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Mit dem Sakrament der Weihe wird in der römisch-katholischen, orthodoxen, alkatholischen und anglikanischen Kirche ein dreistufiges Sakrament (Weihestufe) bezeichnet.

Die lutherischen Kirchen kennen kein Weihesakrament im römisch-katholischen Sinne, sondern eine gottesdienstliche Ordnung, Segnung und Sendung zu Wortverkündigung und Sakramentsspendung (Ordination). Bei ihnen ist gemäß Luthers Wort vom "allgemeinen Priestertum aller Getauften" eine Unterscheidung in Laien und Kleriker unbekannt. Gleichwohl hat Luthers Wort vom Priestertum aller Getauften keinen Eingang in die lutherischen Bekenntnisschriften gefunden und gehört somit auch nicht zum offiziellen Lehrbestand der lutherischen Kirchen. Vielmehr sind auf Grund der Apologie der Confessio Augustana Artikel 13 lutherische Kirchen in der Lage von einem Weihesakrament zu sprechen, wenn darunter verstanden wird, Gottes Wort zu verkündigen und die Sakramente zu spenden. Ein Opferpriestertum, wie in der römischen Kirche wurde und wird abgelehnt, weil Christi Opfer am Kreuz nicht der Wiederholung bedürfe. "Wo man aber das Sakrament des Ordens wollt nennen ein Sakrament von dem Predigtamt und Evangelio, so hätte es keine Beschwerung, die Ordination ein Sakrament zu nennen. Denn das Predigtamt hat Gott eingesetzt und geboten, und hat herrliche Zusage Gottes. Wenn man das Sakrament des Ordens (Geistliche Amt) also verstehen wollt, so möcht man auch das Auflegen der Hände ein Sakrament nennen. Denn die Kirche hat Gottes Befehl, daß sie soll Predigter und Diakonos bestellen." (Zitat ApolCA 13, S. 293-294 BSLK) Folglich wird in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche auch weiterhin von Weihe zum Heiligen Amt der Kirche (siehe Ordination) gesprochen.

Das Weihesakrament in der Römisch-katholischen Kirche


Das eine Weihesakrament entfaltet sich in drei Stufen dieses Sakraments:

Bis zu den Reformen des II. Vatikanischen Konzils gab es zusätzlich noch die Niederen Weihen. Gemäß Can. 290 des Codex Iuris Canonici lässt selbst der Verlust des klerikalen Standes die Weihe unberührt: "Die einmal gültig empfangene heilige Weihe wird niemals ungültig".

Bischofsweihe

Die Bischofsweihe ist die in einen eucharistischen Gottesdienst eingebettete Weihe eines katholischen Priesters zum Bischof (Vorsteher einer Diözese). Die Bischofsweihe stellt nach katholischem Verständnis die Vollform des Weihesakramentes dar. Alle anderen Formen (Priester- und Diakonenweihe) sind von ihr abgeleitet. Der katholische Bischof steht in seinem Amt in der direkten, ungebrochenen Nachfolge der Apostel (Apostolische Sukzession).

Nach dem Wortgottesdienst kommt die eigentliche Weihe. Zentraler Akt ist hierbei die Handauflegung durch die anderen Bischöfe und das Weihegebet. Die Weihehandlung beginnt mit einer Bitte um den Heiligen Geist, damit der zu Weihende als Hirte „für die Kirche Gottes sorgt, die er sich durch das Blut seines eigenen Sohnes erworben hat“ (Apg. 20,28). Anschließend verspricht der Bischofskandidat, den Glauben treu zu bewahren und sein Amt recht zu verwalten.

Der Hauptkonsekrator, zumeist der Metropolit der Kirchenprovinz, kommt nun zur eigentlichen Weihe: Durch Handauflegung und Weihegebet soll die Gabe des Heiligen Geistes für das Bischofsamt übertragen werden. Zum Zeichen des Anteils in Fülle am Priestertum Christi wird das Haupt des neuen Bischofs mit dem heiligen Chrisam gesalbt. Die Überreichung des Evangeliars und der bischöflichen Insignien (Bischofsstab, Ring und Mitra) symbolisiert die beiden Hauptaufgaben des Bischofs: Die Verkündigung des Evangeliums und die Leitung seiner Ortskirche. Anschließend geht die Messfeier im üblichen Rahmen weiter und schließt mit dem bischöflichen Segen ab.

Priesterweihe

Die Priesterweihe wird durch einen Bischof im Rahmen einer feierlichen Heiligen Messe vollzogen.

Nach dem Evangelium werden die Kandidaten namentlich aufgerufen. Der Predigt des Bischofs folgen Gehorsamsversprechen und Gelöbnis der Ehelosigkeit und die Herabrufung des heiligen Geistes in der Allerheiligenlitanei. Zentrale Handlung der Weihe ist die Handauflegung durch den Bischof und das anschließende Weihegebet. Anschließend folgen die rituelle Salbung der Hände mit Chrisam, das Anlegen der Priestergewänder und die Überreichung von Kelch und Hostienschale.

Bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil gab es als Voraussetzung für die Priesterweihe noch die so genannten niederen Weihen. Auch heute noch ist die Diakonenweihe Voraussetzung zur Priesterweihe.

Die Priesterweihe kann in der römisch-katholischen Kirche nur Männern gespendet werden. Dies liegt am Verständnis des Sakramentes. Jedes Sakrament kommt nur durch das Zusammenspiel von äußeren Zeichen, Intention und dem Heiligen Geist zustande. So wie dies bei der Eucharistie die Wandlungsworte des Priesters und das Brot aus Weizen sind, so sind es in der Weihe das Gebet, die Handauflegung und der Mensch männlichen Geschlechtes. Ist eines nicht stimmig, so kommt kein Sakrament zustande. Wie sich also bei der Eucharistie kein Brot wandelt, wenn es nicht aus Weizen ist und wenn nicht ein geweihter Priester die Wandlungsworte spricht, so ordiniert sich in der Weihe auch kein Mensch, der nicht männlichen Geschlechtes ist.

Im Verständnis der römisch-katholischen Kirche spricht der Priester die Wandlungsworte in der Eucharistiefeier (und übrigens auch die Lossprechungsworte in der Beichte) "in persona Christi", also als die Verkörperung von Jesus Christus. Christus wird aber theologisch als der "Himmlische Bräutigam" seiner Braut, der Kirche, begriffen. Hieraus ist zu erklären, warum die römisch-katholische Kirche (und auch alle anderen Kirchen, in denen die Priesterweihe ein Sakrament darstellt) keine Frauenordination kennt und diese auch nicht zulassen kann, so sehr dies manche Teile auch möchten.

Diakonenweihe

Die Liturgie für die Diakonenweihe beginnt nach der Verkündigung des Evangeliums. Die Weihekandidaten erklären vor dem Bischof feierlich ihre Bereitschaft zur Weihe und versprechen ihm ihren Gehorsam. In dieser Erklärung enthalten ist die Verpflichtung, dem Wohl des Gottesvolkes zu dienen, Gottes Wort in Wort und Tat zu verkünden, in Ehelosigkeit zu leben, Bedürftigen zu helfen und nach dem Vorbild Christi zu leben.

Anschließend erfolgt die Handauflegung und das Weihegebet durch den Bischof. Dadurch wird den Weihekandidaten die Gabe des Heiligen Geistes für das Diakonenamt übertragen. Schließlich folgt die Ankleidung mit Stola und Dalmatik sowie die Übergabe des Evangeliars, dann wird der Gottesdienst mit der Eucharistiefeier fortgesetzt.

Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil sind bereits verheiratete Männer über 35 Jahren zum Diakonsamt zugelassen (Ständiger Diakon). Nicht zulässig ist weiterhin eine Eheschließung nach der Weihe.

Weiheversprechen

Als rechtsverbindlicher Akt wird das öffentliche und freiwillige Weiheversprechen der jeweiligen Weihekandidaten, das während des Weiheritus abgelegt wird, angesehen.
Es sind dies im Einzelnen:

Bei der Diakonenweihe
    • Bereitschaft, sich zum Dienst der Kirche weihen zu lassen
    • Den Dienst des Diakons in selbstloser Hingabe zur Unterstützung des Bischofs und der Priester und zum Wohl des christlichen Volkes auszuüben
    • Den Schatz des Glaubens zu hüten und ihn gemäß dem Evangelium und der Überlieferung der Kirche in Wort und Tat zu verkünden
    • (bei nicht verheirateten Kandidaten:) Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen, diesem Vorsatz treu zu bleiben und in dieser Lebensform Gott und den Menschen zu dienen
    • Bereitschaft, aus dem Geist der Innerlichkeit zu leben, ein Mann des Gebetes zu werden und das Stundengebet treu zu verrichten
    • Den Armen und Kranken, den Heimatlosen und Notleidenden zu helfen
    • Sein eigenes Leben nach dem Beispiel Christi zu gestalten
    • (bei verheirateten Kandidaten an die Ehefrau:) Unterstützung des Diakons in seinem Dienst
    • Ehrfurcht und Gehorsam gegenüber dem Bischof und seinen Nachfolgern
Bei der Priesterweihe
    • Bereitschaft, das Priesteramt als zuverlässiger Mitarbeiter des Bischofs auszuüben und so die Gemeinde umsichtig unter Führung des Heiligen Geistes zu leiten
    • Den Dienst am Wort Gottes (Verkündigung des Evangeliums und Darlegung des Katholischen Glaubens) treu und gewissenhaft zu erfüllen
    • Die Sakramente gemäß der Überlieferung der Kirche zu feiern
    • Zusammen mit dem Bischof im Gebet das Erbarmen Gottes für die Gemeinde zu erflehen
    • Den Armen und Kranken, den Heimatlosen und Notleidenden zu helfen
    • Sich mit Christus tagtäglich enger zu verbinden
    • Ehrfurcht und Gehorsam gegenüber dem Bischof und seinen Nachfolgern
Bei der Bischofsweihe
    • Bereitschaft, im Bischofsamt bis zum Tod zu dienen
    • Das Evangelium treu und unermüdlich zu verkünden
    • Das von den Aposteln überlieferte Glaubensgut der Kirche rein und unverkürzt weiterzugeben
    • Einheit mit dem Bischofskollegium und dem Papst
    • Gehorsam gegenüber dem Papst
    • Zusammen mit den Priestern und Diakonen für das Volk Gottes wie ein guter Vater zu sorgen
    • Den Armen, Heimatlosen und Notleidenden zu helfen
    • Den Verirrten als guter Hirte nachzugehen und sie zur Herde Christi zurückzuführen
    • Für das Heil des Volkes Gottes zu beten und das hohepriesterliche Amt auszuüben

Das Weihesakrament in der orthodoxen Kirche


Es gibt ebenfalls drei Stufen dieses Sakraments:

Daneben kennt die Orthodoxie, vor allem die Kirchen des byzantinischen Ritus, die niederen Weihen und die Mönchsweihe. Auch das Sakrament der Ehe wird als Weihesakrament bezeichnet.

Siehe auch: Ordination, 464zpihrgäiähriwerwhrgihjorfgoihrrpiijffrpiioii

Weblinks


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