Das Bilderverbot oder Abbildungsverbot ist ein Verbieten bildlicher Darstellungen, sei es zwei- oder dreidimensionaler, statischer oder dynamischer Art (Bilder und Statuen, Filme und Roboter). Das Verbot kann religiös motiviert sein, es gibt aber auch nicht religiöse Abbildungsverbote (Entfernen der Bilder und Symbole politischer Gegner, Verbot sittenwidriger Abbildungen, etc.). In den letztgenannten Fällen spricht man von Zensur.
Unterschiedliche Auslegungen von Abbildungsverboten innerhalb einer Kultur können sich aus historischen Gründen, verschiedenen Interpretationsschulen oder auch aus einer Diskrepanz zwischen Gesetz und Praxis entwickeln. Das Ausmaß des Verbotes kann die Abbildung von Göttern und "Götzen", spezifischen Individuen (Propheten, Persönlichkeiten), Lebewesen aller Art (eine Art Bildervegetarismus), oder sogar alle Geschöpfe betreffen. Die bekanntesten Vorschriften entspringen monotheistischen Religionen, wo die Abbildungsverbote der Bilderverehrung entgegenwirken sollen und Gott als einziger Schöpfer respektiert werden soll.
In Judentum, Islam, großen Teilen der protestantischen Kirchen, der Assyrischen Kirche und in früheren Zeiten auch in der orthodoxen Kirche wurde das Bilderverbot eng ausgelegt. Der Zoroastrismus und der Islam lehnen die Bilderverehrung aus den selben Motiven wie das mosaische Judentum ab. Im Islam sind kalligraphische Schriftzüge und geometrische Muster und Pflanzenornamentik verbreitet. Bis auf sehr wenige Ausnahmen finden sich in Synagogen und Moscheen weder Darstellungen Gottes, noch von Religionsstiftern, Menschen oder Tieren.
Am Anfang der Zehn Gebote der Bibel heißt es: "Ich bin der Herr, dein Gott (...). Du sollst Dir kein Götterbild machen, auch keinerlei Abbild dessen, was oben im Himmel oder was unten auf der Erde oder was in den Wassern unter der Erde ist. Du sollst dich vor ihnen nicht niederwerfen und ihnen nicht dienen." (Elberfelder Bibel, 1995).
Das mosaische Gebot ist:
Der älteste monotheistische Versuch des Pharao Echnaton setzte die vorherigen bildlichen Darstellungsformen mit Stiländerungen fort und bildet ein Beispiel einer monotheistisch konzipierten Religion ohne Abbildungsverbot.
Bei Tacitus heißt es zwar von den 'Germanen', die wie die Römer und Griechen im Altertum eine politheistische Religion hatten:
„Übrigens finden sie es der Größe der Himmlischen nicht angemessen, die Götter in Tempelwände zu bannen oder sie irgendwie menschlichen Zügen ähnlich darzustellen.“ Publius Cornelius Tacitus, "9. Götterverehrung", Germania (De origine et situ Germanorum liber), Reclam, Stuttgart, 2000. Lateinisch/Deutsch. ISBN 3-15-009391-0 (online-Version einer anderen Übersetzung)
Tatsächlich findet man aber bei den Stämmen und Völkern im Norden (bevor sich das Christentum durchsetzte) über die Jahrhunderte Bildnisse und Skulpturen ihrer Götter.
Über die Einstellung der frühen Christen gegenüber Bildern im religiösen Brauch gibt es wenig Nachrichten, von den frühen Kirchenvätern existieren kaum Stellungnahmen für oder gegen Bilder. Nach Ausgrabungen zu schließen, hatten die damaligen Kirchen weder den reichen Statuen- oder Ikoneenschmuck der späteren Katholiken und Orthodoxen, noch die schmucklose Kahlheit der reformierten Protestanten. Vielmehr findet sich eine reichhaltige Ornamentik mit Tier- und Pflanzendarstellungen sowie verschiedenen symbolhaften Bildern (Pfau, Taube, Fisch, Anker, Kreuz, Hirte, etc.)
Die erste große Auseinandersetzung des Christentums über ein Abbildungsverbots fand im byzantinischen Bilderstreit des 8./9. Jahrhunderts statt, der nach umfangreichen Zerstörungen schließlich zugunsten der Bilder beendet wurde.
Der Umgang mit Bildern war in der Reformation heftig umstritten. Zunächst stellte sich bei der Aneignung altgläubiger Gotteshäuser durch die Protestanten die Frage, ob man nur "ärgerliche" Bilder wie Heiligenfiguren und -darstellungen entfernen oder die Kirchen völlig ausräumen solle. Während Martin Luther und seine Anhänger besonders nach ihrer Erfahrung mit den Verheerungen und Exzessen des Bildersturms solche Bilder, die mit den reformatorischen Glaubensinhalten konform gingen, religiös legitimierten, verwarfen Zwingli und Calvin sämtliche bildlichen Darstellungen. Die reformierte Kirche verzichtet auf jegliche religiöse Darstellung (Schmuck und Bilder), weil sie das 2. Gebot (2. Moses 20,4) in einem erweiterten Sinn auslegten. In einem reformierten Gottesdienst steht allein das Wort Gottes in Form der Predigt im Vordergrund.
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