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Das Bistum Schwerin (1060/1158 bis ....) ist ein untergegangenes historisches Bistum.

Erzbischof Adalbert von Bremen gliedert um 1060 die Bistümer Mecklenburg und Ratzeburg aus dem Bistum Oldenburg/Holstein (später verlegt nach Lübeck) aus. Aber schon 1066 fallen diese einem blutigen Aufstand der Wenden zum Opfer.

Erzbischof Hartwig I. von Bremen will um 1150 die seit 1066 vakanten Bistümer wieder besetzen, gerät darüber aber in Konflikt mit dem Landesherrn, dem Welfenherzog Heinrich dem Löwen. Allein dieser kann den Bistümern die notwendige wirtschaftliche Grundlage geben und beansprucht darum das Recht zur Einsetzung der Bischöfe (Investitur) in seinem Herrschaftsgebiet für sich. Der Streit wird 1154 auf dem Reichstag zu Goslar entschieden: König Friedrich I. Barbarossa überträgt sein königliches Investiturrecht für die nordelbingischen Bistümer seinem Vetter Heinrich den Löwen. Dieser setzt 1158 den Mönch Berno des Zisterzienserklosters Amelungsborn zum Bischof von Mecklenburg ein.

1160 wird der Bischofssitz von Mecklenburg nach Schwerin verlegt. Im selben Jahr unterstellt Erzbischof Hartwig I. mit Zustimmung Heinrich des Löwen das Bistum Schwerin der Metropolitangewalt der Hamburger Kirche.

Nach dem zweiten Weltkrieg, unter den Bedingungen der deutschen Teilung, gründet der zuständige Osnabrücker Bischof Dr. Berning am 16. April 1946 das Bischöfliche Kommissariat Schwerin und ernennt den Pfarrer von Schwerin, Dr. Bernhard Schräder, zum Bischöflichen Kommissar. Im Jahr 1959 wird dieser Weihbischof.

Im Jahr 1970 wird der Berliner Weihbischof Heinrich Theissing als Adjutorbischof nach Schwerin berufen und übernimmt als Nachfolger die Aufgaben des Bischöflichen Kommissars für Mecklenburg. Am 23. Juli 1973 wird Bischof Theissing vom Heiligen Stuhl zum Apostolischen Administrator mit den Rechten eines residierenden Bischofs ernannt; auf Grund dieser Ernennung wurde das Bischöfliche Kommissariat Schwerin in Bischöfliches Amt Schwerin umbenannt. Die rechtliche Zugehörigkeit Mecklenburgs zur Mutterdiözese Osnabrück wird hiervon nicht berührt, jedoch wird die Jurisdiktion des Bischofs von Osnabrück über Mecklenburg suspendiert. Der Apostolische Administrator übt sein Amt unmittelbar im Auftrag des Heiligen Stuhles aus.

Im Jahr 1981 wird Norbert Werbs zum Weihbischof des Apostolischen Administrators in Schwerin ernannt und 1992 zum Diözesanadministrator für das Bischöfliche Amt Schwerin gewählt. Mit der Errichtung des Erzbistums Hamburgs am 7. Januar 1995 wird das bischöfliche Amt Schwerin in das Erzbistum Hamburg integriert, bleibt aber weiterhin Sitz eines Weihbischofes.

siehe auch: Liste der ehemaligen katholischen Bistümer, Liste der Bischöfe von Schwerin, Diözese

Weblinks


Bistum (römisch-katholisch) | Ehemaliges römisch-katholisches Bistum (Deutschland) | Schwerin

 

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