Die Blutalkoholkonzentration (BAK) ist die Menge von Alkohol im Blut, üblicherweise angegeben in Promille. Durch den Genuss alkoholischer Getränke gelangt der Alkohol ins Blut. Die Konzentration ist ein Maß für die Einschränkung der Konzentrations- und Zurechnungsfähigkeit durch Alkohol. Die BAK kann durch eine Blutprobe oder durch Näherungsformeln abgeschätzt werden.
Innerhalb von 1-2 Stunden ist der Alkohol vollständig resorbiert, lediglich ~3% werden über die Lunge, 1-2% über die Nieren ausgeschieden. Die Abbaurate liegt bei 0,1 - 0,2 Promille/h, für Frauen gleicher Konstitution ca. 15% niedriger. Die einfachen Schätzformeln für BAK geben Anhaltspunkte, in welcher Menge Blut sich der aufgenommene Alkohol verteilt. Da die Abbaurate konstant ist und die Resorptionszeit nur wenig variiert, kann der Alkoholgehalt in Abhängigkeit von der Zeit abgeleitet werden.
wobei
angibt.
Um bei einem Getränk die Masse A des Alkohols herauszufinden, muss das Volumen V des Getränkes mit dem Volumenanteil e (auf dem Getränkebehälter zu finden) und der Dichte von Alkohol (ρ ≈ 0,8 kg/l) multipliziert werden: . Hat beispielsweise ein Liter Bier einen Volumenanteil von 5% Alkohol, so entsprechen die 50ml Alkohol in etwa 40g.
Um die Konzentration in Promille zu erhalten, muss das Ergebnis mit 1000 multipliziert werden.
Von der errechneten Blutkonzentration müssen zwischen 10% und 30% abgezogen werden, da der Alkohol nicht vollständig resorbiert wird. Als stündlicher Abbauwert ist ein Wert zwischen 0,1‰ und 0,2‰ anzunehmen. In der forensischen Literatur geht man auch von einer Abbaurate von ca 1 g Alkohol pro Stunde und pro 10 kg Körpergewicht aus.
Eine genauere Formel lieferte Watson (Quelle - Vermutung: Watson PE, Watson R.: Total body water volumes for adult males and females estimated from simple antropometric measurements 1980). Er ermittelte empirisch die Abhängigkeit des Verteilungsfaktors r von Geschlecht, Körpermasse p (kg), Körpergröße h (cm) und Alter t (in Jahren).
Über eine Abschätzung des im Körper enthaltenen Wassers (Gesamtkörperwasser GKW (Liter)) kann der Verteilungsfaktor r genauer bestimmt werden.
Eine von Axel Eicker stammende Modifikation enthält auch bei Frauen eine Altersabhängigkeit. Hier ist ein Parameter allerdings nur einstellig, was zu einem deutlichen Genauigkeitsverlust führen muss:
Dabei ist p = wt = Gewicht in kg; h = ht = Körpergröße in cm; t = age = Alter in Jahren.
r ergibt sich nun wie folgt =Dichte des Blutes (durchschnittlich 1,055 ):
Der Faktor 0,8 gibt den Anteil des Wassers im Blut an. Setzt man dies in die Widmark-Formel ein, so erhält man:
Niederstmögliche Blutalkoholkonzentration
Je länger die Tat zurückliegt, umso problematischer wird die Rückrechnung der BAK zum Tatzeitpunkt, insbesondere wegen des sog. Nachtrunks. Trinkt der Täter nach der Tat - etwa beim Eintreffen der Polizei oder während der Fahrt zur Wache - in kurzer Zeit größere Mengen Alkohol (Flachmann mit Hochprozentigem im Handschuhfach) wird die nachträgliche Bestimmung der BAK zum Tatzeitpunkt in der Regel nicht mehr möglich sein.
Wurde eine Blutprobe entnommen, gelten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Grundsätze, die auf naturwissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, allgemein gültig sind und dem Zweifelssatz gerecht werden (BGHSt 37, 231 = NJW 1991, 852; individuelle Abbauwerte anerkennt die Rechtsprechung nicht). Über diese Grundsätze darf sich auch ein Sachverständiger nicht hinwegsetzen. Nach diesen Grundsätzen ist die Tatzeitblutalkoholkonzentration nach Blutprobe wie folgt zu berechnen:
Höchstmögliche Blutalkoholkonzentration
Zugunsten des Angeklagten ist von abgeschlossener Resorption auszugehen. Abbau je Stunde 0,2‰; Sicherheitszuschlag einmalig 0,2‰ von der ersten Stunde an.
Niederstmögliche Blutalkoholkonzentration
Abbau je Stunde 0,1‰, nach beendeter Resorption. Diese kann bis zu zwei Stunden dauern. Deshalb bleiben für die Rückrechnung zwei Stunden nach Trinkende außer Betracht (BGHSt 24, 246, 250).
Liegen lediglich „Alcomat“-Testergebnisse über die Atemluftkonzentration vor, dürfen diese wegen der noch bestehenden Messungenauigkeiten nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden. Einer Verwertung zugunsten des Angeklagten steht aber nichts entgegen (BGH NStZ 1995, 96). Die Messwerte sind dann ebenso zurückzurechnen wie Blutprobenergebnisse (BGH NStZ 1995, 96).
| BAK in ‰ | Rechtliche Bedeutung |
|---|---|
| 0,3 | Hier beginnt die sog. "relative Fahruntüchtigkeit", d.h. die Straftat (Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) ist prinzipiell möglich, jedoch nur, wenn typische Fehlleistungen hinzutreten. |
| 0,5 | Ordnungswidrigkeit gem. § 24a StVG (erster Verstoß: 1 Monat Fahrverbot, 250 EUR Bußgeld; zweiter Verstoß: 3 Monate Fahrverbot, 500 EUR Bußgeld; weitere Verstöße: 3 Monate Fahrverbot, 750 EUR Bußgeld. |
| 1,1 | Beginn der sog. "absoluten Fahruntüchtigkeit" bei PKW und Motorrad, d.h. die Fahruntüchtigkeit wird unwiderleglich vermutet, so dass regelmäßig eine Straftat gem. § 316 StGB gegeben ist. |
| 1,6 | Absolute Fahruntüchtigkeit bei Fahrrad und Mofa |
| 1,8 | Absolute Fahruntüchtigkeit bei Schiff |
| 2,0 | Verminderte Schuldfähigkeit gem. § 21 StGB ist möglich (außer Tötungsdelikte). |
| 2,2 | Verminderte Schuldfähigkeit gem. § 21 StGB bei Tötungsdelikten ist möglich (höhere Hemmschwelle). |
| 2,5 | Verminderte Schuldfähigkeit gem. § 21 StGB ist wahrscheinlich. Schuldunfähigkeit gem. § 20 StGB (und damit auch actio libera in causa) ist möglich. |
| 3,0 | Schuldunfähigkeit gem. § 20 StGB ist (sehr) wahrscheinlich (außer Mord). Ein regelmäßiges Vorliegen von Schuldunfähigkeit wird nach neuester Rspr. des BGH nicht mehr angenommen (aber Indizwirkung). | § 323a StGB Vollrausch möglich, wenn § 20 StGB nicht ausschließbar
| 3,3 | Schuldunfähigkeit des Mörders ist (sehr) wahrscheinlich ("Sicherheitszuschlag", höhere Hemmschwelle) |
| 3,5 | Hier endet die Vernehmungsfähigkeit (§ 136a StPO). Das hat Bedeutung für die Verwertbarkeit der Aussage und eine mögliche Strafbarkeit des Vernehmenden. |
| >3,0 | Der Wert der letalen Dosis wird in Fachliteratur mit 3,0 bis 4,0 Promille beschrieben. Es sind jedoch auch Fälle bekannt, die diese Werte um ein vielfaches überschreiten (siehe Weblinks). |
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"Blutalkoholkonzentration".
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