| Karte | bgcolor="#FFFFFF" | Karte Bistum Essen.png | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Basisdaten | bgcolor="#FFFFFF" | Bischof: | Dr. Felix Genn | bgcolor="#FFFFFF" | Weihbischöfe: | Dr. h. c. Franz Grave Franz Vorrath | bgcolor="#FFFFFF" | Altbischof: | Dr. Hubert Luthe, Bischof em. | bgcolor="#FFFFFF" | Generalvikar: | Dr. Hans-Werner Thönnes | bgcolor="#FFFFFF" | Offizial: | Dr. Rainer Alfs | bgcolor="#FFFFFF" | Erzbistum: | Köln | bgcolor="#FFFFFF" | Dekanate: | 11 Stadt-/Kreisdekanate 28 Dekanate | bgcolor="#FFFFFF" | Pfarreien: | 293 (Stand: 2005) | bgcolor="#FFFFFF" | Fläche: | 1877 km² | bgcolor="#FFFFFF" | Einwohner: | 2.633.706 (2005) | bgcolor="#FFFFFF" | Katholiken: | 955.651 | bgcolor="#FFFFFF" | Anteil: | 36,3 % | bgcolor="#FFFFFF" | Anschrift: | Zwölfling 16 45127 Essen | bgcolor="#FFFFFF" | Website: | www.bistum-essen.de | bgcolor="#FFFFFF" | E-Mail-Adresse: | bistum@bistum-essen.de | |
1951 wurden die alten Pläne zur Gründung eines neuen Bistums wieder aufgegriffen. Die Verhandlungen zwischen Vatikan und Land Nordrhein-Westfalen führten am 19. Dezember 1956 zu einem Vertrag über die Errichtung des Bistums Essen.
Danach traten das Erzbistum Köln zehn Dekanate mit 100 Gemeinden und 520.000 Katholiken, das Bistum Münster zehn Dekanate mit 82 Gemeinden und 450.000 Katholiken sowie das Erzbistum Paderborn neun Dekanate mit 91 Gemeinden und 370.000 Katholiken an das Ruhrbistum ab. Bischofskathedrale wurde die alte Stiftskirche, das 1100jährige Münster am Hellweg. Die Randgebiete dreier Bistümer hatten nun eine neue Mitte.
Zum ersten Bischof des neuen Bistums ernannte Papst Pius XII. am 18. November 1957 den Paderborner Weihbischof Dr. Franz Hengsbach. Mit seiner feierlichen Inthronisation am 1. Januar 1958 durch den Apostolischen Nuntius in Deutschland, Aloysius Muench, war das Bistum errichtet.
Kleine Pikanterie jedoch am Rande: der Kölner Erzbischof weigerte sich erfolgreich, die Stadt Kettwig (heute ein Essener Stadtteil) dem Ruhrbischof zu übereignen: die Kirchensteuereinnahmen sind dort relativ hoch. Kettwig gehört also immer noch zu Köln. Ebenso verblieb die Ruhrgebietsstadt Dortmund beim Erzbistum Paderborn.
| waphen.jpg | karhengs.jpg | 1. Dr. Franz Kardinal Hengsbach (1958–1991) |
| waplu.jpg | luthe.jpg | 2. Dr. Hubert Luthe (1992–2002) |
| wapgenn.jpg | genn.jpg | 3. Dr. Felix Genn (seit 2003) |
Dompropst: Otmar Vieth
Sechs Residierende Domkapitulare: Weihbischof Franz Grave; Prälat Martin Pischel, Apostolischer Protonotar Dieter Schümmelfeder; Weihbischof Franz Vorrath, Offizial Dr. Rainer Alfs, Generalvikar Msgr. Dr. Hans-Werner Thönnes
Vier Nichtresidierende Domkapitulare: Msgr. Otmar Vieth, Msgr. Heinz-Josef Tillmann, Propst Hermann-Josef Bittern, Dechant Johannes Broxtermann.
Zu den Aufgaben der Domkapitulare gehört der feierliche Gottesdienst in der Domkirche sowie die Verwaltung des Dombesitzes. Es unterstützt den Bischof als eigenständige juristische Person in der Leitung des Bistums. In bestimmten Angelegenheiten hat es ein Zustimmungs- oder Beratungsrecht. Das Essener Domkapitel ist mit Schreiben des Papstes (Bulle) vom 25. Oktober 1959 zum 1. Januar 1960 errichtet worden. Eine seiner wichtigsten Aufgaben ist es, nach dem Amtsverzicht oder Tod eines Bischofs - also mit Eintritt der Sedisvakanz, der Leere des bischöflichen Stuhls (Kathedra) - den zwischenzeitlichen Diözesanadministrator zu wählen und dem Papst eine Liste von Kandidaten für das Bischofsamt zu unterbreiten. Im Bistum Essen, für das nach wie vor das Preußen-Konkordat von 1929 gilt, haben die Domkapitulare außerdem das Recht, den Bischof zu wählen.
Wie ein Monument der Beständigkeit widersetzt sich die Domkirche mitten in der geschäftigen Essener Innenstadt dem Wandel, der sich ringsherum vollzogen hat.
Nach der Beseitigung der Bombenschäden zeigt sie heute die gleiche Gestalt wie zu Beginn des 14. Jahrhunderts. Unzerstört hatte das achteckige Westwerk, das neuerer Forschung der Äbtissin Mathilde zuschreibt, den Krieg überstanden. Die westfälische gedrungene Version einer frühgotischen Hallenkirche ruht auf den Fundamenten der ersten Essener Stiftskirche, deren Grundstein der Bischof von Hildesheim, Altfrid, um 850 an seiner Geburtsstätte legte.
Dreimal brannte die Kirche ab, bevor sie 1958 - restauriert und renoviert - die Kathedrale des Ruhrbischofs wurde. Sie beherbergt den wertvollsten Kirchenschatz aus ottonischer Zeit mit der ältesten vollplastischen Marienfigur des Abendlandes, der tausendjährigen Goldenen Madonna.
(Öffentliche Führungen durch Dom und Schatzkammer: Sonntags 11.45 Uhr und Mittwochs 18.30 Uhr)
Seit 1959 ist Maria, verehrt im Bild der Goldenen Madonna, unter dem Titel„ Mutter vom Guten Rat“, Patronin des Bistums Essen.
„Essen sein Schatz“, wie die Goldene Madonna auch bezeichnet wird, befindet sich in der nördlichen Seitenkapelle des Domes.
Der Architekt, Rudolf Schwarz, hatte den Maler und Glasfenstergestalter Georg Meistermann mit der Gestaltung der Fenster beauftragt. Das zentrale Element des imposanten Werkes ist die Sonnenspirale als Zeichen des unendlichen Lichts, die den Betrachter aus dem Innern des Kirchenschiffs nach außen, in die Welt hinaus, umgekehrt aber von außen in das Gebäude hinein zu ziehen scheint. 1988 wurde die Kirche unter Denkmalschutz gestellt.
Grotewiese hat viele religiöse Bilder und Symbole, die die kleine Gemeinde über die Bistumsgrenzen hinaus bekannt gemacht haben: Rings um die Kirche gibt es den paradiesischen Garten sowie den kleinen Bauernhof des Pastors. Viele der Kunstarbeiten hat der Hattinger Künstler Egon Stratmann geschaffen.
Besonders sehenswert sind die „Pinakothek der Gnade“ am Eingangsportal der Kirche, der Magdalenenbildstock an der Ostseite des Geländes, die Franziskuswand zwischen Pfarrhaus und Kirche, der Jakobusbrunnen, das Pfarrhaus mit den prächtigen Ostergemälden an den Außenwänden, die Martinskapelle jenseits des kleinen Baches, das Estenbergkreuz, Ententeich und Schafstall an der Weide hinter der Martinskapelle.
Die Magdalenenkirche ist zudem eine viel genutzte Hochzeitskirche - ein ganz besonderer Hinweis auf ihre Beliebtheit. Im Zukunftskonzept des Bistums bleibt sie aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung als Filialkirche erhalten. Kirche und Pfarrhaus stehen unter Denkmalschutz. Geleitete Führungen sind möglich.
Am 10. Januar 2005 hat Bischof Felix Genn Stellung genommen zur Situation der Kirche im Ruhrgebiet, sowie das Zukunftskonzept für das Bistum vorgestellt.
Dieses sieht vor, dass Pfarreien in großem Umfang aufgelöst werden. Die derzeit rund 270 Pfarrgemeinden des Bistums werden zu 42 'Großpfarreien' mit je ca. 30.000 Gemeindemitgliedern zusammengefasst (es wird aber auch Pfarreien mit mehr als 40.000 Katholiken geben). Nach diesem Modell gibt es Pfarrkirchen, Gemeindekirchen, Filialkirchen und so genannte "weitere Kirchen".
Auffallend ist bei dem Konzept, das Bischof Genn in einem "Bischofswort" öffentlich vorgestellt hat, dass nicht, wie vor einigen Jahren durch den Erzbischof von Paderborn geschehen, Gemeinden in der Weise fusioniert werden, daß eine Handvoll bisheriger Pfarreien gemeinsam eine neue bilden. Vielmehr sollen im Bistum Essen die bisherigen Pfarreien (mit einigen Ausnahmen, wo das wegen Patronatsverpflichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen finanziell nachteilig sein könnte) "aufgehoben" werden. Anschließend sollen dann neue Pfarreien errichtet werden, zu denen jeweils einige der aufgehobenen Pfarreien als "Gemeinden" (also so etwas wie Pfarrbezirke) gehören sollen.
Bedeutsam ist das in zweierlei Hinsicht. Erstens wird die Tradition der aufgehobenen Pfarreien abgeschnitten. Da sich darunter einige befinden, die über 1000 Jahre alt sind, ist das ein erstaunlicher Traditionsbruch in der sonst so traditionsbewußten katholischen Kirche, weil es dann im Ruhrbistum fast keine traditionsreichen Kirchengemeinden mehr geben wird. Zweitens wird die "Aufhebung", nach Auffassung vieler Kanonisten (die allerdings im Bistum Essen wohl nicht geteilt wird), aber auch zur Folge haben, dass das Vermögen der aufgehobenen Pfarreien zunächst einmal an den Bischof fällt. Der wird dann darüber zu entscheiden haben, welche Vermögensteile er der neu eingerichteten Pfarrei mit ihren Gemeinden wieder überläßt und welche er einbehält. Das dürfte neben anderen Schwierigkeiten zu umfangreichem Verwaltungsaufwand führen, zum Beispiel bei den Grundbuchämtern, die die mehrfachen Eigentumsübergänge einzutragen haben werden.
Die zuvor erwähnten 96 "weiteren Kirchen" werden nach Auffassung der Bistumleitung nicht mehr für die Seelsorge benötigt. Die Kirchengemeinden werden bis spätestens 2008 aufgelöst. Sie werden keinerlei Finanzmittel aus Kirchensteuern mehr erhalten - weder für Personal noch für Gebäude.
Bis zum Jahr 2010 soll zudem die Hälfte der kirchlichen Grundstücke und Gebäude verkauft werden. Ferner sollen die katholischen Kindergärten in einem bistumsweiten Zweckverband Kindergärten zusammengefasst und etwa 100 Kindergärten geschlossen werden.
Das Generalvikariat in Essen wird neu strukturiert und zukünftig nicht mehr neun, sondern vier Dezernate mit nur noch etwa der Hälfte der bisherigen Mitarbeiter haben. Zudem werden die Gemeindeverbände auf der mittleren Dekanatsebene aufgelöst, ebenso die katholischen Jugendämter.
Die Bildungsstätten im Bistum (Erwachsenenbildungswerke und Familienbildungsstätten) werden bis Ende 2006 in die 2005 gegründete Katholische Erwachsenen- und Familienbildung im Bistum Essen gGmbH überführt und bis Ende 2007 im Hinblick auf Standorte und Personal reduziert werden.
Dieses Sparpaket ist der Versuch, die Kirche trotz ständig sinkender Kirchensteuereinnahmen weiter lebendig zu halten. Allein in diesem Jahr klaffe im Haushalt ein Loch von 45 Millionen Euro.
Auch beim pastoralen Personal wird nun gespart. So werden aus dem Kreis der zur Zeit 30 Pastoralreferent/innen 8 Stellen in den Schulbereich verlagert. Es soll Religionsunterricht an staatlichen Gymnasien und Gesamtschulen erteilt werden. Diese Stellen werden -da der Religionsunterricht an Schulen ordentliches Lehrfach ist- vom Land refinanziert.
Es gibt keine verbindlichen Vorgaben darüber, was mit den "weiteren Kirchen" nach dem Ende ihrer sakralen Nutzung geschehen soll. Konsens ist allerdings, dass die Nachnutzung die Würde eines ehemaligen Gotteshauses nicht verletzen soll. Ein Umbau zu Wohnzwecken ist ebenso denkbar wie eine Nutzung durch andere (christliche) Glaubensgemeinschaften. Lässt sich keine solche Nutzung finden, liegt aber ein Abriss und anschließender (nicht zweckgebundener) Verkauf des Grundstücks nahe.
Siehe: Liste der betroffenen Kirchen der Strukturreform des Bistums Essen
Römisch-katholisches Bistum (Deutschland) | Körperschaft des öffentlichen Rechts (kirchenrechtlich) | Essen
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