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Das staatliche Bio-Siegel ist ein sechseckiges, grün-schwarz-weißes Symbol, mit dem in Deutschland seit September 2001 Lebensmittel und andere Produkte gekennzeichnet werden können, die den Kriterien der EG-Öko-Verordnung genügen. Das Siegel soll eine Orientierungshilfe für den Verbraucher bieten.

Demnach dürfen mit dem Siegel gekennzeichnete Lebensmittel nicht radioaktiv bestrahlt werden, nicht durch gentechnisch veränderte Organismen erzeugt werden, nicht mit Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und nicht mit Hilfe von leicht löslichen mineralischen Düngern erzeugt werden. Es wird gefordert, Fruchtfolgen abwechslungsreich zu gestalten, Tiere artgerecht zu halten und mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern zu füttern.

Im Jahr 2004 wurde das 20.000. Produkt mit dem Bio-Siegel ausgezeichnet. Im Dezember 2005 nutzten 1.489 Unternehmen das Siegel für 30.701 Produkte.

Kontrolle


Alle Erzeugungs- und Verarbeitungsstufen sollen der Kontrolle unterliegen. Kontrollstellen sollen dabei den gesamten Produktionsprozess der Bio-Betriebe überprüfen können. Über eine Kontrollnummer auf den Bio-Lebensmitteln soll die zuständige Kontrollstelle ermittelt werden und zurück verfolgt werden können, woher die Zutaten stammen.

Siehe auch


Ökologische Landwirtschaft, Bioland, Biodyn, Demeter, BIOPARK, Naturland, Gäa, ECOVIN, Bio Austria, BIO SUISSE, Agriculture Biologique

Weblinks


Umweltschutz | Ökologische Landwirtschaft | Gütesiegel

 

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