Der Bildungsgutschein ist ein Konzept zur staatlichen Kostenübernahme für Ausbildung und Weiterbildung. Studienkonten sind eine besondere Form von Bildungsgutscheinen. Er ist seit 2003 Bestandteil des deutschen Bildungssystems. Der Bildungsgutschein ist dabei die schriftliche Zusage der Bundesagentur für Arbeit für die Kostenübernahme einer Teilnahme an einer Weiterbildung.
Statt wie bisher kommt das Steuergeld nicht den Bildungsträgern zugute, sondern wird direkt den Auszubildenden in Form von Gutscheinen ausgehändigt, die sich damit direkt bei einem Bildungsträger bewerben können. Der Bildungsgutschein ist auf den Namen des Auszubildenen ausgestellt und nicht übertragbar. Der Auszubildende reicht den Bildungsgutschein an einer frei wählbaren und staatlich anerkannten Bildungseinrichtung ein. Alle Auszubildenden erhalten einen staatlich festgelegten Grundwert, der unabhängig vom elterlichen Einkommen ist.
Die rationale Entscheidungsfähigkeit der Nachfrager ist mangels Markttransparenz und sozialschichtabhängiger Informationsdefizite faktisch nicht gegeben. Eltern mit eigenem höherem Bildungsabschluss besitzen besseres Vermögen bei der Schulwahl ihrer Kinder. Die Erfahrung zeigt, dass Eltern die Schule nicht nach dem pädagogischen Programm und der Leistung auswählen, sondern nach anderen Gesichtspunkten, z.B. nach Wohnort oder dem dort vorzufindenden sozialem Milieu. Auch die Lehrer stehen nun unter Zugzwang: ihnen kann gekündigt werden; der Unterricht orientiert sich an den besten Schülern, zudem werden prüfungsorientierte Lernmethoden eingeführt; schwächere Schüler werden noch weniger gefördert.
Schulen als gewinnorientierte Unternehmen birgen ebenfalls Gefahrenpotenziale: Schulen suchen sich Sponsoren, die Lehrmittel, Gebäude, Lehrer usw. bezahlen (z.B. USA Edison Projekt; Channel One strahlt täglich an ausgewählten Schulen Werbespots aus). Die Problematik der Finanzierbarkeit ist ungeklärt, denn eine flächendeckende Einführung von Bildungsgutscheinen ist nicht bezahlbar. Es entstehen Mehrkosten durch den Transport der Schüler, die Finanzierung der jetzigen Privatschüler und durch den Aufbau eines Informationssystems, sowie der Administration und Evaluation des Gutscheinsystems
Ab Ausstellungsdatum des Bildungsgutscheins hat dieser eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten bis zum Beginn der Weiterbildung. Er kann entweder sehr frei formuliert sein, sodass der Adressat des Bildungsgutscheins selbst eine geeignete Bildungsmaßnahme suchen kann, oder aber die Maßnahmeträger werden vom Arbeitsvermittler vorgegeben.
Beim Bildungsgutschein handelt es sich um eine so genannte Kann-Leistung, d.h. der Arbeitsvermittler kann den Bildungsgutschein bei Notwendigkeit einer Weiterbildung zur nachhaltigen Eingliederung des Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt vergeben, muss dies aber nicht. Grundsätzlich wird die Ausgabe eines BGS aufgrund massiver Kosteneinsparungen durch die BA zunehmend restriktiv gehandhabt, so dass die wenigsten Arbeitslosen einen BGS erhalten. Alternativ können kürzere Bildungsmaßnahmen bis zu 12 Wochen Dauer als Trainingsmaßnahmen gefördert werden.
Wer an einer Bildungsmaßnahme mittels BGS teilnimmt, behält seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Während der Weiterbildungsmaßnahme kann ein Empfänger von Arbeitslosengeld I nicht auf Arbeitslosengeld II gestuft werden, sondern das Arbeitslosengeld I wird bis 30 Tage nach Kursende weiter ausgezahlt. Wer einen Bildungsgutschein hat, bei dem werden die Kosten für den Lehrgang, für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsstücke und für gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschlussprüfungen, sowie Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung, übernommen. Falls der Teilnehmer außerhalb seines Wohnortes übernachten muss, können die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte erstattet werden. Muss der Teilnehmer auswärts übernachten, bekommt er die Kosten für die An- und Abreise sowie die Kosten für eine Fahrt zur Familie oder für den Besuch des Partners oder Kindes einmal pro Monat erstattet. Hierbei handelt es sich um eine Entfernungspauschale die 0,36 € für die ersten 10 Km und für jeden weiteren Kilometer von 0,40 € beträgt.
Zur Kritik an Bildungsgutscheinen: Broschüre des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren.
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