Die Bonn-Kopenhagener Erklärungen sind Regierungserklärungen von Deutschland und Dänemark, welche die Rechte der Minderheit im jeweiligen Staat sichern sollen.
Durch die Aufteilung des früheren Herzogtums Schleswig 1920 zwischen Deutschland und Dänemark entstanden auf beiden Seiten der deutsch-dänischen Grenze Minderheiten. Dies führte bis 1955 zu nationalen Spannungen.
Im Rahmen der Aufnahmeverhandlungen der Bundesrepublik Deutschland in die NATO wurde mit separaten Verhandlungen im Februar und März 1955 zur Lösung dieser Probleme begonnen. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wurde am 29. März 1955 in Bonn von beiden Regierungen veröffentlicht und später im Deutschen Bundestag sowie im Dänischen Parlament, dem Folketing, gebilligt.
Bei der Erklärung handelt es sich um zwei einseitige, beinahe identische Regierungserklärungen. Sie sind nicht verpflichtend, wurden jedoch zügig auf beiden Seiten umgesetzt.
Dieses Modell wird oft als Vorbild für die friedliche Lösung von Minderheitenstreiten hervorgehoben; jedoch wird auch betont, dass die Erklärungen an sich heute ungenügend seien und von anderen Instrumenten wie die Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates überholt worden seien.
Auf deutscher Seite wurde aufgrund der Erklärungen die Fünf-Prozent-Hürde bei den Wahlen zum Landtag Schleswig-Holstein für die dänische Minderheit, d.h. für den Südschleswigschen Wählerverband aufgehoben. Die für den Folketing geltende Zwei-Prozent-Hürde für die Schleswigsche Partei, der Partei der deutschen Minderheit in Nordschleswig, hingegen nicht, da die SP nur im Wahlbezirk Nordschleswig zur Wahl antreten würde. Der SSW muss heute etwa 25.000 Stimmen für ein Mandat im Landtag erzielen; die SP müsste ungefähr 12.000 Stimmen für ein Grundmandat (kredsmandat) im dänischen Folketing auf sich vereinen. Die dänische 2%-Hürde gilt nur für landesweite Proporzmandate; in diesem Fall kommt eine Partei erst ab ca. 80.000 Stimmen (vier Mandate) ins Folketing. Diese unterschiedlichen Regelungen führte nach der schleswig-holsteinischen Landtagswahl 2005 zu einiger Debatte. Auch bei Kommunalwahlen gibt es unterschiedliche Regeln, die jedoch nicht den Bonn-Kopenhagener Erklärungen abgeleitet sind.
(Weiteres im Artikel Minderheitenwahlrecht.)
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"Bonn-Kopenhagener Erklärungen".
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