Die Bilateralen Verträge begründen die rechtliche Annäherung zwischen den Mitgliedern der Europäischen Union und der Schweiz. Außerhalb der Schweiz ist die Bezeichnung Abkommen EG/Schweiz üblich und die Eidgenössische Verwaltung bezeichnet die einzelnen Bestandteile als "sektorielle Abkommen" Schweiz-EG.
Nachdem sich die Schweizer 1992 gegen den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) entschieden hatten, obwohl die Eidgenossenschaft Mitglied der EFTA ist, begannen Ende 1994 die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über besondere Beziehungen. Die Schweiz verfolgte dabei das Ziel, die negativen wirtschaftlichen Folgen, die ihr aus dem Nichtbeitritt zum EWR erwuchsen, zu umgehen, andererseits aber die strittigen Punkte, die zur Ablehnung des Vertrages durch das Volk geführt hatten, auszuklammern. Die Schweiz betonte dabei das Prinzip der Bilateralität, wo zwei gleichberechtigte Verhandlungspartner am Tisch sitzen und nicht 16 oder 26, wie es bei Verhandlungen unter EU-Mitgliedern der Fall ist.
Die Bilateralen Verträge I enthalten Regelungen zu folgenden Bereichen:
Teils liegen die Vorteile eher bei der Schweiz, teils eher bei der EU. Um ein allfälliges „Rosinenpicken“ zu vermeiden, wurden die sieben Verträge durch eine sogenannte „Guillotine-Klausel“ miteinander verbunden, durch die beim Scheitern eines Abkommens auch die anderen gekündigt werden dürften.
In den Abkommen wurde geregelt, welche Teile des EU-Gemeinschaftsrechts auch für die Schweiz angewendet werden. Eine automatische Übernahme von Änderungen, welche die EU an ihren Erlassen vernimmt, wurde ausgeschlossen. Stattdessen wird für jedes der sektoriellen Abkommen ein „Gemeinsamer Ausschuss“ eingerichtet, welcher darüber befindet, ob und wann Änderungen auch für die Schweiz gültig werden sollen. Dabei müssen Beschlüsse im gegenseitigen Einvernehmen, d.h. einstimmig gefällt werden, wobei sowohl die Schweiz als auch die Gemeinschaft über je eine Stimme verfügen. Somit kann ohne Zustimmung der Schweiz kein Beschluss verabschiedet werden.
Ende 1998 wurden die Verhandlungen abgeschlossen, im Juni 1999 die Verträge selbst unterzeichnet. Im Sommer desselben Jahres wurden die Verträge mit klarer Mehrheit vom Schweizer Parlament (Nationalrat: 183 zu 11 Stimmen, Ständerat: 45 zu 0 Stimmen) gebilligt. Jedoch fand auf Grund der Einsprüche mehrerer politischen Gruppen, am 21. Mai 2000 ein Referendum statt.
Dabei stimmten bei einer Stimmbeteiligung von 48 %, 67,2 % der Abstimmenden den Verträgen zu; nur in den Kantonen Tessin (43,0 % Ja) und Schwyz (49,8 % Ja) lehnte eine Mehrheit die Verträge ab.
Am 16. Oktober 2000 hinterlegte die Schweiz die Ratifikationsurkunde bei der EU. Die EU-Staaten hinterlegten ihre Ratifikationsurkunden zwischen dem 11. Juli 2000 und dem 13. Februar 2002, sodass die bilateralen Verträge am 1. Juni 2002 in Kraft traten. Auch das Europäische Parlament hatte am 4. Mai 2000 zugestimmt.
Am 25. Juni 2004 wurden die Abkommen paraphiert und anschliessend ins Vernehmlassungsverfahren gegeben. Die Ergebnisse der Vernehmlassung zeigten ein klares Bild: Die Bilateralen II wurden von Wirtschaftskreisen ebenso einhellig unterstützt wie von der Mehrzahl der Parteien, Organisationen und Verbände. Die Kantone stellten sich einstimmig hinter die Bilateralen II. Klar abgelehnt wurden die Abkommen jedoch von der SVP. Die Eidgenössische Demokratische Union (EDU) und die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) sprachen sich gegen Schengen/Dublin aus. Zahlreiche Schützenverbände haben kritisch zur vorgesehenen Waffengesetzrevision im Rahmen von Schengen Stellung genommen.
Der Bundesrat ist auf die Hauptanliegen eingegangen, passte seine Vorschläge zur Waffengesetzrevision entsprechend an und verabschiedete am 1. Oktober 2004 die Botschaft zu den Bilateralen II. Am 26. Oktober 2004 wurden die Abkommen in Luxemburg unterzeichnet. Es folgte die Behandlung von Botschaft und Abkommen durch das Parlament in der Wintersession: Alle Abkommen wurden im Nationalrat mit deutlicher Mehrheit, im Ständerat mit Ausnahme von Schengen/Dublin sogar mit Einstimmigkeit angenommen. Auf etwas grösseren Widerstand stiess das Assoziationsabkommen von Schengen/Dublin. Im Nationalrat wurde dieses mit 129 Ja- gegen 60 Nein-Stimmen, im Ständerat mit 36 Ja- gegen 3 Nein-Stimmen angenommen.
Entsprechend dem Antrag des Bundesrats unterstellte die Bundesversammlung sieben Abkommen (Statistik, Ruhegehälter, Umwelt, Medien, Schengen/Dublin, Betrugsbekämpfung, Zinsbesteuerung) dem fakultativen Staatsvertragsreferendum. Dem obligatorischen Referendum wurde keines der Abkommen unterstellt. Mit der Publikation der Bundesbeschlüsse am 21. Dezember 2004 im Bundesblatt begann die Referendumsfrist zu laufen. Am 31. März 2005, mit Ablauf der Referendumsfrist, stand fest, dass einzig das Referendum gegen das Assoziationsabkommen der Schweiz an Schengen/Dublin zustande gekommen war. Die Bundeskanzlei bestätigte insgesamt 86'732 gültige Unterschriften.
In der Volksabstimmung am 5. Juni 2005 bestätigte das Schweizer Volk die Vorlage dann aber jedoch nur knapp, mit 54,6% Ja-Stimmen (bei einer Stimmbeteiligung von 56%).
Am 25. September 2005 wurde anlässlich eines Referendums die Ausdehnung des bilateralen Abkommens über die Personenfreizügigkeit auf die 10 Staaten, die zum 1. Mai 2004 der EU beigetreten sind (Erweiterte Personenfreizügigkeit) mit 55.95% angenommen, der tiefste Ja-Stimmen-Anteil entfiel dabei auf den Kanton Tessin mit 36.09%, der höchste auf den Kanton Waadt mit 65.26%. Bei einem Erfolg des Referendums wären wegen der „Guillotine-Klausel“ auch die übrigen sechs bilateralen Abkommen gefährdet gewesen. Neben dem Tessin lehnten nur die drei Urkantone, sowie Glarus und der Halbkanton Appenzell Innerrhoden die Vorlage ab, so dass auch das (bei einem Referendum nicht benötigte) Ständemehr erreicht wurde (17,5 : 5,5).
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"Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU".
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