Bodenschutz beinhaltet die Maßnahmen, die zum Schutz des Bodens unter dem Aspekt des Natur- und Umweltschutzes getroffen werden. Der Bodenschutz hat im Jahre 1999 im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) eine einheitliche Grundlage erhalten. Sie wird erweitert durch vorrangige Rechtsvorschriften, wie das Düngemittel- und Pflanzenschutzrecht, das Bundes-Immissionsschutzrecht oder das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.
Der Anwendungsbereich der BBodSchV betrifft Altlastflächen, mögliche Altlastflächen und Sanierungsmaßnahmen. Außerdem Gefahrenabwehr durch Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen, Vorsorgemaßnahmen und Prüf- und Messmaßnahmen.
Die Belastungen und Beeinträchtigungen des Bodens betreffen chemische Verunreinigungen (z. B. durch Pestizide, Schwermetalle), physikalische Veränderungen (z. B. Bodenverdichtung, Bodenerosion) und Bodenverbrauch durch Überbau (z. B. Straßenbau, Siedlungsbau) oder Abtransport.
Schutzgebiete im Sinne des Bodenschutzes sind:
Die Ökologische Landwirtschaft und die konventionelle Landwirtschaft betreiben den Ackerbau mit unterschiedlichen Anbaumethoden, Düngereinsatz und Pflanzenschutzmitteln. Die vom Landwirt gewählte Kombination bestimmt die Qualität des Bodens (Humus) erheblich, weil die Vielfalt und Reichhaltigkeit der Bodenlebewesen (Edaphon) davon beeinflusst wird. Über die Symbiose von z. B. Pilz und Pflanze (Mykorrhiza) profitiert die Land- und Forstwirtschaft davon wiederum.
In der Forstwirtschaft wird der Boden über die Wahl der angepflanzten Baumarten beeinflusst. Der Nadelwald, Laubwald und Mischwald ist niemals nur eine Baumfarm, sondern immer eine Pflanzengesellschaft (z. B. Eichen-Hainbuchen-Wälder) und noch genauer ein Ökosystem, womit der Lebensraum Boden mit eingeschlossen ist.
In vielen industriell genutzten Flächen ist es im Laufe der Zeit zu gewollten oder ungewollten Versickerungen von Stoffen gekommen, die sog. Altlasten. In Abhängigkeit von der Belastung (Konzentration und/oder Stoff) können umfangreiche Bodensanierungsmaßnahmen notwendig werden.
Da der Bergbau, speziell im Tagebau, sehr viel Fläche benötigt, ist im Bundesberggesetz (BBergG) geregelt, dass nach dem Abbau eine Renaturierung erfolgen muss. Dazu gehört nicht nur eine möglichst vollständige Verfüllung des Tagebaurestloch, sondern auch das Auftragen des zuvor abgetragenen Bodens und die kontrollierte Normalisierung des Grundwasserspiegels. Vielfach werden auch Gesteine an die Oberfläche verfrachtet, die unter Sauerstoffzufuhr zerfallen und große Säure-, Sulfat- und Eisenmengen freisetzen. Dadurch kann der Boden über Jahrzehnte extrem versauern und auch in Jahrhunderten ist dies noch zu bemerken.
Geologisch-bodenkundliche Besonderheiten, wie geologische Aufschlüsse, herausgewitterte Vulkankegel, Moore sowie Fundstellen von Versteinerungen und Fossilien.
Zeugnisse spezieller Bewirtschaftungsformen wie Wässerwiesen, alte Weinbergslagen und Wacholderheiden. Für den Denkmalschutz besonders interessant sind Gebiete mit Siedlungsresten und Bodendenkmälern wie Limesreste, alte Gräberfelder, Hohlwege oder ehemalige Siedlungen.
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