Der Überbegriff Bluttransfusion bezeichnet das Zuführen von (Voll-)Blut oder Blutbestandteilen, was in der Regel als intravenöse Infusion erfolgt.
Stammen das Blut bzw. die Blutbestandteile von einem fremden Blutspender handelt es sich um eine Fremdblutspende. Sind Blutspender und Blutempfänger die selbe Person, redet man von einer Eigenblutspende (Autotransfusion).
Voraussetzung für eine erfolgreiche Transfusion ist, dass das verabreichte Blut bzw. die Blutbestandteile frei von Infektionserregern ist und dass Immunreaktionen durch sorgfältiges Testen von Spender und Empfänger vermieden werden.
Vollbluttransfusionen werden heute nur noch selten durchgeführt. In der Regel wird heute das Blut in seine Komponenten aufgetrennt und komponentenweise transfundiert. Das hat zwei Vorteile: zum einen erhält der Patient nur die Blutbestandteile, die ihm fehlen, z. B. nur Erythrozyten (rote Blutzellen) bei Anämie, nur Plasma bei Mangel von Plasmaproteinen, etc., und nicht noch "überflüssigerweise" noch andere Bestandteile des Blutes. Zweitens lassen sich die Blutkomponenten in getrennter Form wesentlich länger aufbewahren. Vollblut muss i.d.R. bei mindestens 4 °C aufbewahrt werden, da sonst die Erythrozyten und erst recht die Blutplättchen (Thrombozyten) Schaden erleiden. Bei dieser Temperatur verlieren viele Plasmaproteine (insbesondere die Gerinnungsfaktoren) innerhalb von Tagen ihre Wirksamkeit. Trennt man dagegen das Plasma ab, so kann man es einfrieren und monatelang lagern.
Transfundiert werden:
Blutspender müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um bestmöglich sicherzustellen, dass ihr Blut hohen Qualitätsanforderungen genügt. So versucht man, durch Anamnese und Untersuchung der Spender Krankheiten auszuschließen und „riskante Spender“ gar nicht erst zuzulassen. Jedem Blutspender wird zunächst eine Blutprobe entnommen, aus der z. B. Hepatitis- und HIV-Teste durchgeführt werden.
Jede Bluttransfusion erfordert die Einwilligung des Patienten nach entsprechender Aufklärung von der nur in begründeten Notsituationen abgewichen werden kann. Manchmal sind Spender und Empfänger dieselbe Person (Eigenblutspende).
| Blutgruppenverträglichkeit bei Blutplasma | |
|---|---|
| Empfänger | Spender |
| 0 | AB, A, B und 0 |
| A | A und AB |
| B | B und AB |
| AB | AB |
| Blutgruppenverträglichkeit bei Erythrozytentransfusion ("rotes Blut") | |
|---|---|
| Empfänger | Spender |
| 0 | 0 |
| A | A und 0 |
| B | B und 0 |
| AB | AB, A, B und 0 |
Bei der Transfusion von zellulären Blutprodukten und Blutplasma müssen die verschiedenen Blutgruppenmerkmale beachtet werden. Es darf nur blutgruppenverträgliches (sog. kompatibles) Blut übertragen werden, sonst kommt es zu einer lebensbedrohlichen immunologischen Reaktion auf das fremde Blut. Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang das AB0-Blutgruppensystem und der Rhesusfaktor. Während in den meisten anderen Blutgruppensystemen Antikörper gegen fremde Merkmale erst nach einer Transfusion gebildet werden und somit erst frühestens einige Tage später, bei einer erneuten Transfusion, stören würden, sind im AB0-System solche Antikörper grundsätzlich gegen alle AB0-Merkmale vorhanden, die der Empfänger selber nicht hat.
Erhält eine Person mit Blutgruppe „A“ eine Spende vom Typ „B“ kann eine hämolytische Reaktion ausgelöst werden, die viele rote Blutkörperchen zerstört. Wird eine Rh-negative Person dem Blut eines Rh-positiven Spenders ausgesetzt, kann sie Rhesus-Antikörper entwickeln, die bewirken, dass Rh-positive rote Blutkörperchen zerstört werden. Aufgrund der hierbei aus den Zellen freigesetzten Substanzen, ist eine Zerstörung von Erythrozyten nachteilig und kann tödlich enden.
Wichtig ist, dass die Blutgruppen-Kompatibilität bei Transfusion von Plasma gerade umgekehrt zu der Transfusion von Erythrozyten ist (siehe oben stehende Tabellen).
Ein Beispiel: ein Empfänger mit Blutgruppe A besitzt Antikörper gegen B, d.h. er darf nur Erythrozytenkonzentrate der Blutgruppen A oder 0 erhalten, die das Oberflächenmerkmal B nicht haben. Andererseits darf er aber kein Plasma eines Spenders der Blutgruppen B oder 0 erhalten, da dieses ja Antikörper gegen A enthält.
Es muss bei einer Bluttransfusion auch darauf geachtet werden, dass nicht zu viele weiße Blutkörperchen in den Organismus des Empfängers gelangen. Weiße Blutkörperchen können die Bildung von Antikörpern hervorrufen, die bei zukünftigen Transfusionen oder Organtranstransplantationen von Nachteil sein können. Liegen bereits Antikörper vor, so kann die Transfusion von weißen Blutkörperchen Reaktionen wie Fieber und Schüttelfrost hervorrufen. Außerdem verbessert die Entfernung der weißen Blutkörperchen die Lagereigenschaften von Blutpräparaten. Vermehrungsfähige weiße Blutkörperchen können bei der Übertragung an immungeschwächte Patienten auch die in der Regel tödliche Graft-versus-Host-Reaktion (GvH=Transplantat-gegen-Wirt-Reaktion) hervorrufen, bei der die fremden weißen Blutkörperchen (Lymphozyten) den Empfängerorganismus angreifen. Das Risiko für eine GvH-Reaktion kann effektiv durch die Bestrahlung von Blutprodukten reduziert werden.
Seit dem 1. Oktober 2001 werden in Deutschland ausschließlich solche Vollblutpräparate, Erythrozytenkonzentrate und Thrombozytenkonzentrate in Verkehr gebracht, deren Leukozytengehalt weniger als 1 000 000 pro Einheit (Blutkonserve) beträgt. Siehe auch: Leukozytendepletion.
Bei Hepatitis C wurde 1991 eine Hepatitis-C-Virus (HCV)-Antikörpertestung eingeführt. Davor ist von einer enormen Infektionsrate durch Transfusionen auszugehen. In den Jahren 1995 bis 2000 konnten 102 Fälle von HCV-Infektionen auf Bluttransfusionen zurückgeführt werden. Davon entfallen 59 auf die Zeit, in der bereits mit dem HVC-Antikörpertest gearbeitet wurde. Seit Einführung der HCV-NAT im Jahr 1999 wurden keine Übertragungen mehr beobachtet (Stand 2003).
Trotz der derzeitig relativ sicheren Lage erinnern Experten daran, wie schnell angesichts dieser Beispiele auch im Blutspendesektor die erreichte Sicherheit zusammenbrechen kann, wenn neue Risikofaktoren auftreten. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass keine weiteren Mutationen auftreten und Krankheiten auslösen werden.
Ein Risiko ist die sehr häufige Immunsuppression, d. h. die Unterdrückung der körpereigenen Abwehrkräfte durch eine Bluttransfusion. Diese führt zu vermehrten postoperativen Infektionen sowie zu früheren und häufigeren Tumorrezidiven. Professor Neil Blumberg schätzt, dass in den Vereinigten Staaten jährlich etwa 10 000 - 50 000 Patienten an Krankheiten sterben, die auf eine transfusionsbedingte Veränderung des Immunsystems zurückgehen.
Die bei weitem (!) häufigste Ursache für schwere oder sogar tödliche Transfusionszwischenfälle ist jedoch die "simple" Verwechslung von Blutkonserven durch den transfundierenden Arzt. Daher ist als letzter Test vor Transfusion der "bedside"-Test am Patientenbett zur Testung der (AB0-) Blutgruppe auf einer Testkarte vorgeschrieben, der einen Transfusionszwischenfall durch inkompatible Blutgruppen unwahrscheinlicher machen soll.
Siehe auch:
Anämie (Blutarmut) wird am Hämoglobin (Hb) (in den USA auch am Hämatokrit) gemessen. Es gibt keinen absoluten unteren Wert, ab dem eine Transfusion automatisch erfolgen muss. Die Hb-Normwerte für Männer sind 14-18 g/dl, für Frauen 12-16 g/dl. Es gibt aber z.B. seltene Formen von angeborenen Blutbildungsstörungen, bei denen die Patienten seit Geburt einen sehr niedrigen Hb-Wert haben, damit aber gut im Alltag zurechtkommen (z. B. im Extremfall bis Hb 6 g/dl). Andererseits können Menschen mit ausgeprägter Herzinsuffizienz (Herzschwäche) schon bei einem Hb-Wert von 10 g/dl schwere Symptome im Sinne von Luftnot, Kreislaufschwäche, etc. bekommen (bei Blutarmut muss das Herz schneller pumpen um die Sauerstoffträger durch den Körper zu befördern und kommt dementsprechend schneller an seine Grenzen) . Wann einen Transfusion zu erfolgen hat, muss also individuell entschieden werden.
Unter anderem die von der EU-Kommission beauftragte SANGUIS-Studie (1994) stellte diese Praxis in Frage. Die Studie untersuchte die Transfusionshäufigkeit in 43 großen europäischen Lehrkrankenhäusern bei vergleichbaren Operationen und gleicher Patienten-Sterblichkeit. Die verordnete Menge unterschied sich, je nach Krankenhaus und Region, teilweise um den Faktor 10. Dies umfasst sowohl die durchschnittlich transfundierte Blut-Menge je Patient als auch die Quote der Operationen, bei denen Blut transfundiert wurde. Anschluss-Studien belegten, dass Blut trotz dieser Erkenntnisse durchschnittlich sogar vor dem Schwellwert 10 verabreicht wurde, obwohl einige Krankenhäuser mit einfachen Mitteln ihr transfundiertes Volumen auf einen Bruchteil reduzieren konnten. Die WHO, das Rote Kreuz und verschiedene medizinische Institute betrachteten diese Ergebnisse als deutliches Anzeichen dafür, dass zu viel Blut transfundiert wurde. Gleichzeitig fanden sich vermehrt Fallberichte über Patienten die trotz extremer Anämie erfolgreich ohne Blut behandelt wurden, obwohl ihr Hb-Wert nach gängiger Lehrmeinung mit dem Leben unvereinbar war. Nach heutiger Wissenslage ist eine Transfusion von Erythrozyten bei einem Hb-Wert von über 10 g/dl nicht angezeigt. Liegt der Wert zwischen 6 und 10, dann ist im Einzelfall abzuwägen, je nachdem welche sonstigen Erkrankungen der Patient hat und wie schnell es zu diesem Blutverlust gekommen ist. Grundsätzlich gilt, dass eine langsam z. B. über Monate entstandene Anämie vom Patienten besser toleriert wird als eine, die zum Beispiel durch eine massive Blutung innerhalb von Stunden entsteht. Heutzutage gilt 6 g/dl allgemein als unterer Grenzwert für eine Transfusionspflicht, in Einzelfällen sind aber auch niedrigere Werte ohne bleibende Schäden ohne Gabe von Blutprodukten überlebt worden. Insbesondere Zeugen Jehovas, die die Übertragung von Blutprodukten jeder Art aus religiösen Gründen ablehnen, sind Beispiele dafür.
Siehe auch:
Das Transfusionswesen wird auf rechtlicher Ebene durch das Transfusionsgesetz geregelt. Die konkrete Umsetzung der Vorschriften geht aus den Richtlinien und Leitlinien zur Hämotherapie der Bundesärztekammer hervor, die teilweise sehr detailliert festlegen, wie die einzelnen Handlungsschritte von der Auswahl des Spenders bis zur Überwachung des Empfängers zu erfolgen haben.
Treten starke Blutverluste auf, z. B. bei Unfällen, Operationen oder Magendarmblutungen, sind Bluttransfusionen oft lebensrettend.
Bluttransfusionen werden von Zeugen Jehovas aus religiösen Gründen abgelehnt.
Die persönliche Entscheidungsfreiheit des Patienten, eine medizinischen Behandlung abzulehnen, wird auf Europaebene durch das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (insbesondere §§5+6) formuliert und in Deutschland durch das Grundgesetz und entsprechende Urteile bestätigt.
- | 1628 | William Harvey entdeckt den Blutkreislauf. | - | Februar 1666 | Der englische Arzt Richard Lower führt erstmals eine erfolgreiche Transfusion bei Hunden durch. | - | 15. Juni 1667 | Jean-Baptiste Denis vollführt die erste aufgezeichnete erfolgreiche Blutübertragung von Tierblut (einem Lamm) zum Menschen (ein 15-jähriger Junge). Im selben Jahr berichtet auch Richard Lower eine erfolgreiche Blut-Transfusion von Lamm zu Mensch. | - | 1668 | Die erste Bluttransfusion auf deutschem Boden führte Matthäus Gottfried Purmann (* 1648 † 1711) in Frankfurt (Oder) durch. Ein Herr Welslein wurde durch übertragenes Lämmerblut vom Aussatz (Lepra) geheilt - 200 Jahre bevor der Wiener Pathologe Dr. Karl Landsteiner geboren wurde, der das AB0-Blutgruppensystem entdeckte. | - | 1. Sept. 1818 | Die erste Bluttransfusion von Mensch zu Mensch fand im Londoner St. Guy's Hospital statt. Der Patient von Dr. Blundell erhielt etwa einen halben Liter Blut verschiedener Spender. Er überlebte den Eingriff nicht. | - | 1870 | Aufgrund von Misserfolgen bei der Mensch zu Mensch Transfusion fällt man insbesondere in der Kriegschirurgie auf Lammblut zurück. Laut preußischer sanitärer Dienstvorschrift von 1870/71 sollte einem Lamm die Carotis freigelegt und mit Kanülen versehen werden. Ein Soldat musste das so vorbereitete Tier auf den Tornister geschnallt - als lebende Blutkonserve - in die Schlacht tragen! | - | 1873 | Der polnische Arzt F. Gesellius stellt fest, dass die Hälfte aller Transfusionen tödlich endeten. | - | 1874 | Angesehene Ärzte, wie Leonard Landois und Theodor Billroth beginnen Blut-Transfusionen zu verurteilen. Die Mediziner Vierordt, Valentin und Esmarch halten Tierbluttransfusionen für erlaubt, und Ludwig Traube schlug noch 1874 die Übertragung von ventiliertem Hammelblut vor. In den folgenden Jahren wird auch Ziegen- und Kuhmilch als Blutersatz verwendet. | - | 1884 | Salzlösung wird aufgrund der gehäuften Abwehrreaktionen gegen Milch als Blutersatz verwendet. | - | 1901 | Der Wiener Pathologe Dr. Karl Landsteiner entdeckt das AB0-Blutgruppensystem. Er wird im Jahre 1930 den Nobelpreis für diese Entdeckung erhalten. | - | 1902 | A. Decastello und A. Sturli entdecken die vierte Bluthauptgruppe AB. | - | 1907 | Hektoen schlägt den Kreuztest als Verträglichkeitstest vor, um unverträgliche Kombinationen auszuschließen. In der Folge erkennt Reuben Ottenberg die mendelschen Vererbungsmerkmale, und dass die Gruppe 0 als Universalspender dienen kann. | - | 1915 | Dr. Richard Lewisohn vom Mount Sinai Hospital in New York verwendet erfolgreich Natriumcitrat als Gerinnungshemmer. Damit entfällt die Notwendigkeit, das Blut direkt vom Spender zum Empfänger zu übertragen. | - | 1925 | Dr. Karl Landsteiner entdeckt zusammen mit Phillip Levine 3 weitere Blutgruppen: N, M und P. | - | 1939/1940 | Das Rhesus (Rh) Blutgruppen-System wurde von Karl Landsteiner, Alex Wiener, Philip Levine und R. E. Stetson entdeckt und als Ursache für die meisten negativen Reaktionen ausgemacht. Verlässliche Tests verminderten die negativen Reaktionen. | - | 1940 | Edwin Cohen entwickelt eine Methode, das Blutplasma in Fraktionen zu zerlegen. In der Folge wurde Albumin (erhöht den kolloidosmotischen Druck), Gammaglobulin (Antitoxin oder Antiserum, unterstützt das Immunsystem) und Fibrinogen (Basis für Gerinnungsmittel wie Faktor VIII, stillt Blutungen) für die klinische Verwendung verfügbar. | - | Anfang der 1940er Jahre | Samuel Mitja Rapoport findet einen Zusatz, der die Haltbarkeit der Blutkonserve auf drei Wochen verlängert. | - | 1985 | Die ersten HIV-Tests für Blutkonserven werden in den USA eingeführt. | - | 1987 | Zwei indirekte Tests auf Hepatitis C werden entwickelt und eingesetzt: Hepatitis B Core-Antigen-Test (Verzögerung Tage bis Wochen) und der Alaninaminotransferase(ALT)-Test, der jedoch frühestens 4 Wochen bis maximal 12 Wochen nach Infektion die erhöhte ALT erkennen kann. | - | 1990 | Der erste Test für Hepatitis C wurde eingeführt. | - | 1992 | Spenderblut wird auf HIV-1 und HIV-2 Antikörper getestet. | - | 1996 | Start der Tests auf HIV Antigen p24. Verbesserte und beschleunigte die Tests, da nun nicht mehr indirekt die Antikörper detektiert wurden, die erst 3 - 5 Wochen nach der Infektion nachgewiesen werden können, sondern ein spezielles Virus-Protein. | - | 1999 | Die Nukleinsäure-Amplifikations-Technik (NAT) wird implementiert. NAT kann direkt die genetischen Bestandteile von HCV und HIV feststellen. | - | 2001 | Die Leukozytendepletion wird verbindlich vorgeschrieben. | - | 2003 | Einführung des Predonation-Sampling. | - | 2005 | Anzucht von Hepatitis C-Viren | - | Heute | ... werden bei der Verträglichkeitsbestimmung bis zu 40 Merkmale und außerdem die für die Transplantat-Abstoßung verantwortlichen Gewebeantigene berücksichtigt. Es gibt 15 bis 19 bekannte Blutgruppen-Systeme. Es wurden über 400 bekannte Rote-Blutkörperchen-Antigene erkannt und charakterisiert. Im Rhesus-Blutgruppensystem können bis zu 300 Rhesusbluttypen theoretisch erkannt werden. |
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