Binnen-i-radfahrerinnen.jpger Verkehrszeichen]] Ein Binnen-I (auch Majuskel-I) ist ein groß geschriebenes i im Inneren eines Wortes (Binnenmajuskel). Es dient dazu, bei Bezeichnungen von Personengruppen explizit sowohl weibliche wie männliche Gruppenangehörige einzubeziehen (Splitting), ohne beide Genera ausschreiben oder das generische Maskulinum verwenden zu müssen; beispielsweise in der Form: LehrerInnen statt Lehrerinnen und Lehrer.
Nach traditioneller Sprachauffassung ist der Satz „Mädchen sind die besseren Schüler“ sinnvoll, da Schüler sowohl Mädchen als auch Jungen sind (Genus ist nicht gleich Sexus). Nach Auffassung der feministischen Linguistik ist der Satz aber irreführend, da Mädchen keine Schüler sind, sondern Schülerinnen. Die Formulierung „Mädchen sind die besseren Schülerinnen“ ist ebenso falsch, da er die Jungen ausschließt.
Ohne Unterscheidung von Genus und Sexus lautet der Satz: „Mädchen sind bessere Schülerinnen, als Jungen Schüler sind“; in der Schreibweise mit Binnen-I: „Mädchen sind die besseren SchülerInnen.“
Der feministischen Linguistik gemäß ist die Benutzung einer Bezeichnung wie „die Busfahrer“ an sich sexistisch, weil damit ausschließlich Männer assoziiert werden könnten.
Seltener als die Schreibung des Binnen-I, ist seine Nicht-Auflösung in gesprochener Sprache. Statt LehrerInnen beim Vorlesen in Lehrerinnen und Lehrer aufzulösen, kann auch die Liste der IPA-Zeichen verwendet werden: das Binnen-I wird durch einen Glottisschlag vor dem I ausgedrückt.
Das Binnen-I entspricht nicht den amtlichen deutschen Rechtschreibregeln. In Baden-Württemberg darf an Schulen und in der Schulverwaltung das Binnen-I aufgrund einer Vorschrift des Kultusministeriums nicht verwendet werden; in Prüfungen ist seine Verwendung als Fehler zu werten. Jedoch kann beobachtet werden, dass häufig gegen diese Vorschrift verstoßen wird.
So legte etwa ein Merkblatt („Hinweise zur Manuskriptgestaltung und Zitierrichtlinien“) des Instituts für Germanistik der Universität Wien fest, „die grammatikalisch weibliche und männliche Form (z.B. Autor und Autorin) oder das große Binnen-I (z.B. AutorInnen) zu verwenden.“ Hinweise zur Manuskiptgestaltung und Zitierrichtlinien (PDF), Universität Wien, 2002 Ab Juli 2004 wurden in Linz Zusatztafeln zu Verkehrsschildern mit dem Wortlaut „RadfahrerInnen“ angebracht 100 neue „weibliche“ Zusatztafeln, orf.at, 20. Juli 2005. In Wien wurde auf eine solche Beschilderung mit dem Hinweis auf die Verwendung von ohnehin geschlechtsneutralen Piktogrammen, die Fahrräder zeigen, verzichtet. Der „Leitfaden geschlechtergerechtes Fomulieren“ des Arbeitskreises Gender Mainstreaming der Landesverwaltung von Niederösterreich vom Febraur 2006 empfiehlt das Binnen-I für „Textarten, die durch begrenzte Länge gekennzeichnet sind“; so schreibt etwa die Kanzleiordnung für die niederösterreichischen Landesdienststellen in der Dienstanweisung 01-01/00-0150 vom 06. Juni 2005 vor, dass in Briefvordrucken die Form BearbeiterIn zu verwenden ist Leitfaden geschlechtergerechtes Fomulieren (PDF), Arbeitskreis Gender Mainstreaming, Landesverwaltung von Niederösterreich, Feb. 2006, ISBN 3850061663 - Nr.166.
Weder alte noch neue deutsche Rechtschreibung lassen das Binnen-I als korrekt gelten. Stattdessen wird beispielsweise die Schreibung Lehrer(innen) empfohlen. Auch die Schreibung Lehrer/-innen ist gebräuchlich. Wo möglich, wird ein von vorneherein geschlechtsneutrales Wort wie Lehrkräfte verwendet. Dabei kann es aber zu inhaltlichen Verschiebungen kommen. So sind die oft zitierten Studierenden nicht gleichbedeutend mit der Gesamtheit von Studenten und Studentinnen, oder Singende nicht Sänger im eigentlichen Sinn.
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist es üblich, in der Anrede die grammatisch weibliche Variante explizit auszuformulieren und im sonstigen Sprachgebrauch sich darauf zu verlassen, dass das generische Maskulinum im jeweiligen Kontext richtig verstanden wird. Beispiele:
Gegner des Binnen-I bringen unter anderem folgende Argumente ins Treffen:
Die Duden-Redaktion (siehe Weblinks: Gleichstellung von Frauen und Männern in der Sprache) stellt fest, dass „die Verwendung des großen I (auch Binnen-I) im Wortinnern weder den alten noch den neuen Rechtschreibregeln“ entspricht und rät von dessen Verwendung ab. Befürworter des Binnen-I würden demnach die Rechtschreibregeln bezüglich Genus und Sexus bewusst ignorieren, wobei grammatikalisch kein zwingender Zusammenhang zwischen Genus und Sexus bestehe; dieser rein psychologisch bedingt sei.
In Deutschland entspricht das Binnen-I nicht den amtlichen Rechtschreibregeln. Es sei Kindern auch nicht zu vermitteln, wenn Lehrer das Binnen-I etwa in Schriftstücken verwenden, es aber in den Arbeiten der Kinder als Fehler werten.
Das Binnen-I ist nach Ansicht mancher Kritiker auf mehrere Weisen geschlechterdiskriminierend. Zum einen würden Männer diskriminiert, weil beim Lesen eines Textes das Binnen-I erst wieder nach Geschlechtern aufgelöst werden muss, was aber, insbesondere bei längeren Texten, nicht geschehe. Der gelesene Text scheint dann nur noch die weiblichen Formen zu enthalten. Wenn Wörter nur in Großbuchstaben geschrieben werden, ist das Binnen-I unter den anderen Buchstaben nicht mehr zu erkennen. So werden zum Beispiel aus ArtistInnen: ARTISTINNEN. Die männlichen Artisten sind nun nicht mehr wahrnehmbar.
Dort, wo das Binnen-I beim Vorlesen durch einen Glottisschlag kenntlich gemacht werden soll, müssen Zuhörer sich darauf konzentrieren, ob in einem Wort dieser Laut vorkommt, um differenzieren zu können, ob nur Frauen oder aber Frauen und Männer gemeint sein könnten. Zudem wird besonders bei längeren Texten dieser Laut häufig übergangen oder überhört. Auch hier werden dann nur noch die weiblichen Formen ausgesprochen bzw. wahrgenommen.
Weiter sei das Binnen-I geschlechterdiskriminierend, da es unterschwellig die Assoziationen von Frau = gut und Mann = böse wecke. Während bei LehrerInnen, SchülerInnen, KünstlerInnen, MigrantInnen etc. das Binnen-I angewandt wird, würde es bei negativ besetzten Wörter wie Mörder, Vergewaltiger oder Terrorist kaum jemals verwendet.
Ein anderer Kritikpunkt lautet, das Binnen-I erfinde in unzulässiger Weise eigene unterschiedliche Regeln für Menschen und Nicht-Menschen. So würde es zwar für MieterInnen oder PolizistInnen angewandt, aber nicht zum Beispiel für WölfInnen.
Behauptet wird auch, das Binnen-I würde nur von Menschen bestimmter politischer Gruppen angewandt, etwa Grünen, Gewerkschaftern und Sozialdemokraten. Das Binnen-I führe damit zu einer unzulässigen Spaltung der Sprache nach politischer Überzeugung.
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