Ein Biotop (der oder das Biotop; von griech. bios = Leben + topos = Ort) ist eine räumlich abgrenzbare kleine Einheit eines Ökosystems, wobei maßgeblich deren abiotische Faktoren (nicht belebte Bestandteile) einen Lebensraum prägen. Die an einem Ort (Topos) vorkommende, durch abiotische Faktoren geprägte Biozönose (die Lebensgemeinschaft meist mehrerer Arten von Pflanzen und Tieren) ist das Kriterium der räumlichen Abgrenzung. Die Vegetation hat sich wegen ihrer deutlichen Charakterisierbarkeit als Unterscheidungsmerkmal von terrestrischen (Land-) Biotopen durchgesetzt.
Zu unterscheiden ist aber Habitat (=Lebensraum), dessen Kriterium zur räumlichen Abgrenzung die Ansprüche aus Sicht eines Individuums oder einer Population einer Art sind. Habitate und Biotope müssen nicht deckungsgleich sein. Ein Biotop kann mehrere unterschiedliche Habitate bereitstellen (ein Wald hat Strukturen wie Astlöcher, Kronen- und Krautschicht, Boden...), z.B. für Insekten, oder ein Habitat umfasst mehrere Biotope, z.B. komplementäre Habitate, wie bei Vögeln oder vielen Säugetieren, die Winter- und Sommerquartiere oder Biotope nur zur Nahrungssuche aufsuchen.
Durch die Ausprägung der Biozönose können abiotische und menschliche (hemeroben) Einflüsse eines Ortes erfasst werden. Dennoch sind auch (vermeintlich) unbelebte Orte, wie Wüsten oder nackte Felsen Biotope, die aber durch abiotische Merkmale abgegrenzt werden müssen. Diese Definition geht davon aus, dass jeder Ort der Erde besiedelbar ist. Unter welchen Umständen sich eine Biozönose etablieren kann, ist Gegenstand von Diskussionen in der Ökologie und im Naturschutz.
Der Begriff Biotop ist wertfrei. Als Biotope bezeichnet man sowohl natürlich entstandene Landschaftsbestandteile wie Bäche, ein Bergwald, Nadelwald, Mischwald etc., als auch – entgegen dem umgangssprachlichen Gebrauch – vom Menschen erschaffene Landschaftsbestandteile wie "Betonwüsten" (beispielsweise Autobahnen). Weitere gängige Beispiele von Biotopen sind etwa ein Bachlauf, ein Wald, ein Teich, ein Süßwasserwatt oder eine Streuobstwiese.
Ein Biotop kann sowohl Raum verschiedener Habitate (faunistische oder floristische „Wohnräume“) als auch selbst Bestandteil eines oder mehrerer Habitate sein. Es kann sowohl die vorhandene Biozönose (Lebensgemeinschaft) prägen als auch von ihr geprägt werden, weshalb man immer von einer Wechselwirkung zwischen Leben und Lebensraum ausgehen darf.
Habitate (Lebensräume) mobiler Tierarten setzen sich oft aus mehreren Biotopen zusammen. Dabei entstehen bei räumlicher Nachbarschaft von verschiedenen natürlichen Biotopen kleinerere Flächen artenreiche Ökosysteme. Solche mosaikartig zusammengesetzten Kulturlandschaften aus extensiven Wirtschaftsformen ersetzen teilweise Biotope, die sich ohne Beeinflussung des Menschen durch Naturgewalten im Verlauf der Sukzession (Ökosystementwicklung) von alleine entstehen könnten (Naturlandschaften) (siehe auch: Mosaik-Zyklus-Konzept, Megaherbivorentheorie). Kleinräumige und strukturreiche Landschaften dieser Art sind vor allem durch wirtschaftliche Interessen der Gesellschaft bedroht (Landnahme durch Verkehr, Siedlung, Rohstoffe, Intensivierung von Agrar und Forst). Einzelne Biotope oder Ökosysteme leiden zu dem unter den Eintrag von Schadstoffen aus der Luft oder durch direkte Einleitungen.
Im Gegensatz dazu haben manche mobile Tierarten einen Minimalbedarf an Flächengröße. Vor allem Tierarten, die sich am Boden fortbewegen oder sehr scheu sind, benötigen größere, zusammenhängende Ökosysteme bzw. Biotope. Verkehrstrassen, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Monokulturen und Siedlungen oder Einzelbauwerke (z. B. Wasserkraftwerke) stellen nicht nur einen Verlust von Biotopfläche dar, was zu einem Aussterben von relativ unempfindlichen Arten (die meisten massenhaft auftretenden Insekten, Spinnen, Kleinstlebewesen) in Teilräumen führen kann. Durch Zerschneidungen und negative Randzoneneinflüsse mindern sie die Qualität und Erreichbarkeit der verbleibenden Biotope (Isolation), so dass viele empfindliche und mobile Arten (beispielsweise Luchs, Wolf, Seeadler, viele Fischarten) ausgestorben oder gefährdet sind und trotz intensivster Bemühungen die Biotope nicht wieder besiedeln können. Dies wird als Unterschreitung der kritischen Verbunddistanz bezeichnet.
Das Naturschutzgesetz definiert besonders wertvolle Biotope, die ohne weitere Schutzgebietsausweisung geschützt sind. Das sind vor allem Biotope, die selten sind und eine sehr lange Regenerationszeit (Zeit zur Wiederentstehung) haben, wie z. B. Moore. Störungen und Zerstörungen sind generell verboten. Sofern „überwiegendes öffentliches Interesse“ besteht, müssen Beeinträchtigungen „gleichwertig“ ausgeglichen werden.
Der Erfolg anfänglicher Bemühungen des Biotopschutzes, der sich auf den Erhalt und die Wiederherstellung wertvoller Biotope beschränkte, war durch die Isolation der Biotope durch Verkehr und Siedlungen stark eingeschränkt. Wegen des zunehmenden Drucks wirtschaftlicher Landnutzungen lassen sich Minimalansprüche an Habitatsgrößen oder die kritische Verbunddistanzen mancher Arten nicht befriedigen. Die Tiere können ihre komplementären Habitate (z. B. Laichplätze) nicht mehr erreichen oder sind von anderen Populationen isoliert (genetische Verarmung). Daher ist der Biotopverbund seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2001 ein weiteres wesentliches Ziel des Naturschutzes geworden.
Der Biotopverbund soll die Barrieren für Tierarten abbauen und besteht aus sogenannten Trittsteinen (für mobile Arten, wie z. B. Vögel), aus linearen Elementen (z. B. Hecken, Flüsse, Bäche etc.), Verbundflächen (z. B. strukturreiche Gebiete für Wild), und aus den eigentlich zu schützenden Biotopen oder Kernflächen eines Naturschutzgebietes. Der Biotopverbund beansprucht dabei insbesondere Flächen innerhalb der Siedlungen oder an Verkehrsanlagen, um deren negative Barrierewirkung abzubauen. Einzelmaßnahmen sind z. B. Grünbrücken oder Krötentunnel, die Tiere in die Lage versetzen sollen, trotz der intensiven Landnutzung ihre Lebensraumansprüche ersatzweise zu erhalten.
Seit 1988 wird in Hessen das Biotop des Jahres ausgerufen, um die Öffentlichkeit auf gefährdete oder besonders wertvolle Biotope aufmerksam zu machen.
Dass diese externen Kosten nicht internalisiert (dem Verursacher (Verbraucher, Autofahrer) angelastet) werden, ist, nach dem Druck durch Landnahme, ein wesentlicher gesellschaftlicher Widerstand gegen den Biotopschutz. Diese aufwändige Pflege von Biotopen wäre in einem wesentlich geringerem Maße notwendig, wenn ihre Bewirtschaftung durch höhere Preise bezahlt (und gefördert) würde. Durch gesteigerte Effizienz, die mit einer Verschlechterung des Zustandes von Natur und Landschaft einherging, wurden Ressourcen freigestellt. Diese Ressourcen werden aber nicht im ausreichendem Maße zum Erhalt des Zustandes der Natur als Lebensgrundlage des Menschen genutzt.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Einrichtung von Großschutzgebieten, in denen sich solche Biotope von selbst einstellen könnten. Stattdessen nimmt der Bebauungs- und Siedlungsdruck zu. Die flächige Zersiedelung und der Erholungsbedarf der Bevölkerung machen wirksame Großschutzgebiete, in denen die Natur wirklich in letzter Konsequenz sich selbst überlassen bleiben könnte, scheinbar unmöglich.
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