Bischof-fuerst-cannstatt-2004.jpg (Rottenburg-Stuttgart) mit Krummstab]]
Der Krummstab (auch: Abtstab, Baculus pastoralis, Bischofsstab, Hirtenstab, Pastoralstab und Pedum oder Virga) gehört zu den Pontifikalien und besteht aus einem Schaft und der an seinem oberen Ende anschließenden Krümme. Die Krümme besteht aus vergoldetem Silber oder Kupfer und ist oft künstlerisch gestaltet; der etwa 1,5 Meter lange Schaft besteht meist aus Holz.
Herkunft und Geschichte
Ein ähnlicher Stab zählte bereits zu den
Insignien der
Pharaonen und römischen
Auguren, die u. a. das Geschick aus dem Vogelflug deuteten. Älteste Darstellungen zeigen den
ägyptischen Gott Osiris, der als Hirte der Seelenherden mit dem Hirtenstab abgebildet wurde.
Der Stab gilt als Zeichen der Autorität.
Seine Herkunft wird von dem italisch-etruskischen
Hirtenstab abgeleitet. Kaiser
Konstantin erteilte im
4. Jahrhundert den Bischöfen durch das
privilegium fori die Erlaubnis als Zeichen geistlicher und weltlicher Rechtsprechung einen dem
Augurenstab ähnlichen Stab zu tragen.
Zu den ersten Erwähnungen zählt der Hirtenstab, den der Erzbischof von Canterbury dem Abt Theodor von Canterbury verlieh. Erstmals bezeugt wurde der Amtsstab um das Jahr 600 bei der Weihe des Heiligen Kolumban. Der eigentliche Krummstab verbreitete sich in seinem Gebrauch vor allem bei kirchlichen Würdenträgern im 7. Jahrhundert in Spanien und Frankreich, außerhalb der Liturgie als Symbol der Gerichtsbarkeit.
Die Frage, wem das Recht zustand, Prälaten
Ring und Stab zu verleihen, prägte den
Investiturstreit. Im
Wormser Konkordat akzeptierte Kaiser
Heinrich V. den Anspruch des
Papstes auf das Recht der
Investitur und verzichtete auf die Investitur mit Ring und Stab. Im Gegenzug räumte Papst
Kalixt II. ein, dass die Wahl der deutschen
Bischöfe und
Äbte in Gegenwart kaiserlicher Abgeordneten verhandelt, der Gewählte aber mit den
Regalien, die mit seinem geistlichen Amt verbundenen waren, vom Kaiser durch das
Szepter belehnt werden solle. Kaiser
Lothar III. räumte zudem der Kirche das Recht ein, zuerst Ring und Stab zu verleihen, wodurch der Einfluss des Kaisers auf die Einsetzung von Bischöfen praktisch verloren ging.
Heutiger Gebrauch
Heute ist er in der
Katholischen Kirche Würdenträgern mit eigenem
Jurisdiktionsbereich vorbehalten. Dazu gehören insbesondere
Bischöfe und
Äbte, seltener auch andere
Prälaten. Der
Papst trägt keinen Krummstab, sondern einen Kreuzstab, die
Ferula.
Auch die Bischöfe der anglikanischen Kirche und einiger lutherischer Kirchen außerhalb Deutschlands gebrauchen einen Bischofsstab.
Heraldik
Wappen Landkreis Nordwestmecklenburg.png |
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In der
Heraldik findet der Krummstab in zweierlei Weise Verwendung:
- Der Stab kann auf dem Wappenschild selbst als Gemeine Figur verwendet werden; hier bezeichnet er dann oft den (ehemaligen) Herrschaftsbereich eines Bischofs oder Prälaten, z.B. ein Hochstift. Bekanntes Beispiel ist der Baselstab.
- Traditionell schmückten Mitra und Krummstab (bei Fürstbischöfen auch das Schwert) als Schildzier das Wappen von Bischöfen und Äbten. Diese Verwendung wurde 1969 von Papst Paul VI. abgeschaftt.
Unterm Krummstab ist gut leben
Das Sprichwort
Unterm Krummstab ist gut leben entstand, weil in den
geistlichen Territorien die bäuerlichen Untertanen in der Regel mehr Rechtssicherheit und bessere Lebensbedingungen hatten; so gab es hier keine Großgrundbesitzer und keine
Leibeigenschaft.
Siehe auch: Baselstab
Literatur
- F. FOCKE, Szepter und Krummstab, Festschrift für A. Fuchs, Paderborn 1950
- R. BAUERREIS, Abtstab u. Bischofsstab, in: Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens 68, 1957.
Weblinks
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