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Die Bilanzpolitik bezeichnet die Ausnutzung handels- und steuerrechtlicher Wahlrechte und subjektiver Interpretationsmöglichkeiten des Teilwerts in der Bilanzierung. Je nach Zielen der Informationspolitik des Unternehmens unterscheidet man zwischen tendenziell konservativer (vorsichtige Bewertung) und tendenziell progressiver (ergebnisverbessernde Bewertung) Bilanzpolitik. Hierbei ist von Bedeutung, dass zwar die gewählten Bewertungsmethoden im Anhang des Jahresabschluss anzugeben sind, viele Faktoren dem externen Bilanzleser dennoch verborgen bleiben (Angemessenheit der in den Herstellkosten enthaltenen Gemeinkostenzuschläge, teils Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter, Nutzung von steuerlichen Gestaltungsspielräumen usw.).

Mit der weiteren Verbreitung der Bilanzierung nach IAS/IFRS und US-GAAP verliert die Bilanzpolitik zunehmend an Bedeutung, da hier weitreichende Wahlrechte wie im HGB nicht eingeräumt sind.

Gestaltungsmöglichkeiten


  • explizite Wahlrechte diese sind in der zugrundeliegenden Bilanzierungsrichtlinie direkt als Wahlrechte genannt werden
  • Spielräume lassen sich in zwei Bereiche teilen
    • faktische Wahlrechte dies sind in der Praxis entstandene Auslegungsalternativen
    • eigentliche Spielräume sind z.B. das Schätzen von Fair value

Buchführung | Bilanzrecht

 

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