Die Biometrie (auch Biometrik; gr. Bio = Leben und Metron = Maß) beschäftigt sich mit der Vermessung quantitativer Merkmale von Lebewesen. Hierzu werden statistische Verfahren angewendet. Oft sind zur Bearbeitung große Datenmengen erforderlich, die erst mit speziellen Techniken der Informationstechnologie beherrschbar werden.
Die "klassische Biometrie" beschäftigt sich mit der Anwendung statistischer Methoden in Human- und Veterinärmedizin, in Land- und Forstwirtschaft, in der Biologie, sowie in verwandten Wissenschaftsgebieten. Der Begriff Biometrie wird daher oft als Synonym für Biostatistik verwendet.
Die "neuere Biometrie" beschäftigt sich insbesondere mit Merkmalen von Menschen. Aus einzelnen oder einer Kombination von biometrischen Daten wird auf eine Person geschlossen. Diese kann sich authentifizieren (aus einem definierten Personenkreis), etwa gegenüber Zugangsbeschränkungen, oder sie wird identifiziert (aus einem undefinierten Personenkreis). In der Biometrie unterscheidet man üblicherweise nach diesen beiden Anwendungsfällen, also nach Verifikation (Authentifizierung) und Identifikation.
In der Einlernphase, dem User-Enrollment, werden die biometrischen Merkmale als Referenzmuster in digitaler Form verschlüsselt abgespeichert. Beim nächsten Kontakt mit dem biometrischen System wird ein aktuelles Probemuster aufgenommen und mit dem Referenzmuster verglichen. Das System entscheidet dann, ob die Ähnlichkeit der beiden Muster hinreichend hoch ist und damit beispielsweise ein Zutritt erfolgt oder nicht. Hierzu wird bei den biometrischen Verfahren die Sicherheit der Identifikation bzw. Verifikation hauptsächlich nach zwei Kriterien beurteilt: nach der Zulassungsrate Unberechtigter und nach der Abweisungsrate Berechtigter:
Bei biometrischen Systemen spielt aber auch die Erkennungszeit eine große Rolle. Neben der Sicherheit und Zuverlässigkeit sind die Benutzerakzeptanz und die Gebrauchstauglichkeit (usability) bei der Beurteilung eines biometrischen Systems entscheidende Kriterien.
Biometrische Methoden haben in den letzten Jahren einen enormen Aufschwung erlebt. Auf der einen Seite ist der technologische Fortschritt zu nennen, der rasche Messungen von biologischen Merkmalen und deren Auswertung mit vertretbarem Aufwand und hoher Qualität erlaubt. Auf der anderen Seite steht das ungelöste Problem aller Sicherheitskonzepte: Wie verbindet man Identitäten und die dazugehörigen Rechte mit den richtigen physischen Personen, die der Identität entsprechen? In der globalisierten Informationsgesellschaft ist die Lösung dieses Problems von zentraler Wichtigkeit. Der Einsatz von Biometrie ist dabei ein vielversprechender Ansatz.
Als biometrisches Daten werden u.a verwendet:
Die Unterschrift eines Menschen ist ein biometrisches Merkmal. Schriftsachverständige können damit einen Menschen identifizieren. Mit dem Unterschreiben mittels eines drucksensitiven Stiftes gibt man ein persönliches Geheimnis preis. Man könnte durch diese Daten eine Unterschrift herstellen, die dann von einem Sachverständigen nicht mehr von einer eigenhändigen unterscheidbar sind. Um diesem Problem zu begegnen wird die elektronische Unterschrift bei der Übernahme eines Paketes nur mittels einer mathematischen Einwegfunktion elektronisch gespeichert, mit der nicht die Unterschrift reproduziert werden kann.
Biometrische Systeme und Verfahren finden in mehreren Bereichen Anwendung, um die Identifikation von Personen zu erleichtern. Sie ermöglichen es jedoch auch, den Einzelnen heimlich zu überwachen. Seit 1. November 2005 werden in Deutschland nur noch Reisepässe mit einem zusätzlichen biometrischen Merkmal, einem digital gespeicherten Lichtbild, ausgegeben.
Die Biometrie hält aber nicht immer, was man sich von ihr verspricht. Wissenschaftliche Untersuchungen und Anwendungstests zeigen, dass sie sich für den Einsatz in einigen Szenarien aufgrund von Fehlerraten und/oder mangelnder Überwindungssicherheit nicht oder nur mit Einschränkungen eignet. Hingegen gehört der polizeilich-kriminalistische Einsatz von Fingerabdruck- und Gesichtserkennung zu den etablierten Verfahren mit Automatisierungsunterstützung durch Computer.
Die Konferenz der deutschen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat in einer Entschließung vom 1. Juni 2005 eine objektive Bewertung von biometrischen Verfahren gefordert. Sie trat dafür ein, die Ergebnisse entsprechender Untersuchungen und Pilotprojekte zu veröffentlichen und die Erkenntnisse mit der Wissenschaft und der breiten Öffentlichkeit zu diskutieren. Mit der Ausgabe von elektronisch lesbaren, biometrischen Ausweisdokumenten dürfe erst begonnen werden, wenn der Datenschutz durch rechtliche, organisatorische und technische Maßnahmen gewährleistet sei.
Für die Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässen hatte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar im Frühjahr 2005 ein Moratorium angeregt, da die entsprechenden Vorgaben der EU-Verordnung über die obligatorische Einführung der Gesichtsbiometrie in die EU-Pässe erst Mitte 2006 und nicht etwa 2005 umgesetzt hätte werden müssen.
Auch österreichische Parlamentarier stehen neuen biometrische Verfahren ohne Skepsis gegenüber. Das Parlament wurde mit einem Funknetz WLAN ausgestattet und die Abgeordneten bekamen Laptops mit einem Fingerabdruckscanner. An einem Seiteneingang wurde eine biometrische Gesichtserkennung installiert. Seit Januar 2005 wird der Zutritt zum Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten durch Venenerkennung kontrolliert. Zu den größten der Öffentlichkeit zugänglichen Anwendungen in Deutschland gehören das Gesichtserkennungssystem für Dauerkarteninhaber des Zoos Hannover und die Authentifizierung von Vielfliegern mittels Iriserkennung am Frankfurter Flughafen.
Die Erfassung von allgemeinen Körpermerkmalen hat Tradition (im Pass das Lichtbild, die Augenfarbe oder Körpergröße), aber ihre datenbankmäßige Erfassung bringt neue (datenschutzrechtliche) Probleme. Körpermerkmale werden heute vielfach präventiv erfasst und werden zum öffentlichen Gut.
Seit Oktober 2003 wird bei der Beantragung eines Visums ein Fingerabdruck verlangt, um in die USA als Ausländer einreisen zu dürfen. Ab 26. Oktober 2006 dürfen Personen aus allen Teilnehmerländern am visafreien Einreiseprogramm in die USA (visa-waiver) nur noch einreisen, wenn sie maschinenlesbare Ausweise vorweisen. Biometrische Daten (ein digitales Foto) werden hingegen nur verlangt, wenn der Pass ab besagtem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Bei Einreise in die USA werden seit 2004 im Rahmen des US-VISIT-Programms Fingerabdrücke sowie Lichtbild aller ausländischen Reisenden erfasst und in Datenbanken gespeichert.
Bei Smart Cards bleiben biometrische Daten in den Händen der Besitzer ohne zentrale Datenbank. Die zivile Luftfahrtorganisation ICAO hat konkrete Umsetzungsmöglichkeiten zur Einbringung biometrischer Merkmale in RFID-Chips in Reisedokumente erarbeitet. Das Gesicht ist dabei Mindeststandard, weitere Merkmale wie Finger oder Iris sind optional. Die Interoperabilität biometrischer Daten gewährleistet der internationale Standard ISO/IEC19794.
So arbeiten biometrische Verfahren nicht deterministisch, sondern basieren auf Algorithmen, die Wahrscheinlichkeitsaussagen treffen. Die mit dieser Technologie zusammenhängenden Fehlerraten können nicht wie in deterministischen Verfahren theoretisch berechnet werden, sondern sind in statistischen Untersuchungen zu ermitteln.
Siehe auch: Anthropometrie, Daktyloskopie, Daten des menschlichen Körpers, Gesichtserkennung, Iris-Erkennung, Lifescan, Reisepass
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