „König in Preußen“.
Die einschränkende Titulatur „in Preußen“ war nötig, weil die Bezeichnung als „König von Preußen“ als Herrschaftsanspruch auf das gesamte preußische Gebiet verstanden worden wäre. Da das Ermland und Westpreußen (Pommerellen) damals aber noch polnisch waren, hätte dies Konflikte mit dem Nachbarland heraufbeschworen, dessen Herrscher noch bis 1742 den Titel eines „Königs von Preußen“ beanspruchten. Seit 1701 bürgerte sich aber im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch allmählich die Landesbezeichnung „Königreich Preußen“ für alle von den Hohenzollern regierten Gebiete ein – ob innerhalb oder außerhalb des Heiligen Römischen Reiches gelegen.
Der Sohn Friedrichs I., Friedrich Wilhelm I. (1713–1740), war weniger prunkliebend als sein Vater, sondern sparsam und praktisch veranlagt. Der „Soldatenkönig“ gilt als der eigentliche Schöpfer des preußischen Beamtentums und des stehenden Heers, das er zu einem der schlagkräftigsten in ganz Europa ausbaute. Angesichts der Größe des Heers im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung spottete Voltaire später, Preußen sei kein Land, das sich eine Armee, sondern eine Armee, die sich ein Land halte. Der König siedelte aber auch mehr als 20.000 Salzburger, protestantische Glaubensflüchtlinge, im dünn besiedelten Ostpreußen und weitere in anderen Landesteilen an. Von Schweden erwarb er 1720 Vorpommern bis zur Peene.
Adolph-von-Menzel-Tafelrunde.jpg: Tafelrunde König Friedrich II. (mitte) in Sanssouci mit Voltaire (links) und den führenden Köpfen der Berliner Akademie, 1850, ehemalige Nationalgalerie, Berlin, 1945 verbrannt.]]
Am 31. Mai 1740 bestieg sein Sohn Friedrich II. – später auch „Friedrich der Große“ genannt – den Thron. Als Kronprinz eher der Philosophie und den schönen Künsten zugeneigt, ließ er noch in seinem ersten Regierungsjahr die preußische Armee in Schlesien einmarschieren, auf das die Hohenzollern umstrittene Ansprüche erhoben. In den drei Schlesischen Kriegen (1740–1763) gelang es ihm, die Eroberung gegen Österreich zu behaupten, im letzten, dem Siebenjährigen Krieg (1756–1763), sogar gegen eine Koalition aus Österreich, Frankreich und Russland. Dies war der Beginn der preußischen Großmachtstellung in Europa und des preußisch-österreichischen Dualismus im Reich.
1744 fiel die Grafschaft Ostfriesland nach Aussterben des dortigen Fürstengeschlechts der Cirksena an Preußen, das sich die bereits seit 1683 bestehenden Handelsbeziehungen zu Ostfriesland zunutze machte (s.o.).
In den letzten 23 Jahren seiner bis 1786 währenden Herrschaft förderte Friedrich II., der sich als „erster Diener des Staates“ verstand, den Landesausbau und die weitere Besiedelung brandenburgisch-preußischer Gebiete, etwa des Oderbruchs. Als Vertreter des Aufgeklärten Absolutismus schaffte er die Folter ab, führte die Schulpflicht ein, schuf das Allgemeine preußische Landrecht und lockte mit der Gewährung völliger Glaubensfreiheit weitere Exulanten ins Land. Nach seiner Auffassung sollte in Preußen „jeder nach seiner Façon selig werden“. Bekannt wurde in diesem Zusammenhang auch sein Ausspruch: „Alle Religionen seindt gleich und gut, wan nuhr die leute, so sie profesieren, Ehrlige leute seindt, und wenn Türken und Heiden kämen und wollten das Land pöplieren, so wollten wir sie Mosqueen und Kirchen bauen.“
Gemeinsam mit Österreich und Russland betrieb Friedrich die Zerstückelung Polens. Bei der ersten Teilung Polens 1772 fielen Polnisch-Preußen, der Netzedistrikt und das Fürstbistum Ermland an Friedrich II., so dass er sich nun König von Preußen nennen konnte.
Die Politik gegenüber Polen wurde von Friedrich Wilhelm II. (1786–1797) fortgesetzt. Bei der 2. und 3. Teilung Polens (1793 und 1795) sicherte sich Preußen weitere polnische Gebiete bis nach Warschau.
Unter Friedrich Wilhelm II. (1786–1797) beteiligte sich Preußen zunächst an den Koalitionskriegen gegen das revolutionäre Frankreich, schied aber nach dem Frieden von Basel 1795 für mehr als ein Jahrzehnt aus der antifranzösischen Allianz aus. Erst als 1806 Verhandlungen mit Frankreich über die Aufteilung der Machtsphären in Deutschland scheiterten, flammte der Krieg wieder auf. In der Schlacht bei Jena und Auerstedt erlitt Preußen eine vernichtende Niederlage gegen die Truppen Napoleons I.; König Friedrich Wilhelm III. (1797–1840) und seine Familie mussten vorübergehend nach Memel fliehen. Der Staat verlor 1807 im Frieden von Tilsit etwa die Hälfte seines Gebietes, insbesondere die Gebiete aus der zweiten und dritten polnischen Teilung, die nun an das Großherzogtum Warschau fielen. Darüber hinaus musste er ein Bündnis mit Frankreich eingehen.
Die Niederlage Preußens hatte eine Erneuerung des Staates unumgänglich gemacht. Mit den Stein-Hardenbergschen Reformen unter Leitung von Freiherr vom Stein, Scharnhorst und Hardenberg wurde das Bildungswesen neu gestaltet, 1807 die Leibeigenschaft der Bauern aufgehoben und 1808 die Selbstverwaltung der Städte eingeführt. 1810 wurde die Gewerbefreiheit eingeführt. Die begonnene Heeresreform wurde 1813 mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht abgeschlossen.
Nach der Niederlage Napoleons in Russland kündigte Preußen das Bündnis mit Frankreich auf und beteiligte sich ab 1813 in den sogenannten Freiheitskriegen an der anti-französischen Koalition. Preußische Truppen unter Marschall Blücher trugen in der Schlacht von Waterloo 1815 entscheidend zum endgültigen Sieg über Napoleon bei.
Das während der Freiheitskriege seinem Volk gegebene Versprechen, dem Land eine Verfassung zu geben, löste Friedrich Wilhelm III. jedoch nie ein. Statt dessen rief er zusammen mit dem Zaren von Russland und dem Kaiser von Österreich die Heilige Allianz ins Leben, die auf die Unterdrückung aller Demokratiebestrebungen in Europa abzielte.
Beim Wiener Kongress 1815 erhielt Preußen beinahe sein altes Staatsgebiet zurück, zudem den Rest Vorpommerns, den nördlichen Teil des Königreichs Sachsen, Westfalen und die Rheinprovinz. Es behielt zwar die zuvor polnische Provinz Posen, verlor jedoch Gebiete der 2. und 3. polnischen Teilung an Russland. Preußen bestand seitdem aus zwei großen, aber räumlich getrennten Länderblöcken in Ost- und Westdeutschland. Es wurde Mitglied des Deutschen Bundes, des losen Verbandes der deutschen Staaten unter österreichischer Führung, der von 1815 bis 1866 existierte.
Für Preußen lag aufgrund der Zweiteilung seines Staatsgebiets die wirtschaftliche Einigung Deutschlands nach 1815 im ureigenen Interesse. Das Königreich gehörte daher zu den treibenden Kräften des Deutschen Zollvereins, dessen Mitglied es 1834 wurde. Infolge dessen setzten auch außerhalb des Landes immer mehr Befürworter der deutschen Einigung, insbesondere die Protestanten, ihre Hoffnungen darauf, dass Preußen Österreich als Führungsmacht des Bundes ablösen werde. Es war von „Preußens deutscher Sendung“ die Rede und davon, dass das Land immer mehr nach Deutschland hinein und Österreich aus Deutschland heraus wachse.
Der Regierungsantritt Friedrich Wilhelms IV. (1840–1861) weckte zunächst die Hoffnungen der Liberalen und der Anhänger der deutschen Einigung. Zwar wurden diese Hoffnungen bald enttäuscht, da der König sich lange Zeit weigerte, auch nur für das eigene Territorium einen gemeinsamen Landtag und eine einheitliche Verfassung einzuführen. Aber während der Märzrevolution von 1848 schien sich der König doch noch den Forderungen der Revolutionäre zu beugen. Er versprach, Preußen werde nunmehr in Deutschland aufgehen. Erstmals wurde ein Vereinigter Landtag für ganz Preußen nach Berlin einberufen. Gleichzeitig fanden Wahlen zum ersten gesamtdeutschen Parlament, der Frankfurter Nationalversammlung, statt.
Dort setzten sich schließlich die Befürworter eines Nationalstaats durch, die nur die deutschen Teile Österreichs in das Reich aufnehmen wollten (sogenannte großdeutsche Lösung). Da Österreich aber nicht bereit war, auf seine nichtdeutschen Landesteile zu verzichten, kam es faktisch zur kleindeutschen LösungWerner Frotscher, Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte, 5. Aufl., München 2005, Rn 307.. Demokratie und deutsche Einheit scheiterten aber 1849, als Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone ablehnte, die ihm die Nationalversammlung angetragen hatte. Die Revolution wurde in Süddeutschland mit Hilfe preußischer Truppen endgültig niedergeschlagen. Preußen erhielt 1850 eine vom König oktroyierte Verfassung.
Im Zuge der Industrialisierung wurden eine Anzahl von Land-, Wasserwegen und Kanälen gebaut, welche quer durch Deutschland den Westen mit dem Osten verbanden. Im Oberland West- und Ostpreußens entstand der Oberländische Kanal, der die Ostsee und Elbing im Norden mit Masuren im Süden verband. Manche vormals relativ unbedeutenden Regionen (Ruhrgebiet, Saargebiet und Oberschlesisches Industriegebiet) entwickelten sich durch Kohlevorkommen zu prosperierenden Zentren von Montanindustrie und Maschinenbau. Daher wuchs das wirtschaftliche Gewicht Preußens, das im Gegensatz zum österreichischen Präsidium im Gesandtenkongress des Deutschen Bundes stand. Dieser wurde nach dem Scheitern der kleindeutschen Unionspolitik 1850 in der Olmützer Punktation von preußischer Seite wieder anerkannt.
Mit der Königlich-Westfälischen Eisenbahn, die die Münster-Hammer Eisenbahn und die Köln-Minden-Thüringische Eisenbahn verbinden sollte, wurde die erste Eisenbahn im Besitz des Staates Preußen gebaut. 1850 folgte die ebenfalls vom Staat finanzierte Ostbahn, die abschnittsweise und 1860 vollständig eröffnet wurde. Sie führte von Berlin über Thorn und Königsberg bis zur Ostgrenze führte und bildete eine der Hauptverkehrsachsen Preußens.
Dies waren die ersten wichtigen Eisenbahnverbindungen, denen später noch zahllose weitere Privatbahnen folgten, die nach der späteren Verstaatlichung vor allem ab 1880 als Preußische Staatseisenbahnen das seinerzeit größte Eisenbahnnetz bildeten. Die Staatseisenbahnen bildeten in diesem Umfang auch den größten Teil des in Staatsbesitz befindlichen Kapitals. Verwaltet wurden die staatseigenen Bahnen zunächst vom Ministerium für Handel und Gewerbe, später vom davon abgetrennten Ministerium für öffentliche Arbeiten.
Quellen:
Deutsch-Dänischer Krieg 1864: Der König von Dänemark war in Personalunion Herzog von Schleswig-Holstein, das seit 1460 eine Einheit bildete. Nur das Teilherzogtum Holstein gehörte aber zum Deutschen Bund. Der Versuch der Kopenhagener Regierung, Schleswig unter Ausschluss Holsteins in den dänischen Gesamtstaat einzugliedern, führte 1864 unter der Führung Preußens und Österreichs zum Krieg des Deutschen Bundes gegen das nördliche Nachbarland. Nach ihrem Sieg musste die dänische Krone auf Schleswig und Holstein verzichten. Beide Teilherzogtümer wurden nun von Preußen und Österreich zunächst gemeinsam verwaltet. Nach der Gasteiner Konvention von 1865 regierte Preußen in Schleswig, Österreich in Holstein.
Deutscher Krieg 1866: Der Anlass dieses Krieges waren Konflikte zwischen Österreich und Preußen um die Verwaltung und die Zukunft Schleswig-Holsteins. Die tiefere Ursache war jedoch das Ringen um die Vorherrschaft in Deutschland. Es gelang Bismarck, den aus Gründen der Loyalität lange zögerlichen König Wilhelm zu einer kriegerischen Lösung zu überreden. Nach preußischem Einmarsch in Holstein wurde die Bundesexekution gegen Preußen beschlossen. Daraufhin erklärte Preußen, den Deutschen Bund als erloschen zu betrachten und besetzte das Königreich Sachsen. Auf der Seite Österreichs standen auch die übrigen deutschen Königreiche und weitere, v.a. südwest- und mitteldeutsche Staaten, auf Seiten Preußens neben einigen norddeutschen und thüringischen Kleinstaaten auch das Königreich Italien. Nachdem preußische Truppen unter Moltke am 3. Juli 1866 in der Schlacht von Königgrätz den entscheidenden Sieg errungen hatten, verlor Österreich seine politische Vormachtstellung. Der Friede von Prag am 23. August 1866 brachte Preußen das Königreich Hannover, Hessen-Kassel, das Herzogtum Nassau, die Freie Stadt Frankfurt und ganz Schleswig-Holstein ein. Damit waren nun fast alle preußischen Gebiete miteinander verbunden.
Der Deutsche Bund, der faktisch schon durch den Krieg zerfallen war, wurde 1866 im Frieden von Prag auch formell aufgelöst. Bereits fünf Tage zuvor hatte Preußen zusammen mit den Ländern nördlich der Mainlinie den Norddeutschen Bund gegründet. Anfangs ein Militärbündnis, gaben ihm die Vertragsparteien 1867 eine Verfassung, die ihn zu einem von Preußen dominierten Bundesstaat machte. Dessen von Bismarck entworfene Verfassung nahm in wesentlichen Punkten die des Deutschen Reiches vorweg. Der König von Preußen war Präsident und der preußische Ministerpräsident zugleich Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes. Die vorerst souverän bleibenden süddeutschen Staaten mussten so genannte Schutz- und Trutzbündnisse mit Preußen eingehen.
Die durch den militärischen Erfolg gestiegene Popularität Bismarcks hatte diesen im Vorfeld der Gründung des Norddeutschen Bundes dazu bewogen, den preußischen Landtag nachträglich um Straffreiheit für die budgetlose Regierungszeit zu ersuchen. Die Annahme dieser Indemnitätsvorlage führte zur Spaltung des Liberalismus in einen obrigkeitshörigen (Nationalliberale Partei) und einen weiterhin oppositionellen Teil (Deutsche Fortschrittspartei als Rumpfpartei). Das 1867 durch Bismarcks zähe Verhandlungsführung und auf Druck der Wirtschaft eingerichtete Deutsche Zollparlament brachte die Einbeziehung süddeutscher Vertreter in eine preußisch bzw. norddeutsch dominierte Institution mit sich. Mehrheitsbeschlüsse ersetzten das im Deutschen Zollverein bisher bestehende Vetorecht der Einzelstaaten. Bayerische und württembergische Patrioten reagierten ebenso besorgt wie der französische Kaiser Napoleon III.. Als dieser jedoch als Gegenleistung für Frankreichs Stillhaltepolitik gegenüber Preußen einen territorialen Ausgleich verlangte, stärkte er damit ungewollt das Misstrauen der Öffentlichkeit in den süddeutschen Staaten. Dies wiederum stärkte deren Bindungen an Preußen.
Deutsch-französischer Krieg 1870/71: Bismarck spitzte den Streit mit Frankreich um die spanische Thronkandidatur eines katholischen Hohenzollernprinzen bewusst soweit zu (siehe auch Emser Depesche), dass die Regierung Napoleons III. Preußen den Krieg erklärte. Dies stellte für die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und das südlich der Mainlinie noch unabhängige Hessen-Darmstadt den Bündnisfall dar. Nach dem raschen Sieg waren sie infolge der in der Bevölkerung entfesselten nationalen Begeisterung bereit, dem neu zu benennenden Norddeutschen Bund beizutreten. Bismarck bestach König Ludwig II. von Bayern mit Geldern aus dem im Zusammenhang mit der Absetzung der Welfen in Hannover entstandenen sogenannten Reptilienfonds. Mithin wurde das Deutsche Reich in der kleindeutschen Version gegründet, die schon als eines der Modelle in der Nationalversammlung von 1848/49 gehandelt worden war. Im Spiegelsaal zu Versailles wurde Wilhelm I. am 18. Januar 1871 – am 170. Jahrestag der Königskrönung Friedrichs I. – zum Deutschen Kaiser proklamiert.
Zwischen 1871 und 1887 führte Bismarck den sogenannten Kulturkampf gegen die katholischen Bevölkerungsteile, insbesondere gegen die polnische Bevölkerung, die Bismarck zu germanisieren versuchte. Die Germanisierungspolitik wurde nach Bismarcks Abdanken vom 1894 in Posen gegründeten Deutschen Ostmarkenverein fortgeführt.
Auf Wilhelm I. folgte im März 1888 der bereits schwer kranke Friedrich III., der nach einer Regierungszeit von nur 99 Tagen verstarb. Im Juni des „Drei-Kaiser-Jahres“ bestieg Wilhelm II. den Thron. Bis zur Abdankung des Kaisers im Zuge der Novemberrevolution von 1918 blieben preußische und Reichspolitik aufs engste miteinander verbunden.
Die im Vertrag von Versailles festgelegten Gebietsabtretungen Deutschlands betrafen – bis auf das nach dem deutsch-französischen Krieg gebildete Reichsland Elsass-Lothringen – ausschließlich preußisches Territorium: Eupen-Malmedy ging an Belgien, Nordschleswig an Dänemark, das Memelland an Litauen, das Hultschiner Ländchen an die Tschechoslowakei. Große Teile der Gebiete, die Preußen im Rahmen der polnischen Teilungen erhalten hatte, sowie Ost-Oberschlesien gingen an Polen. Danzig wurde Freie Stadt unter Verwaltung des Völkerbunds. Wie schon vor den polnischen Teilungen hatte Ostpreußen keine Landverbindung mit dem übrigen Deutschen Reich und konnte nur per Schiff (Seedienst Ostpreußen) oder per Bahn durch den Polnischen Korridor erreicht werden. Auch das Saargebiet wurde überwiegend aus preußischen Gebietsteilen gebildet.
Von 1919 bis 1932 regierten in Preußen Regierungen der Weimarer Koalition (SPD, Zentrum und DDP), 1921 bis 1925 um die DVP erweitert. Anders als in einigen anderen Ländern des Reichs war die Mehrheit der demokratischen Parteien bei Wahlen in Preußen nie gefährdet. Der von 1920 bis 1932 fast ununterbrochen regierende Ostpreuße Otto Braun, der bis heute als einer der fähigsten sozialdemokratischen Politiker der Weimarer Republik gilt, verwirklichte zusammen mit seinem Innenminister Carl Severing mehrere zukunftsweisende Reformen, die später für die Bundesrepublik beispielgebend waren. Dazu gehörte zum Beispiel das Konstruktive Misstrauensvotum, das die Abwahl des Ministerpräsidenten nur dann ermöglichte, wenn gleichzeitig ein neuer Ministerpräsident gewählt wurde. Auf diese Weise konnte die Preußische Landesregierung solange im Amt bleiben, wie sich im Landtag keine „Positive Mehrheit“ bildete, also eine Mehrheit derjenigen Oppositionsparteien, die auch wirklich zusammen arbeiten wollten.
Als Stütze der Weimarer Demokratie wurde Preußen nicht durch die Wähler, sondern erst durch den Preußenschlag des Reichskanzlers Franz von Papen beseitigt. In diesem Staatsstreich setzte die Reichsregierung am 20. Juli 1932 per Verordnung die preußische Landesregierung unter dem Vorwand ab, sie habe die Kontrolle über die öffentliche Ordnung in Preußen verloren (siehe auch: Altonaer Blutsonntag). Vom Großteil des Staatsapparats begrüßt, übernahm von Papen als Reichskommissar selbst die Macht im Freistaat Preußen. Im Deutschen Reich war damit die wichtigste demokratisch gesinnte Landesregierung entmachtet. Der Preußenschlag hat nur ein halbes Jahr später die Machtergreifung Hitlers entscheidend erleichtert, da ihm von Anfang an die Machtmittel der preußischen Regierung – vor allem der Polizeiapparat – zur Verfügung standen.
| Ergebnisse der Landtagswahlen 1919–1933 | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jahr | 1919 | 1921 | 1924 | 1928 | 1932 | 1933 | ||||||
| Partei | % | Sitze | % | Sitze | % | Sitze | % | Sitze | % | Sitze | % | Sitze |
| SPD | 36,4 | 145 | 25,9 | 109 | 24,9 | 114 | 29,0 | 137 | 21,2 | 94 | 16,6 | 80 |
| Zentrum | 22,3 | 94 | 17,9 | 76 | 17,6 | 81 | 15,2 | 71 | 15,3 | 67 | 14,1 | 68 |
| DDP/DStP | 16,2 | 65 | 5,9 | 26 | 5,9 | 27 | 4,4 | 21 | 1,5 | 2 | 0,7 | 3 |
| DNVP | 11,2 | 48 | 18,0 | 76 | 23,7 | 109 | 17,4 | 82 | 6,9 | 31 | 8,9 | 43 |
| USPD | 7,4 | 24 | 6,4 | 27 | ||||||||
| DVP | 5,7 | 23 | 14,0 | 59 | 9,8 | 45 | 8,5 | 40 | 1,5 | 7 | 1,0 | 3 |
| DHP | 0,5 | 2 | 2,4 | 11 | 1,4 | 6 | 1,0 | 4 | 0,3 | 1 | 0,2 | 2 |
| SHBLD | 0,4 | 1 | ||||||||||
| KPD | 7,5 | 31 | 9,6 | 44 | 11,9 | 56 | 12,3 | 57 | 13,2 | 63 | ||
| WP | 1,2 | 4 | 2,4 | 11 | 4,5 | 21 | ||||||
| Polen | 0,4 | 2 | 0,4 | 2 | ||||||||
| NSFP | 2,5 | 11 | ||||||||||
| NSDAP | 1,8 | 6 | 36,3 | 162 | 43,2 | 211 | ||||||
| CNBL | 1,5 | 8 | ||||||||||
| VRP | 1,2 | 2 | ||||||||||
| DVFP | 1,1 | 2 | ||||||||||
| CSVD | 1,2 | 2 | 0,9 | 3 | ||||||||
| An 100 % fehlende Stimmen entfielen auf nicht im Parlament vertretene Gruppierungen. | ||||||||||||
Wenige Wochen später, am 21. März 1933, fand der so genannte „Tag von Potsdam“ statt. Dabei wurde der am 5. März neu gewählte Reichstag in Anwesenheit des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg symbolträchtig in der Potsdamer Garnisonkirche eröffnet, der Grabstätte der preußischen Könige. Die propagandistische Veranstaltung, in der Hitler und die NSDAP „die Vermählung des alten Preußen mit dem jungen Deutschland“ feierte, sollte preußisch-monarchistische und deutschnationale Kreise für den nationalsozialistischen Staat gewinnen und die Konservativen im Reichstag zur Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz bewegen, die zwei Tage später anstand.
Im nationalsozialistischen Einheitsstaat wurden seit 1933 Preußen wie auch alle übrigen deutschen Länder gleichgeschaltet. Das „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“ vom 30. Januar 1934 und das „Reichsstatthaltergesetz“ vom 30. Januar 1935 lösten die Länder zwar nicht formell auf, beraubten sie aber ihrer Eigenständigkeit. Die Landesregierungen wurden von Reichsstatthaltern kontrolliert, die vom Reichskanzler ernannt wurden. Parallel dazu erlangten die Einteilung in (Partei-)Gaue zunehmend Bedeutung, deren Gauleiter wiederum vom "Führer und Reichskanzler" ernannt wurden, der zugleich Parteichef der NSDAP war. In Preußen ging diese anti-föderalistische Politik noch weiter: Seit 1934 wurden nahezu alle seine Landes- mit den entsprechenden Reichsministerien zusammengelegt. Nur das preußische Finanzministerium, die Archivverwaltung und wenige andere Landesbehörden blieben bis 1945 eigenständig. Reichsstatthalter für Preußen wurde formell Hitler selbst. Seine Funktionen wurden allerdings von Hermann Göring als preußischem Ministerpräsidenten ausgeübt.
Im Zuge des Groß-Hamburg-Gesetzes fanden noch gewisse Gebietsveränderungen statt. Preußen wurde am 1. April 1937 u. a. um die bis dahin Freie und Hansestadt Lübeck erweitert.
Die im Zweiten Weltkrieg annektierten polnischen, vormals preußischen, Gebiete wurden überwiegend nicht in das angrenzende Preußen eingegliedert, sondern sogenannten Reichsgauen zugeteilt.
Mit dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft, der Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen und der Abtretung aller Gebiete östlich von Oder und Neiße hörte Preußen 1945 de facto endgültig auf zu bestehen. Einzelne Gebiete wurden aus dem Land Preußen herausgelöst, um neue Länder zu bilden. Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947 beschloss der Alliierte Kontrollrat auch formell die Auflösung des verbliebenen preußischen Staates, da er ein „Hort des deutschen Militarismus“ und damit für den Ersten und Zweiten Weltkrieg verantwortlich gewesen sei (siehe hierzu auch: Kriegsschulddebatte). Die Begründung des Kontrollratsbeschlusses verkannte die rechtsstaatlichen Traditionen des Landes ebenso wie die Tatsache, dass es in der Weimarer Republik bis zum „Preußenschlag“ ein Bollwerk der Demokratie gewesen war.
Die hohenzollernschen Gebiete, für die sich nach 1701 allmählich der Name „Königreich Preußen“ einbürgerte, bestanden Anfang des 18. Jahrhunderts aus den Landesteilen Brandenburg, Pommern, Preußen, Geldern, Kleve, Moers, Krefeld, Tecklenburg, Lingen, Minden, Mark, Ravensberg, Lippstadt, Magdeburg, Halberstadt, Neuenburg und Valangin. 1713 wurden die Landesteile in folgende Provinzen gegliedert: Mittel-, Ucker- und Altmark, Neumark-Pommern-Kassuben, Preußen, Geldern-Kleve, Minden-Mark-Ravensberg, Magdeburg-Halberstadt, Neuenburg (Land) und Valangin (Land). 1740 wurden die Provinzen in Kriegs- und Domänekammern überführt oder neu gegliedert. Auch deren Gestalt änderte sich im Laufe der folgenden Jahrzehnte mehrmals, als weitere Gebiete zu Preußen kamen.
Prussia (political map before 1905).jpg
Nach dem Wiener Kongress 1815 wurde der Staat Preußen mit der „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“ vom 30. April 1815 in zehn Provinzen eingeteilt (in Klammern die Hauptstadt), die mit Ausnahme von Ostpreußen, Westpreußen und Posen dem Deutschen Bund beitraten:
Seit 1822 bildeten die Provinzen „Jülich-Kleve-Berg“ und „Großherzogtum Niederrhein“ die Rheinprovinz mit der Hauptstadt Koblenz. 1829 wurden Ost- und Westpreußen zur „Provinz Preußen“ (Hauptstadt Königsberg) vereinigt. Damit verringerte sich die Zahl der Provinzen auf acht. 1849 verzichteten die Fürsten von Hechingen und Sigmaringen auf ihre Herrschaft, wodurch beide Fürstentümer an Preußen fielen. Sie wurden zum Regierungsbezirk Sigmaringen zusammen gefasst, der später auch als „Hohenzollernsche Lande“ bezeichnet wurde. 1853 erwarb Preußen von Oldenburg einen Landstrich an der Jade, auf dem ein Hafen angelegt wurde. 1869 erhielt dieses Gebiet zusammen mit der umliegenden Siedlung den Namen Wilhelmshaven und wurde der 1867 gebildeten Provinz Hannover angegliedert. Nach dem Deutschen Krieg von 1866 annektierte Preußen das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen, das Herzogtum Nassau, die Herzogtümer Schleswig und Holstein sowie die Freie Stadt Frankfurt am Main. Aus diesen Gebieten wurden drei Provinzen gebildet:
Preußen umfasste damit elf Provinzen. Die Zahl erhöhte sich auf zwölf, als aus der Provinz Preußen zwei neue hervorgingen: „Ostpreußen“ und „Westpreußen“.
Nach dem Ersten Weltkrieg verlor Preußen einige seiner Gebiete und wurde Freistaat. Die Provinz Posen wurde nahezu ganz an Polen abgetreten. Die Provinz Westpreußen kam überwiegend an Polen und an die Freie Stadt Danzig. Nur der östliche Teil Westpreußens blieb bei Preußen und wurde der Provinz Ostpreußen angegliedert. Die ebenfalls bei Preußen verbleibenden restlichen Gebiete von Posen und Westpreußen wurden 1922 zu einer neuen (zweigeteilten) Provinz vereinigt, die den Namen „Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen“ erhielt. Inzwischen waren 1919 die Provinz Schlesien in zwei Provinzen „Niederschlesien“ und „Oberschlesien“ aufgeteilt worden. Ein Jahr später schied Berlin aus dem Provinzialverband Brandenburg aus und bildete eine eigene Provinz.
Ab 1922 bestand der Freistaat Preußen somit aus den folgenden 12 Provinzen (in Klammern die Gebietskörperschaften, denen die Gebiete der jeweiligen Provinzen heute entsprechen): Preu%C3%9Fen_1925.png
1938 wurden die beiden schlesischen Provinzen wieder vereinigt und die Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen aufgelöst auf die Nachbarprovinzen Pommern, Brandenburg und Schlesien aufgeteilt. Somit bestand Preußen bis zu seiner formellen Auflösung 1947 nur noch aus elf Provinzen.
Nicht berücksichtigt sind dabei die Teilungen der Provinzen Hessen-Nassau, Sachsen und Schlesien in jeweils zwei Provinzen während des Zweiten Weltkrieges.
Die östlich von Oder und Lausitzer Neiße gelegenen Gebiete sowie Swinemünde und Stettin fielen 1945 an Polen und die Sowjetunion. Der nördliche Teil Ostpreußens kam unter sowjetische, das Ermland, Masuren und die übrigen preußischen Gebiete bis zur Oder-Neiße-Linie unter polnische Verwaltung. Der größte Teil der dort lebenden deutschen Bevölkerung, etwa 10 Millionen Menschen, flohen oder wurden vertrieben. In diesen Gebieten wurden nach 1945 vor allem polnische Vertriebene aus den ehemals polnischen Ostgebieten angesiedelt.
Die Gebiete der preußischen Provinzen, wie sie sich von 1867 bis 1914 darstellten, verteilen sich heute folgendermaßen auf die Länder der Bundesrepublik Deutschland und auf sechs weitere europäische Staaten.
Provinz Ostpreußen
Provinz Westpreußen
Mithin haben alle deutschen Länder vormals preußisches Territorium übernommen, mit Ausnahme Bayerns, das sich allerdings schon zu napoleonischer Zeit Teile Preußens einverleibt hatte. Dazu kommen neun polnische Woiwodschaften sowie fünf weitere Staaten:
Belgien: Teil der Region Wallonien (Eupen-Malmedy)
Dänemark: Amt Sønderjylland, zukünftig Westteil der Region Sønderdanmark (Nordschleswig)
Litauen: Nordwestteil von Litauen (Memelland)
Russland: Oblast Kaliningrad (Nord-Ostpreußen)
Tschechien: Teil der Tschechischen Republik (Hultschiner Ländchen)
polnische Woiwodschaft Ermland-Masuren
polnische Woiwodschaft Pommern
polnische Woiwodschaft Großpolen
Hauptteil der polnischen Woiwodschaft Kujawien-Pommern
polnische Woiwodschaft Westpommern (Hinterpommern)
polnische Woiwodschaft Oppeln (West-Oberschlesien)
polnische Woiwodschaft Niederschlesien
Hauptteil der polnischen Woiwodschaft Schlesien (Ost-Oberschlesien)
deutsches Land Brandenburg
deutsches Land Berlin
Teile des deutschen Landes Mecklenburg-Vorpommern
Hauptteil des deutschen Landes Sachsen-Anhalt
Teile des deutschen Freistaates Thüringen
Teile des deutschen Freistaates Sachsen
Hauptteil des deutschen Landes Schleswig-Holstein
Teile des deutschen Landes Hamburg
Hauptteil des deutschen Landes Niedersachsen
Teil des deutschen Landes Bremen
Hauptteil des deutschen Landes Hessen
Teile des deutschen Landes Rheinland-Pfalz
Hauptteil des deutschen Landes Saarland
Hauptteil des deutschen Landes Nordrhein-Westfalen
Teil des deutschen Landes Baden-Württemberg
| Name | Herrschaft | Bemerkungen |
|---|---|---|
| Kurfürst Friedrich III. (*1657) | 1688 – 1713 | seit 1701 als Friedrich I. König in Preußen |
| Friedrich Wilhelm I. der Soldatenkönig (*1688) | 1713 – 1740 | |
| Friedrich II. der Große (*1712) | 1740 – 1786 | ab 1772 König von Preußen |
| Friedrich Wilhelm II. (*1744) | 1786 – 1797 | |
| Friedrich Wilhelm III. (*1770) | 1797 – 1840 | |
| Friedrich Wilhelm IV. (*1795) | 1840 – 1861 | |
| Wilhelm I. (*1797) | 1861 – 1888 | zunächst seit 1858 als Regent; seit 1867 Präsident des Norddeutschen Bundes und seit 1871 Deutscher Kaiser |
| Friedrich III. (*1831) | 1888 | |
| Wilhelm II. (*1859) | 1888 – 1918 | († 1941 im niederländischen Exil) |
Ob es sich beim vergangenen Preußentum um deutsches Erbe oder deutsche Erblast handelt, ist lebhaft umstritten. Anzusprechen sind insoweit folgende Punkte, in denen die vormals dominante Stellung Preußens in Deutschland noch heute zu Tage tritt:
Staat (historisch) | Preußen | Weltliches Fürstentum | Lesenswert | Prusko | Preussen | Πρωσία | Prussia | Prusio | Prusia | پروس | Preussi | Prusse | פרוסיה | Pruska | Prusia | Prússland | Prussia | プロイセン | 프로이센 | Borussia | Prūsija | Pruisen | Preussen | Prusy | Prússia | Prussia | Пруссия | Prussia | Prusija | Preussen | 普魯士