Mit dem Sakrament der Weihe wird in der römisch-katholischen, orthodoxen, alkatholischen und anglikanischen Kirche ein dreistufiges Sakrament (Weihestufe) bezeichnet.
Die lutherischen Kirchen kennen kein Weihesakrament im römisch-katholischen Sinne, sondern eine gottesdienstliche Ordnung, Segnung und Sendung zu Wortverkündigung und Sakramentsspendung (Ordination). Bei ihnen ist gemäß Luthers Wort vom "allgemeinen Priestertum aller Getauften" eine Unterscheidung in Laien und Kleriker unbekannt. Gleichwohl hat Luthers Wort vom Priestertum aller Getauften keinen Eingang in die lutherischen Bekenntnisschriften gefunden und gehört somit auch nicht zum offiziellen Lehrbestand der lutherischen Kirchen. Vielmehr sind auf Grund der Apologie der Confessio Augustana Artikel 13 lutherische Kirchen in der Lage von einem Weihesakrament zu sprechen, wenn darunter verstanden wird, Gottes Wort zu verkündigen und die Sakramente zu spenden. Ein Opferpriestertum, wie in der römischen Kirche wurde und wird abgelehnt, weil Christi Opfer am Kreuz nicht der Wiederholung bedürfe. "Wo man aber das Sakrament des Ordens wollt nennen ein Sakrament von dem Predigtamt und Evangelio, so hätte es keine Beschwerung, die Ordination ein Sakrament zu nennen. Denn das Predigtamt hat Gott eingesetzt und geboten, und hat herrliche Zusage Gottes. Wenn man das Sakrament des Ordens (Geistliche Amt) also verstehen wollt, so möcht man auch das Auflegen der Hände ein Sakrament nennen. Denn die Kirche hat Gottes Befehl, daß sie soll Predigter und Diakonos bestellen." (Zitat ApolCA 13, S. 293-294 BSLK) Folglich wird in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche auch weiterhin von Weihe zum Heiligen Amt der Kirche (siehe Ordination) gesprochen.
Das eine Weihesakrament entfaltet sich in drei Stufen dieses Sakraments:
Bis zu den Reformen des II. Vatikanischen Konzils gab es zusätzlich noch die Niederen Weihen. Gemäß Can. 290 des Codex Iuris Canonici lässt selbst der Verlust des klerikalen Standes die Weihe unberührt: "Die einmal gültig empfangene heilige Weihe wird niemals ungültig".Nach dem Wortgottesdienst kommt die eigentliche Weihe. Zentraler Akt ist hierbei die Handauflegung durch die anderen Bischöfe und das Weihegebet. Die Weihehandlung beginnt mit einer Bitte um den Heiligen Geist, damit der zu Weihende als Hirte „für die Kirche Gottes sorgt, die er sich durch das Blut seines eigenen Sohnes erworben hat“ (Apg. 20,28). Anschließend verspricht der Bischofskandidat, den Glauben treu zu bewahren und sein Amt recht zu verwalten.
Der Hauptkonsekrator, zumeist der Metropolit der Kirchenprovinz, kommt nun zur eigentlichen Weihe: Durch Handauflegung und Weihegebet soll die Gabe des Heiligen Geistes für das Bischofsamt übertragen werden. Zum Zeichen des Anteils in Fülle am Priestertum Christi wird das Haupt des neuen Bischofs mit dem heiligen Chrisam gesalbt. Die Überreichung des Evangeliars und der bischöflichen Insignien (Bischofsstab, Ring und Mitra) symbolisiert die beiden Hauptaufgaben des Bischofs: Die Verkündigung des Evangeliums und die Leitung seiner Ortskirche. Anschließend geht die Messfeier im üblichen Rahmen weiter und schließt mit dem bischöflichen Segen ab.
Nach dem Evangelium werden die Kandidaten namentlich aufgerufen. Der Predigt des Bischofs folgen Gehorsamsversprechen und Gelöbnis der Ehelosigkeit und die Herabrufung des heiligen Geistes in der Allerheiligenlitanei. Zentrale Handlung der Weihe ist die Handauflegung durch den Bischof und das anschließende Weihegebet. Anschließend folgen die rituelle Salbung der Hände mit Chrisam, das Anlegen der Priestergewänder und die Überreichung von Kelch und Hostienschale.
Bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil gab es als Voraussetzung für die Priesterweihe noch die so genannten niederen Weihen. Auch heute noch ist die Diakonenweihe Voraussetzung zur Priesterweihe.
Die Priesterweihe kann in der römisch-katholischen Kirche nur Männern gespendet werden. Dies liegt am Verständnis des Sakramentes. Jedes Sakrament kommt nur durch das Zusammenspiel von äußeren Zeichen, Intention und dem Heiligen Geist zustande. So wie dies bei der Eucharistie die Wandlungsworte des Priesters und das Brot aus Weizen sind, so sind es in der Weihe das Gebet, die Handauflegung und der Mensch männlichen Geschlechtes. Ist eines nicht stimmig, so kommt kein Sakrament zustande. Wie sich also bei der Eucharistie kein Brot wandelt, wenn es nicht aus Weizen ist und wenn nicht ein geweihter Priester die Wandlungsworte spricht, so ordiniert sich in der Weihe auch kein Mensch, der nicht männlichen Geschlechtes ist.
Im Verständnis der römisch-katholischen Kirche spricht der Priester die Wandlungsworte in der Eucharistiefeier (und übrigens auch die Lossprechungsworte in der Beichte) "in persona Christi", also als die Verkörperung von Jesus Christus. Christus wird aber theologisch als der "Himmlische Bräutigam" seiner Braut, der Kirche, begriffen. Hieraus ist zu erklären, warum die römisch-katholische Kirche (und auch alle anderen Kirchen, in denen die Priesterweihe ein Sakrament darstellt) keine Frauenordination kennt und diese auch nicht zulassen kann, so sehr dies manche Teile auch möchten.
Anschließend erfolgt die Handauflegung und das Weihegebet durch den Bischof. Dadurch wird den Weihekandidaten die Gabe des Heiligen Geistes für das Diakonenamt übertragen. Schließlich folgt die Ankleidung mit Stola und Dalmatik sowie die Übergabe des Evangeliars, dann wird der Gottesdienst mit der Eucharistiefeier fortgesetzt.
Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil sind bereits verheiratete Männer über 35 Jahren zum Diakonsamt zugelassen (Ständiger Diakon). Nicht zulässig ist weiterhin eine Eheschließung nach der Weihe.
Es gibt ebenfalls drei Stufen dieses Sakraments:
Daneben kennt die Orthodoxie, vor allem die Kirchen des byzantinischen Ritus, die niederen Weihen und die Mönchsweihe. Auch das Sakrament der Ehe wird als Weihesakrament bezeichnet.
Siehe auch: Ordination, 464zpihrgäiähriwerwhrgihjorfgoihrrpiijffrpiioii Weblinks
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