Bildungsurlaub in eine besondere Form des Urlaubs, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient. Er wird oft auch Bildungsfreistellung genannt, um den Eindruck eines Erholungsurlaubs zu vermeiden.
Bildungsurlaub in der Bundesrepublik Deutschland
Der Bildungsurlaub wurde in der Bundesrepublik Deutschland in den 70er Jahren eingeführt. Gesetzliche Regelungen gibt es für
Betriebsratmitglieder nach dem
Betriebsverfassungsgesetz von
1972 und für Beschäftigte des
Öffentlichen Dienstes (Bund) aufgrund einer Verordnung über Sonderurlaub aus dem Jahr
1963. Anders als andere Urlaubsformen ist der Bildungsurlaub auch bei
Arbeitnehmern nicht
bundesgesetzlich geregelt. Stattdessen gibt es in vielen
Bundesländern Landesgesetze, die dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Gewährung von Bildungsurlaub einräumen. In der Regel gehen diese Landesgesetze von einer bezahlten Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr aus. Derzeit nehmen nur etwa 1,5 bis 2 Prozent aller Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Bildungsurlaub auch wahr.
Folgende Bildungsurlaubsgesetze gelten derzeit:
- Berlin: Berliner Bildungsurlaubsgesetz;
- Brandenburg: Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz;
- Bremen: Bremisches Bildungsurlaubsgesetz;
- Hamburg: Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz
- Hessen: Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub;
- Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;
- Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern;
- Nordrhein-Westfalen: Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen;
- Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung;
- Saarland: Saarländisches Weiterbildungs- und Bildungsurlaubsgesetz;
- Sachsen-Anhalt: Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung;
- Schleswig-Holstein: Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz
In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze.
Für Beamte ist die Thematik des Bildungsurlaubs in den Regelungen über den Sonderurlaub mitenthalten, etwa in § 7 der SonderurlaubsVO des Bundes bzw. den Parallelvorschriften der Länder.
Während in den 80er Bildungsurlaube noch überwiegend durch die Teilnahme von Arbeitern geprägt wurde, sind die Bildungsurlaube heute sehr heterogen mit Arbeitern und Angestellten besetzt. Der Anteil von Frauen ist noch immer gering, hat sich aber gesteigert.
Bildungsurlaub in Italien
In
Italien existierte in den
70er Jahren ein Bildungsurlaub-Modell, welches weitgehender als das deutsche Modell war. Es wurde bekannt unter dem Namen
150 Stunden. Hierunter war zu verstehen, dass innerhalb von drei Jahren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine bezahlte berufliche Freistellung von 150 Stunden zustanden. Der Bildungsurlaub konnte auch von Arbeitern und Arbeiterinnen genutzt werden, um Pflichtschulabschlüsse in
Schulen nachzuholen.
Literatur
- Edgar Weick (Hrsg.):Arbeit und Lernen. Beiträge zum italienischen Modell des Bildungsurlaubs, Berlin 1976 ISBN 3-920986-73-3
Weblinks
Arbeitsrecht, Erwachsenenbildung