Die Blutrache ist ein Prinzip zur Sühnung von Verbrechen.
Hierbei straft die Familie des Opfers den Täter und seine Familie, oftmals auch um die Familienehre wiederherzustellen. Unter Familie ist dabei zum Teil nicht nur die biologische Verwandtschaft zu verstehen, sondern auch ein Clan oder eine (Verbrecher-)Bande. Ein Ausgestoßener, für den sein Clan keine Blutrache üben würde, ist in diesem System schutzlos.
Theoretisch gilt hierbei das Talionsprinzip (Auge um Auge, Blut für Blut oder Leben für Leben). Das heißt, dass durch den Tod des Mörders der Konflikt beendet werden sollte. Dabei ist es nicht unüblich, dass beide Familien unter Hinzuziehung eines Schlichters (oft auch eines Richters) in einem Treffen das Vorgehen abklären. In der Tradition anderer Völker ist die Strafe dagegen oftmals schlimmer als das vorangegangene Verbrechen. Die Blutrache kann dann zu langen, blutigen Auseinandersetzungen führen, da die bestrafte Familie meist Rache für die Strafe nimmt, die andere Familie wiederum dafür Rache nimmt.
Das erste Verbot der Blutrache findet sich bereits in verschiedenen babylonischen Gesetzessammlungen (ca. 2000 v. Chr.) wie dem Codex Hammurabi.
In der Türkei soll es ein Dorf geben, in dem sämtliche Männer im Verlauf einer Blutfehde zu Tode gekommen sind.
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